Fairer Ausgleich: Inflationsprämie für M+E-Zeitarbeitskräfte

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 16.06.2023
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Münster, 16.06.2023 – 15:00

iGZ und IG Metall einigen sich auf Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer in Metall- und Elektroindustrie

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), sowie die IG Metall haben sich heute früh auf einen neuen Tarifabschluss für Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie geeinigt.

Steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie als zusätzliche Vergütung

Gemäß dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) erhalten Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer, die in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro für das Kalenderjahr 2024. Die Inflationsausgleichsprämie wird gestaffelt monatlich ausgezahlt, beginnend mit 300 Euro im Januar 2024 und anschließend 200 Euro pro Monat von Februar bis November 2024. Voraussetzung für die Prämie ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Monaten und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME.

Einigung nach Kündigung des Tarifvertrags

Dieser neue Tarifabschluss kommt zustande, nachdem die IG Metall den Tarifvertrag zum 30.06.2023 gekündigt hatte. Die Verhandlungsführer der VGZ sehen den Abschluss als schmerzhaft, aber notwendig an, um den Zeitarbeitsunternehmen eine rechtssichere Planbarkeit der Entgelte bis zum Jahr 2024 zu ermöglichen.

Stellungnahme der Verhandlungsführer

Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des iGZ und Verhandlungsführer der VGZ, betont, dass die Arbeitgeber mit diesem Tarifabschluss an ihre Grenzen gegangen sind. Er macht deutlich, dass die Arbeitgeber auch wirtschaftlich denken müssen, um die Existenz ihrer Mitarbeiterschaft gewährleisten zu können.

Auch Sven Schwuchow vom BAP und ebenfalls stellvertretender Verhandlungsführer der VGZ, sieht den Tarifabschluss als notwendigen Schritt für eine verlässliche Planung der Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen

Die Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) setzt sich für die Interessen der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland ein. Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) regelt die Vergütung von Zeitarbeitnehmern in dieser Branche.

Kontakt

Wolfram Linke
Pressesprecher/Redakteur
iGZ – Interessenverband Dt. Zeitarbeitsunternehmen
Bundesgeschäftsstelle
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Tel.: 0251 32262 152
Fax: 0251 32262 452
linke@ig-zeitarbeit.de
www.ig-zeitarbeit.de

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