Ischgl 2020: Beschwerde an EGMR und Staatshaftung wegen Amtshaftungsklagen – VSV/Kolba

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Ischgl 2020: Beschwerde an EGMR und Staatshaftung wegen Amtshaftungsklagen – VSV/Kolba

Wien (ots) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) setzt sich dafür ein, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bezüglich der Amtshaftungsklagen der Ischgl-Opfer überprüft wird. Im Jahr 2020 kam es in Ischgl zu einem Multiorganversagen, das auf Fehler der österreichischen Gesundheitsbehörden im Umgang mit dem Corona-Virus zurückzuführen ist. Der VSV unterstützt nun eine Beschwerde eines Betroffenen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof.

Peter Kolba, Chefjurist des VSV, betont die Notwendigkeit der Überprüfung der OGH-Entscheidung im Hinblick auf die Menschenrechte und die Beachtung des EU-Rechts durch unabhängige Organe. Die Entscheidung des OGH sei für die hunderten Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter den Fehler der österreichischen Gesundheitsbehörden litten, ein Schlag ins Gesicht. Die Folgen reichten von schweren Krankheitsverläufen über den Verlust von Angehörigen bis hin zu langanhaltenden Leiden an Long Covid.

Rechtsanwalt Alexander Klauser hat heute im Namen eines Betroffenen eine Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) beim EGMR eingebracht. Zudem wird er in den nächsten Wochen eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Laut Klauser ist der OGH entgegen der Meinung namhafter Experten der Auffassung, dass weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch die EU-Grundrechte-Charta auf den Fall Ischgl anwendbar seien. Damit verweigerte der OGH den Betroffenen nicht nur den ihnen zustehenden individuellen Schutz, sondern verstieß auch gegen seine Pflicht als letztinstanzliches Gericht eines EU-Mitgliedstaats, strittige Rechtsfragen zum EU-Recht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Somit geht Klauser davon aus, dass die Republik Österreich für diese Fehler haftbar gemacht werden kann.

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Der Verbraucherschutzverein informiert zudem über den Service “Ars boni 440 – Kein Rechtsschutz wegen Ischgl?”, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.youtube.com/live/VE37V9ifIF4?si=ZMpmGRItVvMN0z0F

Pressekontakt:
Dr. Peter Kolba, Chefjurist des VSV, +43 660 2002437

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3 Antworten

  1. Ich finde es total übertrieben, dass die Leute jetzt Klagen einreichen wollen. Was für eine Verschwendung von Zeit und Geld!

    1. Du verstehst wohl nicht, wie wichtig es ist, für seine Rechte einzustehen. Klagen sind manchmal notwendig, um Gerechtigkeit zu erreichen. Zeit und Geld sind es wert, wenn es um den Schutz unserer Interessen geht. Also denk nochmal nach, bevor du solche ignoranten Kommentare abgibst.

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