Kindesarmut und Altersarmut vermeiden: Interessenverband fordert volle Erwerbstätigkeit beider Elternteile
Rödermark, 16.08.2023 – Die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ist in den letzten Jahren gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt. Doch noch immer sind zu viele Paare nicht voll erwerbstätig, warnt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Dies führt nicht nur zu finanziellen Engpässen im Falle einer Trennung, sondern kann auch zu Kinderarmut und späterer Altersarmut führen. Deshalb setzt sich der ISUV für eine Ausweitung der Berufstätigkeit beider Elternteile ein.
Fehlende Information und Aufklärung
Laut Statistik arbeiteten im Jahr 2022 nur 27 Prozent der gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern beide Vollzeit. Dies sei zu wenig, betont ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Besonders im Falle einer Trennung seien gutverdienende Paare, die bisher nur von einem Gehalt leben konnten, von Armut bedroht. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, fordert der ISUV mehr Information und Aufklärung sowie Anreize für die volle Erwerbstätigkeit beider Elternteile.
Teilzeitarbeit als Risiko
Besonders kritisch sieht der ISUV die hohe Anzahl von Paaren, bei denen die Mutter nur in Teilzeit arbeitet. Laut ISUV sind dies 65 Prozent der Paare. Dadurch sei es bereits vorprogrammiert, dass die Mutter im Falle einer Trennung die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung übernimmt und Unterhaltszahlungen vom vollerwerbstätigen Vater erhält. Dies führt zu einer Aufrechterhaltung des alten Musters, bei dem einer betreut und einer bezahlt.
Höhere Berufstätigkeit als Lösung
Um diesem Teufelskreis zu entkommen, appelliert der ISUV an die Eltern, ihre Berufstätigkeit auszudehnen. Denn nur durch ein eigenes Haushaltseinkommen können Familien langfristig finanzielle Stabilität erreichen. Dabei wird deutlich, dass Teilzeitarbeit mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1000 EURO oft nicht ausreicht. Die betroffenen Mütter sind häufig auf Kindesunterhalt und weitere Sozialleistungen angewiesen.
Stichwort Elterngeld
Interessanterweise ist seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch von Vätern gestiegen. Jedoch reicht das Elterngeld alleine oft nicht aus, um angemessen leben zu können. Die steigenden Preise für Mieten, Lebensmittel und Energie treffen Familien besonders hart. Um zukünftige Mangelfälle zu verhindern, müssen Eltern ihre Berufstätigkeit ausweiten.
ISUV im Einsatz für Familien
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist die größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft, die sich für die Interessen von Bürgern in Trennungssituationen einsetzt. Zu den Schwerpunkten gehören elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner sowie Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Interessierte können das Anliegen des Verbands durch eine Mitgliedschaft oder Spende unterstützen.
Kontaktinformationen:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de
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