Echte Gleichstellung: ISUV kämpft für Elternrechte & Kompensationen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 05.09.2023
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Berlin, 05.09.2023 – 12:04

ISUV fordert faire Reform des Kindesunterhaltsrechts für mitbetreuende Elternteile

Berlin – “Väter, die für ihre Kinder da sein wollen, gehören finanziell entlastet. Väter, die kein Interesse an ihren Kindern haben, sollen zahlen”, kommentiert eine Userin auf der Facebook-Seite des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht – ISUV. Diese Haltung teilt auch Justizminister Marco Buschmann. In einer aktuellen Pressemitteilung fordert ISUV eine Reform des Kindesunterhaltsrechts, die sich vor allem auf das sogenannte “asymmetrische Wechselmodell” konzentriert. Damit sollen mitbetreuende Elternteile, die mehr als 29 Prozent der Betreuung leisten, finanziell entlastet werden.

Bisherige Regelungen benachteiligten mitbetreuende Elternteile

ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich betont, dass es sich hierbei um eine langjährige Forderung der Organisation handelt. Laut den aktuellen Eckpunkten des Justizministeriums haben mitbetreuende Elternteile erst ab einer Betreuungsquote von mindestens 30 Prozent Anspruch auf finanzielle Entlastungen. Hier sieht Ulbrich noch Verbesserungspotenzial und spricht sich für “Kompensationen” wie Steuerfreibeträge und konkrete Entlastungen für die hälftige Betreuung in den Ferien aus.

Das asymmetrische Wechselmodell als Mittelweg

Das vorgeschlagene “asymmetrische Wechselmodell” soll dann greifen, wenn der Betreuungsanteil des mitbetreuenden Elternteils mehr als 29 Prozent, aber unter 50 Prozent beträgt. Bisher konnte der Unterhalt in solchen Fällen nur um eine bis zwei Stufen der Düsseldorfer Tabelle reduziert werden, was oft weniger als 10 Euro im Monat ausmachte. Der Vorschlag des Justizministeriums sieht vor, dass mitbetreuende Eltern, die beispielsweise 40 Prozent der Betreuung übernehmen, bis zu 100 Euro weniger Unterhalt zahlen müssen.

Weitere Forderungen und offene Fragen

ISUV fordert jedoch, dass auch Fahrtkosten, Kosten für Lebensmittel und gesellschaftliche Teilhabe bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden müssen. Die ISUV-Vorsitzende plädiert außerdem dafür, einen Betreuungsplan zu erstellen, der als Grundlage für die monatliche Unterhaltszahlung dient. Des Weiteren sollten auch eine realistischere Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle sowie eine gerechtere Verteilung des Kindergeldes diskutiert werden.

ISUV setzt auf Einvernehmen der Elternteile

ISUV betont, dass die Reform nur dann erfolgreich sein kann, wenn auf das Einvernehmen der Elternteile gesetzt wird. Die Organisation bietet niederschwelliges Coaching an, um Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Kommunikation zwischen den Eltern aufrechtzuerhalten.

Über ISUV

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV vertritt bereits seit über 45 Jahren die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft setzt sich ISUV für Themen wie elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner sowie Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche ein. Die Organisation finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107, 90119 Nürnberg
Tel. 0911 55 04 78
info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende:
Melanie Ulbrich
Donaustr. 30, 63322 Rödermark
Tel. 06074 92 25 80
m.ulbrich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher:
Josef Linsler
Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen
Tel. 09321 9 27 96 71
j.linsler@isuv.de

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