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Deutsche Umwelthilfe kämpft vor Gericht gegen hochgiftiges Insektizid

Pressemeldung:Deutsche Umwelthilfe kämpft vor Gericht gegen hochgiftiges Insektizid
Erfolg vor Gericht im Kampf gegen hochgiftiges Insektizid: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. wird zu einer bestehenden Klage gegen eine Anwendungsbestimmung beigeladen. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen stärkt damit das Recht der DUH, Pflanzenschutzmittel-Zulassungen gerichtlich zu überprüfen und umweltschützende Bestimmungen durchzusetzen. Die Beiladung ist ein erster Etappensieg für den Schutz der Biodiversität und ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu Zulassungsverboten hochgiftiger Pestizide. Lesen Sie hier, wie die DUH sich für eine nachhaltige Zukunft einsetzt.
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Bremen (VBR). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im laufenden Klageverfahren gegen eine umweltschützende Anwendungsbestimmung für ein hochgiftiges Insektizid beigeladen werden muss. Die DUH setzt sich dafür ein, Umweltauflagen für Pestizide durchzusetzen und die nationale Zulassung hochgiftiger Pestizide zu verhindern.

Konkret geht es um das Insektizid Sherpa Duo, dessen Hersteller SBM Developpement SAS gegen eine Beschränkung der Anwendung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) klagt. Die Anwendungsbestimmung besagt, dass das Insektizid nur auf 90 Prozent einer Ackerfläche eingesetzt werden darf, um die Biodiversität zu schützen. Die DUH hatte die Beiladung zu dieser Klage gefordert, um die umweltschützenden Bestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor Gericht durchzusetzen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die schädlichen Auswirkungen von Sherpa Duo auf die Biodiversität und fordert ein grundsätzliches Verbot hochgefährlicher Ackergifte. Die Beiladung im aktuellen Verfahren sei ein erster Etappensieg und ein Signal an das BVL, dass die DUH berechtigt sei, die Interessen von Tier- und Pflanzenwelt sowie von Menschen, die von Pestiziden belastet sind, zu vertreten.

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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den Antrag der DUH auf Beiladung in erster Instanz abgelehnt. Das OVG Niedersachsen hat nunmehr diese Entscheidung korrigiert und somit die Zulässigkeit von Verbandsklagen gegen umweltschädliche Pestizide gestärkt.

Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt, betont, dass es wichtig sei, dass auch Umweltverbände wie die DUH die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen gerichtlich durchsetzen können.

Annemarie Botzki, Pestizid-Expertin bei foodwatch, begrüßt die Gerichtsentscheidung als Möglichkeit, sich für den Umweltschutz einzusetzen und ein Gegengewicht gegenüber den Interessen mächtiger Konzerne zu schaffen.

Die DUH führt mehrere Musterverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten, die aus Umweltsicht bedenklich sind. Diese richten sich gegen das BVL. Neben Sherpa Duo sind auch Produkte wie Roundup PowerFlex, Gardo Gold, Dual Gold, Tactic und Elipris betroffen. Die DUH hat ebenfalls die Beiladung zu weiteren Klagen beantragt und rechtliche Schritte gegen die Verlängerung von Zulassungen bestimmter Wirkstoffe eingeleitet.

Die Pressekontakte sind Jürgen Resch von der DUH, Dr. Caroline Douhaire von der Kanzlei Geulen & Klinger und Andreas Winkler von foodwatch. Weitere Informationen sind auf den Websites der DUH, foodwatch und in den sozialen Medien zu finden.

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Dieser journalistische Beitrag basiert auf einer Pressemeldung der Deutschen Umwelthilfe e.V., die durch news aktuell übermittelt wurde. Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die DUH als Beigeladene in einem laufenden Klageverfahren gegen eine umweltschützende Anwendungsbestimmung für das hochgiftige Insektizid Sherpa Duo fungieren muss. Die DUH setzt sich dafür ein, die Zulassung hochgiftiger Pestizide zu verhindern und fordert die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Entscheidung des OVG Niedersachsen stärkt die Zulässigkeit von Verbandsklagen gegen umweltschädliche Pestizide. Die DUH führt mehrere Musterverfahren gegen Pestizid-Produkte und hat weitere Klagen beantragt.

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Erfolg vor Gericht im Kampf gegen hochgiftiges Insektizid: Deutsche Umwelthilfe muss …

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6 Antworten

  1. Ich verstehe den Kampf gegen hochgiftige Insektizide, aber sollten wir nicht auch alternative Lösungen erforschen?

  2. Ja, ich verstehe, dass wir die Umwelt schützen müssen, aber müssen wir wirklich gegen jedes Insektizid klagen?

    1. Ja, wir müssen gegen jedes Insektizid klagen, wenn es unsere Gesundheit und die Umwelt gefährdet. Ignorieren wir dieses Problem, ernten wir nur die bitteren Konsequenzen. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen und nachhaltige Lösungen zu finden.

  3. Ich finde es gut, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen dieses Insektizid kämpft. Unsere Umwelt muss geschützt werden!

    1. Da gibt es aber auch Menschen, die den Einsatz von Insektiziden für den Schutz von Ernten und die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung befürworten. Es ist wichtig, die verschiedenen Perspektiven zu berücksichtigen und einen ausgewogenen Ansatz zu finden.

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