Bremen (VBR). Am 15. März 2024 entbrannte eine neue Debatte im Bereich des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau), die auch für den allgemeinen Straßenverkehr von Bedeutung ist. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) zeigte sich enttäuscht von einer Entscheidung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), die auf Anweisung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erfolgte. Konkret geht es um die Liste handwerklicher Tätigkeiten, die von der zum 1. Juli 2024 erweiterten Mautpflicht befreit sind. Entgegen den Bemühungen des BGL fand der GaLaBau dort keine Berücksichtigung.
Der Kern dieses Konflikts liegt in der Neudefinition der Mautpflicht für Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen. Während das Bundesfernstraßenmautgesetz Ausnahmen für Werkverkehre des Handwerks, der Landwirtschaft und ähnlicher Gewerbe vorsieht, fühlt sich die grüne Branche vom aktuellen Gesetzestext ausgeschlossen. Thomas Banzhaf, Präsident des BGL, äußerte sein Unverständnis und forderte eine klare Positionierung des Bundesministers Wissing zur Integration des GaLaBaus in die Liste der Maut-Ausnahmen. Banzhaf betont, dass der Transport zwischen Baustelle und Bauhof, eine für die grüne Branche essentielle Tätigkeit, nicht dem Gütertransport zugeordnet werden sollte.
Diese Entscheidung löst nicht nur Verärgerung innerhalb des BGL aus, sondern weist auch auf eine tiefere Problematik hin. Der GaLaBau spielt eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung und Erhaltung öffentlicher sowie privater Grünflächen, die für das Wohlbefinden der Bevölkerung und die ökologische Vielfalt unerlässlich sind. Die zusätzliche Belastung durch die Maut könnte die Kosten für Projekte in diesen Bereichen signifikant erhöhen und damit nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Allgemeinheit treffen.
Die vorliegende Diskussion beleuchtet die Notwendigkeit einer adäquaten und gerechten Regelung, die die Besonderheiten und den gesellschaftlichen Beitrag des Garten- und Landschaftsbaus berücksichtigt. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der erweiterten Mautpflicht ist eine zeitnahe Lösung geboten, um Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für die betroffenen Betriebe zu gewährleisten. Die Forderung des BGL nach einer Überarbeitung der Liste durch das BMDV steht somit im Interesse eines Sektors, der für die Förderung von Nachhaltigkeit und Lebensqualität in urbanen sowie ländlichen Räumen unverzichtbar ist.
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BGL-Präsident fordert: Mautbefreiung für den GaLaBau!
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