Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz: Veröffentlichung von Informationen im Transparenzverzeichnis

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Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz: Veröffentlichung von Informationen im Transparenzverzeichnis

Wie aus einer aktuellen Meldung hervorgeht, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein neues Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Krankenhäuser dazu, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die erforderlichen Angaben zu übermitteln. Das InEK wiederum liefert die Daten und Auswertungen, während das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) die Daten für das Verzeichnis aufbereitet. Das Transparenzverzeichnis, das ab Mai 2024 veröffentlicht werden soll, bietet der Bevölkerung verschiedene Informationen.

Im Transparenzverzeichnis sind unter anderem die Fallzahlen von Leistungen aufgeführt, differenziert nach Leistungsgruppen. Zudem werden Angaben über das vorhandene ärztliche und pflegerische Personal gemacht. Auch Komplikationsraten für bestimmte Eingriffe sind im Verzeichnis enthalten. Darüber hinaus wird die Zuordnung der Krankenhäuser zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen zusammengefasst.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich und interaktiv. Es wird fortlaufend aktualisiert und bietet somit stets aktuelle Informationen. Zudem besteht die Möglichkeit, perspektivisch weitere Daten in das Verzeichnis aufzunehmen. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023. Die Nutzung des Transparenzverzeichnisses wird vom BMG evaluiert, um mögliche Verbesserungen einzuführen.

Neben den Informationen im Transparenzverzeichnis sieht das Krankenhaustransparenzgesetz auch Regelungen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser vor. So wird beispielsweise eine frühzeitige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen eingeführt. Zudem wird der vorläufige Pflegeentgeltwert ab dem Inkrafttreten des Gesetzes von 230 Euro auf 250 Euro erhöht. Für Krankenhäuser, bei denen für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vorliegt, wird ein Mindererlösausgleich eingeführt, um noch nicht finanzierte Pflegekosten schneller auszugleichen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Veröffentlichung des Klinik-Atlas durch das BMG keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung hat. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich im Rahmen des Transparenzgesetzes benannt.

Durch das neue Krankenhaustransparenzgesetz wird also eine wesentliche Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen erreicht. Die Bevölkerung erhält umfassende Informationen über die Leistungen der Krankenhäuser und kann dadurch fundierte Entscheidungen treffen. Zudem werden die Krankenhäuser durch Regelungen zur Verbesserung der Liquidität unterstützt. Insgesamt leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Krankenhausversorgung.

Quelle: Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

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Pressemeldung:Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz: Veröffentlichung von Informationen im Transparenzverzeichnis

6 Antworten

  1. Ich finde es total übertrieben, dass jetzt auch noch Krankenhäuser ihre Informationen veröffentlichen müssen. Was kommt als nächstes? Supermärkte? #Absurd

  2. Warum müssen Krankenhäuser überhaupt Transparenz zeigen? Jeder sollte seine Informationen für sich behalten!

  3. Ich finde es übertrieben, dass Krankenhäuser jetzt so transparent sein müssen. Was ist mit dem Datenschutz?

    1. Datenschutz ist wichtig, aber in Krankenhäusern geht es um Menschenleben. Transparenz hilft uns, sicherzustellen, dass die Qualität der Pflege hoch ist. Wenn Sie etwas zu verbergen haben, sollten Sie sich fragen, ob Sie wirklich im Interesse der Patienten arbeiten.

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