– EU-Ständige Vertreter lehnen das geplante EU-Lieferkettengesetz wegen Bürokratiebedenken ab.
– ZDB begrüßt Ablehnung und fordert Bürokratieabbau für mehr Branchenflexibilität.
– Diskussion um nachhaltige Lieferketten soll ausgewogenen Ansatz ohne überzogene Belastungen finden.
EU-Lieferkettengesetz abgelehnt: Ein Signal gegen Bürokratieüberfrachtung
Die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz abgelehnt – eine Entscheidung, die das Verhältnis von Unternehmen zu ihren Lieferketten grundlegend auf den Prüfstand stellt. Dieses Gesetz hätte die unternehmerische Verantwortung deutlich erweitert, indem es die gesamte Lieferkette in den Fokus genommen hätte. Die Ablehnung ist damit von großer Tragweite, denn sie verhindert erhebliche neue Auflagen, die viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen gestellt hätten.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, kommentierte mit sichtlicher Erleichterung: „Dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter dem EU-Lieferkettengesetz die Rote Karte zeigt, ist absolut richtig. Endlich wird mal von Bürokratieabbau nicht nur geredet.“ Für Pakleppa ist klar, dass Bauunternehmen vor den «überzogenen und nicht zu rechtfertigenden Belastungen» bewahrt werden müssen, die durch das Gesetz entstanden wären – sowohl direkt als auch indirekt über veränderte Pflichten innerhalb der kompletten Wertschöpfungsketten.
Mit dieser Ablehnung sendet das Herz Europas ein deutliches Signal gegen eine zunehmende Bürokratisierung der Wirtschaft und zeigt, wie wichtig praxisnahe und umsetzbare Regelungen für Unternehmen sind.
Nach der Ablehnung: Europas Suche nach nachhaltigen Lösungen
Die Ablehnung eines EU-Lieferkettengesetzes hält die Debatte um nachhaltige Lieferketten keineswegs auf. Im Gegenteil: Die Auseinandersetzung offenbart zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Spannungsfelder, in denen Bürokratieabbau, Menschenrechtsschutz und unternehmerische Verantwortung miteinander ins Gleichgewicht gebracht werden müssen. Für Politik und Wirtschaft entsteht daraus ein neuer Handlungsdruck, nachhaltige Standards trotz unterschiedlicher Interessen weiterzuentwickeln und praktikable Lösungen zu finden.
Die gesellschaftliche Bedeutung liegt darin, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher auf faire Produktionsbedingungen achten und eine höhere Transparenz in Lieferketten fordern. Auf wirtschaftlicher Ebene stehen Unternehmen vor der Herausforderung, globale Wertschöpfungsketten nachhaltig zu gestalten, ohne dass aufwändige Regularien zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit gehen. Die Suche nach praktikablen Wegen ist deshalb geprägt von einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach klaren, verbindlichen Regeln und der Befürchtung vor zu viel bürokratischem Aufwand.
Auf europäischer Ebene spiegelt sich dieser Diskurs in unterschiedlichen Ansätzen wider. Während einige Mitgliedstaaten auf strengere Vorgaben setzen, rückt andernorts der Abbau unnötiger Bürokratie in den Vordergrund. Gleichzeitig entwickeln sich globale Trends, die den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten zunehmend stärken. Unternehmen und Verbraucher sind davon unmittelbar betroffen: Für Unternehmen heißt das, dass sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren müssen, sondern auch Erwartungen von Kundschaft und Märkten bedienen sollten, die Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil begreifen.
Die aktuelle Situation eröffnet für die EU und ihre Mitgliedstaaten sowohl Chancen als auch Herausforderungen:
- Chancen: Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle, Stärkung des Verbrauchervertrauens, transparente Marktmechanismen
- Herausforderungen: Ausgewogene Regulierung ohne Überforderung der Unternehmen, Harmonisierung auf europäischer Ebene, Integration internationaler Akteure
Diese Balance zwischen Schutzpflichten und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit prägt die Suche nach nachhaltigen Lieferketten als zentralen Baustein eines verantwortungsvollen europäischen Wirtschaftsmodells.
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Rote Karte für das EU-Lieferkettengesetz: EU-Mitgliedstaaten finden keine Mehrheit
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