Bestätigung für gerechte Anwohnerparkgebühren in Freiburg – Urteil des Höchstgerichts

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 14.06.2023
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Berlin, 13.06.2023 (ots) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein positives Urteil für die Mobilitätswende erstritten. Das Gericht entschied, dass Anwohnerparkgebühren in Höhe von 360 Euro pro Jahr durch Kommunen erhoben werden dürfen. Die DUH begrüßt die Entscheidung, fordert jedoch alle Kommunen in Deutschland auf, die Gebühren auf einen angemessenen Betrag von einem Euro pro Tag zu erhöhen.

Die Stadt Freiburg wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Bewohnerparkgebührensatzung unwirksam ist, da soziale Ausnahmen fehlten. Die DUH begrüßt auch dieses Urteil und fordert Bundesverkehrsminister Wissing auf, Rechtssicherheit zu schaffen, damit Kommunen soziale Kriterien in Anwohnerparkgebühren berücksichtigen können.

Die Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr sind nicht nur zulässig und angemessen, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sondern auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Absurdität der Subventionierung des Privatautos zu beenden. Der öffentliche Raum sei knapp und solle nicht länger für 8 Cent pro Tag preisgegeben werden. Die Einnahmen sollten in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen, um das Klima zu schützen und Städte lebenswerter zu machen.

Das Urteil hat auch positive Auswirkungen auf die Stadt Freiburg. Die Erhöhung der jährlichen Gebühr für einen Anwohnerparkausweis auf 360 Euro und auf 480 Euro für besonders große Autos hatte zum Rückgang der Anträge auf Anwohnerparkausweise um fast 50 Prozent und zur Verringerung der Anzahl der privat zugelassenen Pkw in den bewirtschafteten Zonen um 2,2 Prozent geführt.

Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien abgewiesen. Die DUH fordert daher Bundesverkehrsminister Wissing auf, eine zukunftsfähige Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorzulegen, um dies zu ermöglichen.

Die Deutsche Umwelthilfe ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die sich seit über 40 Jahren für den Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie für den Erhalt natürlicher Ressourcen einsetzt.

Link zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/pm/2023/47

Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170, resch@duh.de, DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de

Weitere Informationen zu der Organisation finden Sie auf der Website www.duh.de sowie auf Twitter (@umwelthilfe), Facebook (www.facebook.com/umwelthilfe), Instagram (www.instagram.com/umwelthilfe) und LinkedIn (www.linkedin.com/company/umwelthilfe).

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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