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Kosten für Umschulung: So lassen sich alle Ausgaben absetzen

Pressemeldung:Kosten für Umschulung: So lassen sich alle Ausgaben absetzen

Bremen (VBR). Sämtliche Kosten für eine Umschulung können in der Steuererklärung angegeben werden. Doch was muss dabei beachtet werden? Was gilt im Steuerrecht als „Umschulung“? Und wann kann man die Kosten für einen Sprachkurs von der Steuer absetzen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt, worauf es ankommt.

Um Kosten für eine Umschulung als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss zuvor eine Ausbildung abgeschlossen worden sein, also eine Lehre oder ein Studium. Seit 2015 ist gesetzlich festgelegt, wann eine Erstausbildung tatsächlich vorliegt, um sämtliche Werbungskosten abziehen zu können. Eine Erstausbildung liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dies kürzlich bestätigt: Auch eine langjährige Tätigkeit ersetzt keine Ausbildung.

Des Weiteren muss die Fort- oder Weiterbildung beruflich veranlasst sein. Eine Umschulung gehört im Steuerrecht zum Bereich Fort- und Weiterbildung. Eine Fortbildung ermöglicht es einem Arbeitnehmer, die eigene „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“. Eine Weiterbildung hingegen kann auch eine Umschulung zu einem neuen Beruf sein.

Ein privater Sprachkurs kann nicht als Werbungskosten angegeben werden, jedoch ein Sprachkurs aus beruflichen Gründen. Kennzeichen dafür sind zum Beispiel berufliches Fachvokabular und ein homogener Teilnehmerkreis.

Sind die genannten Kriterien erfüllt, können verschiedene Kosten für eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kurs- und Prüfungsgebühren, Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten für Essen und Trinken außer Haus, Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial und der heimische Arbeitsplatz, wenn die Fort- oder Weiterbildung daheim vor- oder nachbereitet werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten nur dann in der Steuererklärung angegeben werden dürfen, wenn der Arbeitgeber nichts erstattet oder übernimmt. Falls der Arbeitgeber Kosten teilweise erstattet, darf nur die Differenz angesetzt werden.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Der Verein erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid.

Diese Informationen wurden von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH in einer Pressemeldung bereitgestellt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kosten für eine Umschulung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, wenn zuvor eine Ausbildung abgeschlossen wurde und die Umschulung beruflich veranlasst ist. Dabei können verschiedene Kosten wie Kurs- und Prüfungsgebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Arbeitsmittel abgesetzt werden. Private Sprachkurse können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, jedoch Sprachkurse aus beruflichen Gründen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH bietet als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung.

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Umschulung: So lassen sich alle Kosten absetzen

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29 Antworten

  1. Das ist deine Meinung, aber Umschulungen können für viele Menschen eine Chance auf berufliche Neuorientierung bedeuten. Es ist wichtig, offen für verschiedene Wege zu sein und die individuellen Bedürfnisse anderer zu respektieren.

  2. Also ich finde, dass man die Kosten für Umschulungen lieber selbst tragen sollte. #Eigenverantwortung

  3. Also ich finde, dass man die Kosten für Umschulungen überhaupt nicht absetzen sollte! Das ist doch purer Selbstbetrug!

  4. Ich finde es total unfair, dass nur bestimmte Berufswechsler ihre Umschulungskosten absetzen können! #Gleichberechtigung

    1. Du bist nicht der Einzige, der das unfair findet. Es ist an der Zeit, dass alle Berufswechsler die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Umschulungskosten abzusetzen. Gleichberechtigung sollte für alle gelten, nicht nur für einige Privilegierte. #Gerechtigkeit

    1. Ja, warum sollten wir für deine Umschulung bezahlen? Wie wärs, wenn du selbst für deine Entscheidungen verantwortlich bist? Keine Freifahrtscheine! #eigeneVerantwortung

    1. Das ist eine egoistische Sichtweise. Umschulungen können Menschen helfen, sich beruflich weiterzuentwickeln und ihre Lebenssituation zu verbessern. Warum sollte man ihnen diese Chance verwehren?

    1. Na ja, ich finde, dass man Umschulungskosten absetzen sollte. Es ermöglicht Menschen, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Chancen zu ergreifen. Außerdem fördert es die Wirtschaft, da qualifizierte Arbeitskräfte gebraucht werden.

    1. Da kann ich Ihnen leider nicht zustimmen. Umschulungen können eine gute Möglichkeit sein, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Chancen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich umzuschulen, und die Kosten steuerlich abzusetzen kann dabei unterstützen.

  5. Warum sollten Umschulungskosten überhaupt absetzbar sein? Ist das nicht das eigene Risiko und Investment?

  6. Ich denke, die Regierung sollte Umschulungskosten generell übernehmen, um Bildung für alle zu ermöglichen.

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