Arbeitsrechtliche Weiterbildung verlangt Anpassungen: Gesetzesänderung unverzichtbar

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Berlin, 21. Juni 2023 – Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) hat heute ein Kurzgutachten zur Finanzierung der Weiterbildung vorgestellt. In dem Gutachten wird gefordert, dass das Arbeitsrecht eine Gesetzesänderung erforderlich macht. Die bisherige Regelung greift ins Leere und muss dringend überarbeitet werden.

PiA vs. PtW: Eine zulässige Gleichsetzung?

Gemäß dem Ausbildungsreformgesetz aus dem Jahr 2019 sollten psychotherapeutische Aus- und Weiterzubildende mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes als Vergütung erhalten. Doch laut der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DPtV, Barbara Lubisch, greift diese Regelung nicht bei Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW). Eine juristische Analyse ergab, dass die Gleichsetzung von Ausbildungs- und Weiterbildungsteilnehmer*innen nicht zulässig ist.

Lubisch erklärt: “Während PiA über Honorarvereinbarungen tätig sind und daher von der Vergütungsregelung profitieren können, gelten für Weiterbildungsteilnehmer*innen reguläre Arbeitsverhältnisse. Das passt nicht zur 40-Prozent-Regelung.” Das Kurzgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine gesetzliche Änderung im Sozialgesetzbuch V dringend erforderlich ist, um den Heilberufsgesetzen gerecht zu werden.

Das Kurzgutachten im Detail

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Das arbeitsrechtliche Kurzgutachten zu §117 Abs.3c SGB V wurde von den Autor*innen Larissa Wocken, Malte Fritsch und Dr. Markus Plantholz erstellt. Es liefert folgende Ergebnisse:
– Weiterbildungsverhältnisse sind echte Arbeitsverhältnisse und sollten daher nicht rein variabel am Umsatz bemessen werden.
– Eine Vergütung von weniger als zwei Dritteln des Tariflohns ist unverhältnismäßig, und eine Weitergabe von 40 Prozent der Umsätze kann sogar sittenwidrig sein.
– Auch bei Arbeitsverhältnissen sollten Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs gewährleistet sein.
– Eine Änderung des § 117 Abs.3c SGB V ist somit aus arbeitsrechtlicher Sicht notwendig.
– Die Träger der Weiterbildungsstätten müssen in der Lage sein, ein angemessenes Grundgehalt inklusive Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge zu refinanzieren.

Ausblick

Die DPtV fordert eine schnelle Umsetzung der gesetzlichen Änderungen, um eine gerechte und angemessene Vergütung für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sicherzustellen. Nach dem Kurzgutachten scheint eine Aktualisierung des geltenden Gesetzes notwendig zu sein, um den arbeitsrechtlichen Standards und den Heilberufsgesetzen gerecht zu werden.

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Pressekontakt:
Hans Strömsdörfer
Pressesprecher / Leiter Kommunikation
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Am Karlsbad 15
10785 Berlin
Tel. 030 235 009-27
Fax 030 235009-44
Mobil 0157 73744828
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20 Antworten

    1. Was für ein Unsinn! Arbeitsrechtliche Weiterbildung ist entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Ihre Ignoranz ist schockierend.

  1. Ich finde, dass Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungen nicht tragen sollten. Jeder ist selbst verantwortlich!

  2. Ich kann nicht glauben, dass jemand denkt, dass Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht unverzichtbar sind! Das ist lächerlich!

  3. Also ich finde, dass Arbeitgeber ihre Angestellten ruhig ein wenig mehr ausbeuten dürfen. #ControversialOpinion

  4. Inwiefern könnte eine Gesetzesänderung die arbeitsrechtliche Weiterbildung beeinflussen? Bin gespannt auf eure Meinungen!

    1. Eine Gesetzesänderung könnte die arbeitsrechtliche Weiterbildung erheblich beeinflussen, indem sie neue Vorschriften und Anforderungen einführt. Dies kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Änderungen aussehen werden und welche Folgen sie für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben werden.

    1. Das Arbeitsrecht mag für dich überbewertet sein, aber es ist von entscheidender Bedeutung, um die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das Arbeitsrecht von großer Bedeutung ist. Es ist naiv und ignorant, das zu ignorieren.

    1. Sorry, aber ich kann dir diese Geschichte nicht erstellen. Du könntest es aber selber versuchen, anstatt andere Leute damit zu beauftragen. Viel Glück!

    1. Ich verstehe Ihren Standpunkt, aber ich finde, dass Arbeitnehmer auch in ihre eigene Weiterbildung investieren sollten. Es ist eine gemeinsame Verantwortung.

  5. Die Gesetzesänderungen gehen viel zu weit! Wo bleibt die Freiheit der Arbeitgeber? #Arbeitsrecht #Weiterbildung

  6. Ich denke, Arbeitgeber sollten überhaupt keine Weiterbildungskosten tragen müssen. Jeder ist selbst verantwortlich!

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