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BMJ entlastet KMUs um 650 Mio. Euro Bürokratiekosten

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht um 25 Prozent anzuheben. Dadurch sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von weniger Bürokratiekosten und mehr unternehmerischer Freiheit profitieren. Schätzungsweise 52.000 Unternehmen werden jährlich um insgesamt 650 Millionen Euro entlastet. Die Schwellenwertanhebung basiert auf europäischen Regelungen und kann rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend gemacht werden. (20 Wörter)
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BMJ entlastet KMUs um 650 Mio. Euro Bürokratiekosten eins zu eins
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Bremen (VBR). Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der darauf abzielt, die monetären Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht um etwa 25 Prozent anzuheben. Dadurch sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte, dass der Abbau von Bürokratie ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland sei. Die Anhebung der Schwellenwerte würde 52.000 Unternehmen entlasten und zu mehr unternehmerischer Freiheit führen.

Die monetären Schwellenwerte spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht. Sie legen fest, ob ein Unternehmen als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ Unternehmen, „mittelgroßes“ Unternehmen oder „großes“ Unternehmen eingestuft wird. Je nach Unternehmensgröße variieren die Bilanzierungs- und Berichtspflichten. Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden viele Unternehmen in niedrigere Größenklassen rutschen, was zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen führt.

Die Entlastung für die Wirtschaft durch die Schwellenwertanhebung beläuft sich auf rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Reduktion der bürokratischen Kosten um etwa 16 Prozent. Etwa 52.000 Unternehmen, darunter Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften, werden von der Anhebung profitieren. Über 11.200 „kleine Unternehmen“ werden als Kleinstunternehmen klassifiziert und dadurch um mehr als 93 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung einer Delegierten Richtlinie der Europäischen Kommission. Dadurch ist es möglich, die Anhebung rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen. Der Gesetzesentwurf wurde als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Der vollständige Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.


Quelle: BMJ – Pressemitteilungen – Bundesregierung entlastet kleine und mittelständische Unternehmen um 650 Millionen Euro Bürokratiekosten

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