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Chancen für Wachstum: Verbesserungen im Wachstumschancengesetz

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Die Bundesregierung hat Ende August das Wachstumschancengesetz beschlossen, um die Chancen für ein zukünftiges Wachstum der deutschen Wirtschaft zu verbessern, Investitionen und Innovationen in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken. Gleichzeitig soll das Steuersystem vereinfacht und modernisiert werden, um für mehr Steuerfairness zu sorgen. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs beinhalten unter anderem die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie, Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen und die Entlastung von Betrieben von Bürokratie.

Der GDV Gesamtverband der Versicherer e.V. hat zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Obwohl sie eine Reihe von Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf begrüßen, sind sie besorgt, dass diese nicht ausreichen könnten, um die aktuelle wirtschaftliche Lage zu bewältigen. Sie fordern Korrekturen und Ergänzungen und kritisieren darüber hinaus einige Verschärfungen, die der Gesetzentwurf enthält.

Aus Sicht des GDV sollten einige Aspekte angepasst werden, darunter die Möglichkeit für Arbeitgeber, die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Arbeitnehmer beim Finanzamt abzurufen. Gleiches sollte auch für Anbieter in Bezug auf die Steuer-IDs ihrer Kunden gelten. Außerdem sollten die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei der Rentenbesteuerung noch in diesem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Eine vorgesehene Zinshöhenschranke sollte nicht eingeführt werden, und Verlustvorträge sollten vollumfänglich nutzbar sein, wobei die Mindestgewinnbesteuerung beim Verlustvortrag abgeschafft werden sollte. Es sollte möglichst ganz auf die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen verzichtet werden, und Betriebsprüfer sollten weiterhin ihre Laptops gegen unbefugten Zugriff sichern müssen. Elektronische Rechnungen sollten nicht schon ab 2025, sondern erst ab 2027 verpflichtend eingeführt werden müssen. Investmentfonds und Grundstücksunternehmen sollten in größerem Umfang in erneuerbare Energien investieren können, ohne dass es zu steuerlichen Nachteilen kommt. Das geltende Grunderwerbsteuergesetz sollte weiterhin auf Personenunternehmen angewendet werden können, auch wenn diese ab 2024 kein Gesamthandsvermögen mehr haben. Mittelfristig sollte das Grunderwerbsteuergesetz grundlegend reformiert werden.

Diese Stellungnahme des GDV und anderer Spitzenverbände zeigt, dass es noch erheblichen Diskussionsbedarf gibt und dass der Gesetzentwurf in einigen Punkten angepasst werden sollte. Es ist wichtig, dass das Wachstumschancengesetz die richtigen Maßnahmen ergreift, um die deutsche Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten zu stärken und zu fördern. Eine umfangreiche Bewertung aller Inhalte des Gesetzentwurfs kann hier heruntergeladen werden (Quelle: GDV Gesamtverband der Versicherer e.V.).

Abschließend lässt sich sagen, dass das Wachstumschancengesetz wichtige Schritte unternimmt, um die deutsche Wirtschaft zu stärken. Die Stellungnahme des GDV zeigt jedoch, dass noch Verbesserungsbedarf besteht, um die wirtschaftliche Lage des Landes effektiv anzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgebungsprozess fortgesetzt wird und ob die vorgeschlagenen Anpassungen und Ergänzungen berücksichtigt werden.

Quelle: Wachstumschancengesetz weiter verbessern

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