...

Geplante Verlängerung des AsylbLG gefährdet Gesundheit von Schutzsuchenden

Pressemeldung:Geplante Verlängerung des AsylbLG gefährdet Gesundheit von Schutzsuchenden
Seit über 30 Jahren kämpft der Paritätische gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gegen das diskriminierende AsylbLG. Nach aktuellen Regeln erhalten Asylsuchende nur begrenzten Zugang zur medizinischen Versorgung. Sogar die Vereinten Nationen und das Bundesverfassungsgericht rügten bereits diese Ungleichbehandlung. Trotzdem plant die Bundesregierung Leistungskürzungen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird gefordert, das AsylbLG abzuschaffen und den Anspruch auf Gesundheitsleistungen gesetzlich zu verankern. Ein offener Brief an die Bundesregierung wurde bereits versandt. (124 Wörter)

Bremen (VBR). Der Paritätische und weitere zivilgesellschaftliche Verbände kämpfen seit über 30 Jahren dafür, das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen. Aktuell haben Asylsuchende nach diesem Gesetz nur in den ersten 18 Monaten ihres Asylverfahrens Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Die Entscheidung, ob darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen werden können, wird oft von nicht medizinisch geschultem Personal in Sozialämtern getroffen, zum Beispiel bei chronischen und psychischen Erkrankungen.

Die wurde bereits mehrfach von den Vereinten Nationen für ihre Ungleichbehandlung kritisiert. Die Benachteiligung von Asylsuchenden über diesen Zeitraum hinaus ist menschenrechtswidrig und widerspricht der ausdrücklichen Aufforderung des UN-Komitees zur Konvention gegen Rassismus (ICERD), die Ungleichbehandlung bei Sozial- und Gesundheitsleistungen zu beenden (08.12.2023). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits im Jahr 2012 entschieden, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf. Der Versuch, den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung zu verwehren, ist daher nicht nur unwirksam und menschenverachtend, sondern auch verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung den klaren politischen Willen bekundet, das AsylbLG im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG weiterzuentwickeln und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende zu erleichtern. Das aktuelle Vorhaben, das bereits zusammen mit dem sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ im Januar 2024 beschlossen werden soll, läuft diesem Ziel jedoch klar entgegen und würde sogar das Gegenteil bewirken.

Anstatt die Leistungen für Asylsuchende immer weiter zu kürzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen daher die Abschaffung des AsylbLG und die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf alle Gesundheitsleistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete.

Ein offener Brief mit diesen Forderungen wurde an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesminister Hubertus Heil sowie einzelne Bundestagsabgeordnete versandt und steht als Download im Anhang der Fachinformation zur Verfügung.


Quelle: Geplante Verlängerung der Bezugsdauer (AsylbLG) gefährdet die Gesundheit von Schutzsuchenden – Der Paritätische

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Das könnte Sie auch interessieren