...

BGL verlangt Mautbefreiung für Garten- und Landschaftsbau!

Pressemeldung:BGL verlangt Mautbefreiung für Garten- und Landschaftsbau!
In einer überraschenden Wendung der Ereignisse hat die Entscheidung des Bundesamts für Logistik und Mobilität, die Garten- und Landschaftsbau-Branche von der erweiterten Mautbefreiung auszuschließen, für erhebliche Irritationen beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) gesorgt. Der Verband, der sich vehement für die Interessen der grünen Branche einsetzt, zeigt sich verärgert und enttäuscht über die jüngste Entwicklung. Die Mautpflicht, die ab Juli 2024 greifen soll, sorgt weiterhin für Unsicherheit unter den Betrieben. Wie der BGL mit der Situation umgeht und welche Forderungen gestellt werden, erfahren Sie in unserem Bericht vom 15.03.2024.

Bremen (VBR). Am 15. März 2024 entbrannte eine neue Debatte im Bereich des -, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau), die auch für den allgemeinen Straßenverkehr von Bedeutung ist. Der Bundesverband Garten-, (BGL) zeigte sich enttäuscht von einer Entscheidung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), die auf Anweisung des Bundesministeriums für Digitales und (BMDV) erfolgte. Konkret geht es um die Liste handwerklicher Tätigkeiten, die von der zum 1. Juli 2024 erweiterten Mautpflicht befreit sind. Entgegen den Bemühungen des BGL fand der GaLaBau dort keine Berücksichtigung.

Der Kern dieses Konflikts liegt in der Neudefinition der Mautpflicht für Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen. Während das Bundesfernstraßenmautgesetz Ausnahmen für Werkverkehre des Handwerks, der und ähnlicher Gewerbe vorsieht, fühlt sich die grüne Branche vom aktuellen Gesetzestext ausgeschlossen. Thomas Banzhaf, Präsident des BGL, äußerte sein Unverständnis und forderte eine klare Positionierung des Bundesministers Wissing zur Integration des GaLaBaus in die Liste der Maut-Ausnahmen. Banzhaf betont, dass der Transport zwischen Baustelle und Bauhof, eine für die grüne Branche essentielle Tätigkeit, nicht dem Gütertransport zugeordnet werden sollte.

Diese Entscheidung löst nicht nur Verärgerung innerhalb des BGL aus, sondern weist auch auf eine tiefere Problematik hin. Der GaLaBau spielt eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung und Erhaltung öffentlicher sowie privater Grünflächen, die für das Wohlbefinden der Bevölkerung und die ökologische Vielfalt unerlässlich sind. Die zusätzliche Belastung durch die Maut könnte die Kosten für Projekte in diesen Bereichen signifikant erhöhen und damit nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Allgemeinheit treffen.

Die vorliegende Diskussion beleuchtet die Notwendigkeit einer adäquaten und gerechten Regelung, die die Besonderheiten und den gesellschaftlichen Beitrag des Garten- und Landschaftsbaus berücksichtigt. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der erweiterten Mautpflicht ist eine zeitnahe Lösung geboten, um Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für die betroffenen Betriebe zu gewährleisten. Die Forderung des BGL nach einer Überarbeitung der Liste durch das BMDV steht somit im Interesse eines Sektors, der für die Förderung von und Lebensqualität in urbanen sowie ländlichen Räumen unverzichtbar ist.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
BGL-Präsident fordert: Mautbefreiung für den GaLaBau!

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Das könnte Sie auch interessieren