Bundesverfassungsgericht bestätigt Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von SoVD und VdK

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 02.08.2023
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Berlin, 02.08.2023 – 09:34

Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern bleibt bestehen: Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde des SoVD und VdK zurück

Berlin (ots) – Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland müssen weiterhin mit einer Benachteiligung leben, da das Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands Deutschland (SoVD) und des Sozialverbands VdK zurückgewiesen hat. Die beiden Verbände hatten sich nach Karlsruhe gewandt, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern zu stoppen. Derzeit erhalten Personen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, weniger Geld als diejenigen, die seit 2019 eine solche Rente beziehen.

Das Problem liegt in den unterschiedlichen Zurechnungszeiten, die von der Rentenversicherung angewendet werden. Seit dem 1. Januar 2019 behandelt die Rentenversicherung Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Dadurch erhalten Neurentner eine höhere Rente als Bestandsrentner, die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Dies betrifft mehr als 1,8 Millionen Menschen in Deutschland, die nichts von dieser Verbesserung des Rentensystems haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Stichtagsregelung rechtens ist. Es heißt, dass der Gesetzgeber “zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte” Stichtage einführen kann, obwohl damit gewisse Härten verbunden sein können.

Aufgrund des öffentlichen Drucks von SoVD und VdK hatte der Gesetzgeber bei Personen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, Zuschläge beschlossen. Diese Zuschläge liegen zwischen 4,5 und 7,5 Prozent, je nach Rentenbeginn. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, betont jedoch, dass diese Zuschläge zu niedrig seien und keine gerechte Behandlung im Vergleich zu Neurentnern darstellen. Darüber hinaus treten die Zuschläge erst im Juli 2024 in Kraft, was der SoVD als viel zu spät ansieht.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat bei den betroffenen Verbänden und Rentnern Enttäuschung ausgelöst. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert: “Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrentner beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht.”

Trotz des Teilerfolgs durch die Zuschläge für Bestandsrentner werden weiterhin Maßnahmen gefordert, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern zu beseitigen.

Pressekontakt:
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Constantin Schwarzer
Pressereferent (V.i.S.d.P.)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 335
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Twitter: @sovd_bund

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