München, 14.06.2023 – Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Präventivgewahrsam wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bayern begrüßt. Laut Jürgen Köhnlein, dem Landesvorsitzenden des bayerischen Landesverbandes der DPolG, habe sich diese Befugnis im Polizeiaufgabengesetz bewährt und sei besonders im Zusammenhang mit Aktionen von Klimaaktivisten wichtig. Durch diese Maßnahme können weitere Straftaten verhindert werden.
In einem Statement betont Köhnlein, dass die Höchstdauer des Gewahrsams in der Praxis nicht zur Regel werde und nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werde. Des Weiteren weist er darauf hin, dass das Horrorszenario des “Polizeistaat Bayern”, das von den Kritikern seit 2018 prognostiziert wurde, nicht eingetreten sei. Die tägliche Praxis zeige, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten sehr verantwortungsvoll und verhältnismäßig mit ihren Befugnissen umgehen. Zusätzlich stehen viele polizeiliche Befugnisse unter Richtervorbehalt und die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen kann von den Gerichten überprüft werden.
Die DPolG Bayern macht sich für eine sichere und gerechte Gesellschaft stark und ist die Gewerkschaft für alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Bayern. Der Landesverband ist Teil der Deutschen Polizeigewerkschaft, die in allen Bundesländern aktiv ist und gemeinsam mit ihren Mitgliedern für eine starke Polizei und für die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit kämpft.
Für weitere Informationen steht Markus Haiß von der DPolG Bayern unter der Telefonnummer 08955279490 und per E-Mail unter markus.haiss@dpolg-bayern.de zur Verfügung.
Quelle: DPolG Bayern, übermittelt durch news aktuell
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