Neugewählter SkF-Rat appelliert an Politik: Recht auf Schutz vor Gewalt endlich verwirklichen
Bundesweit gibt es viel zu wenig Kapazitäten in Frauenhäusern, Beratungsstellen und ergänzenden Angeboten. Vor allem fehlt eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, die das Hilfesystem bei Gewalt verlässlich finanziert und Schutz für Frauen und Kinder sicherstellt. Seit Jahrzehnten mahnen Frauenverbände bei Bund und Ländern eine Regelfinanzierung an.
Aktuell machen die Medien darauf aufmerksam, dass jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner getötet wird. Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor grausame Realität. Dringend notwendig ist daher, dass Frauen in Notsituationen Anlaufstellen, Beratung und Schutz in Frauenhäusern finden.
In einer Rede zur Wahl der Vorsitzenden des SkF-Rates forderte Dr. Ursula Pantenburg eindringlich alle Verantwortlichen in den Bundesländern und in der Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag zugesicherte gesetzliche Regelung zeitnah umzusetzen. “Es ist nicht hinzunehmen, dass Frauen in äußerster Not abgewiesen werden müssen”, so Pantenburg.
Der SkF-Rat, das ehrenamtliche Aufsichtsgremium des SkF Gesamtvereins und verantwortlich für strategische und verbandliche Entscheidungen, hat nun fünf neue Mitglieder. Neben Dr. Ursula Pantenburg (SkF Gütersloh) wurden Petra Kaiser-Schenk (SkF Gießen), Jutta Meyer (SkF Hagen), Claudia Salzburg (SkF Leverkusen) und Daria Schoenfeld (SkF Hamburg) in den SkF-Rat gewählt.
Der Bundesverband des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) appelliert an die Politik, das Recht auf Schutz vor Gewalt endlich zu verwirklichen. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für das Hilfesystem bei Gewalt ist dringend notwendig, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen.