Berlin: Deutsche Umwelthilfe fordert Einsicht in geheime Unterlagen zum Baustopp der LNG-Pipeline
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern Abend entschieden, keinen unmittelbaren Baustopp für den ersten Abschnitt der geplanten LNG-Pipeline vor Rügen anzuordnen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangt daraufhin Einsicht in bisher geheim gehaltene Unterlagen des früheren Nord Stream 2 Projektes, da die zuständige Behörde bei der Genehmigung der Pipeline auf Gutachten aus den Nord Stream 2 Akten zurückgreift.
Der Umweltschutzverband argumentiert, dass eine faire Entscheidung nur möglich sei, wenn alle relevanten Informationen offenliegen. Die DUH besteht weiterhin auf einen vollständigen Baustopp und die Absage des gesamten Projekts. Experten sind sich einig, dass die geplanten Terminals auf Rügen für die Energiesicherheit Deutschlands nicht notwendig sind. Die Bundesnetzagentur bestätigte in ihren monatlichen Berichten, dass die deutsche Gasversorgung für den kommenden Winter gesichert ist.
Trotzdem hat die Verlegung der Pipeline bereits begonnen und damit begonnen, die einzigartige Natur vor Rügen und im geschützten Greifswalder Bodden zu zerstören und geschützte Tierarten massiv zu gefährden. Die Klimafolgen des Projekts sind ebenfalls erheblich. Die DUH fordert daher eine umfangreiche Prüfung des energiewirtschaftlichen Bedarfs, der Klimafolgen und der Auswirkungen auf die Natur.
Um diese Prüfung durchführen zu können, müssen die Gutachten des früheren Nord Stream 2 Projektes veröffentlicht werden. Bisher wurden diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht, was zu einer mangelnden Transparenz im Genehmigungsverfahren führt. Die Beschlüsse der Behörde sind daher nicht nachvollziehbar.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentierte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wie folgt: “Jeden Tag schreitet die Zerstörung der sensiblen Natur der Ostsee weiter fort – für ein Projekt, dessen Genehmigung bislang keiner genauen unabhängigen Prüfung unterzogen wurde. Es ist völlig inakzeptabel, dass sich die Genehmigungsbehörde hierbei auf bisher unveröffentlichte und veraltete Umweltgutachten beruft.”
Die DUH wird vor Gericht weiterhin Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern und ihre Bedenken in Bezug auf Natur- und Klimaschutz vorbringen.
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