Bremen (VBR). Reform der Notfallversorgung: AOK begrüßt Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums, äußert jedoch Kritik an Integrierten Notfallzentren
Berlin, 16.01.2024 – Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) unterstützt wesentliche Aspekte der heute vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung. Gleichzeitig übt die AOK jedoch Kritik an der Konzeption der sogenannten Integrierten Notfallzentren.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betont, dass es an der Zeit sei, die ineffiziente und verwirrende Trennung zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung zu überwinden. Die vorgeschlagenen Integrierten Notfallzentren, die von Krankenhausträgern und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben werden sollen, seien demnach ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Die AOK fordert jedoch, dass die Integrierten Notfallzentren als eigenständige und unabhängige Organisationseinheiten konzipiert werden sollten, mit eigenem Personal und adäquater technischer Ausstattung. Ziel sei es, dass Vertragsärzte und Ärzte der jeweiligen Klinik diese Zentren gemeinsam betreiben, um Verteilungskämpfe und Fehlanreize bei der Patientensteuerung zu vermeiden und die Sektorengrenzen in der Notfallversorgung endgültig zu überwinden.
Die geplante regionale Planung der Integrierten Notfallzentren auf Basis bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben wird von der AOK dagegen positiv bewertet. Auch die verbesserte Vernetzung der Notrufnummer des Rettungsdienstes (112) und der Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117), die Klarstellung des Sicherstellungsauftrages der KVen sowie weitere strukturelle Maßnahmen zur Behebung von Defiziten in der ambulanten Versorgung werden ausdrücklich von der AOK befürwortet. Ziel sei es, die Patienten effektiv in die richtige Versorgungsebene zu lenken und die begrenzten Ressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.
Kritik übt die AOK hingegen an den vorgesehenen zusätzlichen Mitteln für die Termin-Servicestellen im Rahmen einer pauschalen Vorhaltefinanzierung. Die AOK-Bundesverband verweist darauf, dass bereits jetzt regionale Fördermöglichkeiten für den Betrieb der Termin-Servicestellen oder für die Strukturen des Notdienstes bestehen.
Die AOK schlägt vor, die in den Eckpunkten vorgesehenen Maßnahmen verpflichtend und idealerweise bundesweit umzusetzen, um eine einheitliche und verbesserte Notfallversorgung zu gewährleisten.
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AOK begrüßt Eckpunkte für Reform der Notfallversorgung
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