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In einer wegweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Februar 2024 ein lang diskutiertes Problem in der Reisebranche endgültig geklärt: Wann genau dürfen Reisende ihre Buchungen wegen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer Pandemie, ohne Kosten stornieren? Der EuGH legt fest, dass nur die zum Zeitpunkt des Rücktritts herrschenden Umstände maßgeblich sind. Ein Urteil, das den Reiseveranstaltern große Rechtssicherheit gibt und deren Kalkulation von Stornogebühren vereinfacht. Erfahren Sie, wie diese Entscheidung die Zukunft der Reiseplanung und -stornierung beeinflussen wird und welche Rolle Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M, bei der Erzielung dieses Ergebnisses spielte.
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Bremen (VBR). In einer jüngst gefällten Entscheidung, die am 29. Februar 2024 veröffentlicht wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche hat. Der Fall, bekannt unter dem Aktenzeichen -C-584/22-, behandelte die strittige Frage des richtigen Zeitpunkts für einen kostenfreien Rücktritt von einer Reise aufgrund von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt. Diese Thematik gewann insbesondere während der -Pandemie an Bedeutung, als viele Reisende aufgrund der ungewissen Entwicklungen frühe Stornierungen vornahmen.

Laut dem EuGH muss sich die Beurteilung, ob derartige unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, ausschließlich auf die Situation im Zeitpunkt des Rücktritts durch den Reisenden beziehen. Diese Entscheidung schließt somit die Berücksichtigung von Umständen aus, die erst nach dem Rücktritt eintreten. Diese Klarstellung sorgt für erhebliche Rechtssicherheit innerhalb der Reisebranche, da Reiseveranstalter nun feste Richtlinien haben, anhand derer sie ihre Stornierungsbedingungen gestalten können.

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M., aus Hamburg, die diesen bedeutenden Fall für den Veranstalter Kiwi Tours GmbH führte, betonte die Wichtigkeit dieser Entscheidung. Sie erklärte, dass durch das Urteil eine klare Linie vorgegeben wird, was die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Umständen anbelangt: Nur die Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Rücktritts sind relevant. Dies verhindert, dass Entscheidungen auf Grundlage späterer Entwicklungen, über die zum Zeitpunkt des Rücktritts noch keine Gewissheit bestand, rückwirkend beeinflusst werden.

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V., mit Sitz in Köln und gegründet im Jahre 1951, spielt als führender Verband für die Bus- und Gruppenreisebranche in Europa eine zentrale Rolle. Mit rund 2.600 Mitgliedern setzt sich der Verband für verbesserte Rahmenbedingungen der Branche ein. Die Entscheidung des EuGH und deren Implikationen werden ebenso im Rahmen des RDA TrendForums am 24. April 2024 durch Frau Dr. Bergmann näher beleuchtet.

Dieses Urteil setzt somit einen wichtigen Präzedenzfall für die Handhabung von Stornierungen unter außergewöhnlichen Umständen und bietet sowohl den Reiseveranstaltern als auch den Reisenden eine deutlich erhöhte Rechtssicherheit. Die Klarheit, die durch dieses Urteil geschaffen wurde, dürfte langfristig zu einem stabileren Verhältnis zwischen Kunden und Dienstleistern in der turbulenten Welt der Reisebranche führen.


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EuGH entscheidet Corona-Rücktritts-Problematik zugunsten der Reiseveranstalter

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Pressemeldung:EuGH-Urteil stärkt Position von Reiseveranstaltern in Corona-Krise

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