Trennungsfamilien: Rauf mit dem Selbstbehalt für lohnende Arbeit

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Trennungsfamilien: Rauf mit dem Selbstbehalt für lohnende Arbeit

Nürnberg, 19.10.2023 – 12:20

Mit Bürgergeld zur Schwarzarbeit? Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.) fordert Reformen für unterhaltspflichtige Trennungseltern

Nürnberg, 19.10.2023 – Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.) setzt sich für die Belange von Menschen ein, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Aktuell tritt der Verband mit einer Forderung an die Öffentlichkeit: Unterhaltspflichtige Trennungseltern sollen mehr finanzielle Anreize erhalten, um Schwarzarbeit zu vermeiden und ihren Unterhaltspflichten besser nachkommen zu können.

Ein jüngst erschienener Artikel in der Bildzeitung befeuert die Diskussion um das Bürgergeld. Dort äußern namhafte Experten wie Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Mittelstand-Verbandes BVMW, und Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer Bedenken bezüglich der Anreizstruktur des Bürgergeldes. Das ISUV nimmt diese Diskussion zum Anlass, um auf die finanziellen Benachteiligungen unterhaltspflichtiger Trennungseltern hinzuweisen.

Bürgergeld als Anreiz für Schwarzarbeit?

Professor Friedrich Schneider, ein renommierter Arbeitsexperte, behauptet in dem besagten Bildartikel, dass sich Schwarzarbeit für Bürgergeld-Empfänger häufig mehr lohne als ein regulärer Job. Der ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich bestätigt diese Behauptung und weist darauf hin, dass viele unterhaltspflichtige Trennungseltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sich mit dem Gedankenspiel der Schwarzarbeit beschäftigen. “Ein bisschen Schwarzarbeit bringt mir mehr ein als der Selbstbehalt von 1370 EURO”, so Ulbrich. Diese Problematik bezeichnet sie als Ausstiegsgedanken, der immer stärker in den Köpfen der Unterhaltspflichtigen verankert ist. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert Ulbrich eine Anhebung des Selbstbehalts und eine Orientierung des Unterhalts am Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Die Benachteiligung berufstätiger Trennungseltern

Unterhaltspflichtige Trennungseltern fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und sehen sich gegenüber Bürgergeld-Beziehern benachteiligt. Sie verweisen darauf, dass sie trotz Vollzeitarbeit, Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen und Steuerabgaben nicht die finanzielle Anerkennung bekommen, die ihrer arbeitsintensiven Situation gerecht wird. “Die Ampel hat die Probleme von Familien mit mittlerem und geringem Einkommen aus den Augen verloren”, kritisiert Ulbrich.

Arbeitsanreize schaffen und berufstätige Trennungseltern belohnen

Das zentrale Anliegen des ISUV besteht darin, Arbeitsanreize für unterhaltspflichtige Trennungseltern zu schaffen und ihre berufliche Tätigkeit angemessen finanziell zu würdigen. Doch die derzeitige Politik der Ampelkoalition sorgt nicht für diese gewünschte Unterstützung. Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, verdeutlicht, dass bei einem Bürgergeld-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 10 auf 38 Stunden pro Woche erhöht, die zusätzliche Entlohnung pro Stunde drastisch abnimmt. Das bedeutet, dass Menschen, die mehr arbeiten möchten, mehr Steuern abdrücken müssen. Ulbrich fordert daher eine steuerliche Entlastung für Trennungseltern und ähnliche finanzielle Vergünstigungen wie Freibeträge.

Lohnabstandsgebot wahren und Selbstbehalt anheben

Ein weiteres Problem, das der ISUV betont, ist das Lohnabstandsgebot. Derzeit beträgt die Erwerbstätigenpauschale lediglich 200 € monatlich. Dies bedeutet, dass ein berufstätiger Unterhaltspflichtiger im Jahr 2400 € mehr behalten darf als ein nichterwerbstätiger Bürgergeldempfänger. Ulbrich betont, dass dies zu wenig sei, insbesondere, da Bürgergeld-Empfänger mit legalen Nebeneinkünften durch ehrenamtliche Tätigkeiten oder geringfügige Beschäftigungen noch höhere Beträge erzielen können. Der ISUV fordert daher eine Anhebung des Selbstbehalts auf ein angemessenes Niveau, um die Arbeit und finanzielle Versorgung der unterhaltspflichtigen Elternteile angemessen zu berücksichtigen.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.) setzt sich seit über 45 Jahren für die Belange von Trennungseltern ein. Als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft vertritt der ISUV die Interessen der Betroffenen in Fragen des elterlichen Sorgerechts, der Unterhaltszahlungen und des Vermögensausgleichs. Der Verband finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und ist bundesweit organisiert.

Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

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