Bremen (VBR). Kabinettbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bedauert
Frankfurt am Main (ots) – Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat den heute bekanntgegebenen Kabinettbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bedauert. Der Verband ist der Meinung, dass einige Möglichkeiten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, die in der Novellierung vorhanden waren, nicht genutzt wurden.
Ein Aspekt, den der DDV angesprochen hat, betrifft die gesetzliche Speicherfrist von Personendaten im Rahmen von Auskunftsanfragen. Der Verband plädierte hier für eine Festlegung einer solchen Frist. Des Weiteren hätte die Gesetzesnovellierung dazu beitragen können, das Problem der doppelten Rechtswege, also des parallelen Zivil- und Verwaltungsrechtsweges, zu lösen. Der DDV schlug vor, einen Rechtsweg auszusetzen und stattdessen den Zivilrechtsweg zu priorisieren, um parallele Verfahren zur selben Rechtssache zu vermeiden.
Der DDV-Präsident Patrick Tapp bedauert, dass alle konstruktiven Vorschläge zur Erhöhung der Rechtssicherheit ignoriert wurden. Er merkte jedoch an, dass das Thema der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Begründungsteil des Beschlusses differenzierter und sachdienlicher behandelt wurde als im ursprünglichen Gesetzentwurf von 2023.
Der DDV ist der Meinung, dass dieser Kabinettbeschluss Auswirkungen auf die Rechtssicherheit haben wird. Der Verband bedauert es, dass die Chance nicht genutzt wurde, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Branche zu unterstützen.
Pressekontakt:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 513
b.vonnagy@ddv.de
Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Chancen der BDSG-Novellierung nicht genutzt
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.