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Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer – Sonderzahlung für finanzielle Mehrbelastung

Pressemeldung:Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer – Sonderzahlung für finanzielle Mehrbelastung
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Wie das Bundesministerium der Justiz mitteilte, sollen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung erhalten, um die finanzielle Mehrbelastung infolge der Inflation auszugleichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung auf Empfehlung des Bundesministers der Justiz beschlossen. Von dieser Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte, dass Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine tagtäglich wichtige Arbeit leisten. Sie unterstützen Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln können. Um diesen Einsatz angemessen zu würdigen, sei eine angemessene Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer sowie eine angemessene Kompensation für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erforderlich. Die steigenden Kosten stellen jedoch insbesondere Betreuungsvereine, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlen, vor Probleme. Daher sei ein zügiger Inflationsausgleich unumgänglich. Mit dem Gesetzentwurf solle existierenden Notlagen entgegengewirkt werden, da jeder auf Betreuung angewiesen sein könne.

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Der Gesetzentwurf sieht konkret folgende Inhalte vor:

1. Inflationsausgleich für berufliche Betreuerinnen und Betreuer: Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für diese Gruppe soll monatsweise und pro geführte Betreuung ausgezahlt werden und den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 abdecken. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, soll die Sonderzahlung zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt werden. Die geplante Zahlungshöhe beträgt 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung und orientiert sich am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem Jahr 2023. Die monatsweise Zahlung pro geführter Betreuung soll eine gerechte Mittelverteilung gewährleisten. Die Einführung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung bedeutet jedoch nicht, dass das Vergütungssystem nicht insgesamt evaluiert wird. Das Bundesministerium der Justiz wird die Ergebnisse der Evaluierung bis Ende 2024 veröffentlichen.

2. Inflationsausgleich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer: Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung erhalten. Diese beläuft sich auf 24 Euro pro Jahr und pro geführter Betreuung.

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3. Weniger Bürokratie für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer: Durch eine Änderung des Paragraphen 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) wird es der zuständigen Behörde ermöglicht, die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis selbst einzuholen. Dadurch werden potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von bürokratischen Hürden bei der Vorbereitung ihres Engagements entlastet.

Der Gesetzentwurf wird als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dieser kann hier abgerufen werden.

Insgesamt soll der Gesetzentwurf dazu beitragen, die finanziellen Belastungen der Betreuerinnen und Betreuer infolge der Inflation abzumildern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es wird deutlich, dass die Bundesregierung die Leistungen dieser Berufsgruppen anerkennt und ihre wichtige Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen betont. Mit der geplanten Sonderzahlung und der Vereinfachung bürokratischer Prozesse wird daher den berechtigten Anliegen der Betreuerinnen und Betreuer Rechnung getragen.

Quelle: BMJ – Pressemitteilungen – Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

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21 Antworten

  1. Also ich finde es echt übertrieben, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung für finanzielle Mehrbelastung bekommen sollen. Was ist mit anderen Berufen?

  2. Ich finde es total übertrieben, rechtlichen Betreuern eine Sonderzahlung für Inflation zu geben. Unnötig!

  3. Ist es gerecht, dass nur rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung erhalten? Was ist mit anderen Berufen?

    1. Ja, es ist gerecht. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer haben eine verantwortungsvolle Rolle und verdienen die Anerkennung. Andere Berufe können auch nach spezifischen Kriterien bewertet werden, aber hier geht es um eine Sonderzahlung für diese Gruppe.

  4. Also ich finde es total übertrieben, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer einen Inflationsausgleich bekommen sollen. Wieso nicht auch für alle anderen Berufe? Unfair!

  5. Warum sollten rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung erhalten? Ist das gerecht für andere Berufe?

    1. Dein Gejammer über finanzielle Mehrbelastungen anderer Berufe ist lächerlich. Jeder hat seine eigenen Herausforderungen. Hör auf, dich wie ein Opfer zu fühlen und arbeite für deinen Inflationsausgleich.

    1. Warum sollten rechtliche Betreuer mehr Geld bekommen? Es ist ihre Wahl, diesen Job anzunehmen. Es gibt viele andere Berufe, die genauso anspruchsvoll sind und weniger bezahlt werden. Jeder sollte fair behandelt werden, aber das bedeutet nicht automatisch mehr Geld für jeden.

  6. Also echt mal, warum sollen Betreuerinnen und Betreuer einen Inflationsausgleich bekommen? Das ist doch total unfair!

  7. Diese Sonderzahlung ist ungerecht! Andere Berufe sollten auch eine Entschädigung für Mehrbelastung erhalten.

  8. Ich finde es total unfair, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung bekommen sollen! Warum gerade sie? Was ist mit anderen Berufen?

    1. Du bist einfach nur neidisch! Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer haben eine wichtige Aufgabe, um Menschen in Not zu unterstützen. Wenn andere Berufe auch solche Anforderungen erfüllen, können sie sich auch für Sonderzahlungen einsetzen. Hör auf zu meckern und tu etwas dafür!

  9. Ich finde es total ungerecht, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung bekommen. Was ist mit anderen Berufen?

  10. Also ich finde es total übertrieben, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Sonderzahlung für finanzielle Mehrbelastung bekommen sollen. Was ist mit anderen Berufen?

    1. Du hast offensichtlich keine Ahnung von den Herausforderungen, denen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer täglich gegenüberstehen. Diese Sonderzahlung ist gerechtfertigt und notwendig, um ihre wichtige Arbeit zu honorieren. Informiere dich, bevor du solche ignoranten Kommentare abgibst.

  11. Also ich finde diese Sonderzahlung für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer total unfair! Warum nur für die? Was ist mit anderen Berufen?

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