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Handreichung für Hinweisgeberschutz in gemeinnützigen Einrichtungen

Pressemeldung:Neue Überschrift: “Handreichung für Hinweisgeberschutz in gemeinnützigen Einrichtungen – Der Paritätische”
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt seit dem 2. Juli 2023 nun auch kleinere und mittlere Organisationen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen, vor Repressalien gegenüber Whistleblowern und Hinweisgebern. Eine Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt praxisnah, wie das Gesetz umgesetzt werden kann. Schulungsangebote zum Thema werden von den Paritätischen Akademien angeboten. Erfahren Sie mehr.
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Bremen (VBR). Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen. Das Gesetz hat zum Ziel, Whistleblower und Hinweisgeber*innen vor Repressalien und Sanktionen in ihrem beruflichen Umfeld zu schützen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Leu hat eine Handreichung veröffentlicht, die verständlich erklärt, was das Gesetz konkret bedeutet und wie es in gemeinnützigen Einrichtungen umgesetzt werden kann. Diese Handreichung ist als Anlage beigefügt.

Des Weiteren bieten die Paritätischen Akademien Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Eine Übersicht über die Angebote findet sich auf den Websites der Paritätischen Akademie Berlin, Paritätischen Akademie NRW, Paritätischen Akademie Süd und Paritätischen Akademie Thüringen. Weitere Informationen zu den Schulungsangeboten können unter www.der-paritaetische.de/leistungen-angebote-und-veranstaltungen/ihr-verband-ihre-einkaufsvorteile/einkaufsportal/dienstleistungen/hinweisgeberschutz/leu-rechtsanwaltsgesellschaft-1/ abgerufen werden.

Die Pressemitteilung vom 2. Juli 2023 wurde umgeschrieben und in einen journalistischen Beitrag verwandelt, um die wichtigsten Informationen für ein breiteres Publikum verständlicher und interessanter zu präsentieren. Dabei wurden keine Änderungen an den direkten Zitaten aus der ursprünglichen Meldung vorgenommen, um die Authentizität zu bewahren.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz erstreckt sich nun auch auf kleinere und mittlere Organisationen sowie gemeinnützige Einrichtungen. Es dient dazu, Personen, die Whistleblowing betreiben oder Hinweise geben, vor negativen Konsequenzen am Arbeitsplatz zu schützen. Die Rechtsanwaltskanzlei Leu hat eine Handreichung verfasst, die auf verständliche Art und Weise erläutert, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann. Diese Handreichung ist im Anhang verfügbar.

Zusätzlich bieten die Paritätischen Akademien Schulungen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz an. Informationen zu den Schulungsangeboten finden Sie auf den Websites der Paritätischen Akademie Berlin, Paritätischen Akademie NRW, Paritätischen Akademie Süd und Paritätischen Akademie Thüringen. Weitere Details können unter www.der-paritaetische.de/leistungen-angebote-und-veranstaltungen/ihr-verband-ihre-einkaufsvorteile/einkaufsportal/dienstleistungen/hinweisgeberschutz/leu-rechtsanwaltsgesellschaft-1/ abgerufen werden.


Quelle: Handreichung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – Der Paritätische

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