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DDV bedauert ungenutzte Chancen bei BDSG-Novellierung

Pressemeldung:DDV bedauert ungenutzte Chancen bei BDSG-Novellierung
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes: DDV bedauert verpasste Chancen Am heutigen Tag hat das Kabinett das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. In diesem Zuge bedauert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass einige Möglichkeiten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ungenutzt blieben. Insbesondere hält der DDV eine gesetzliche Speicherfrist für Personendaten im Rahmen von Auskunftsanfragen und die Lösung des Problems der doppelten Rechtswege für wichtig. Obwohl diese konstruktiven Vorschläge unbeachtet blieben, ist der Verband zufrieden mit der differenzierteren und sachdienlicheren Behandlung des Themas der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Lesen Sie hier, wie der Kabinettsbeschluss vom DDV-Präsidenten bewertet wird.

Bremen (VBR). Kabinettbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bedauert

Frankfurt am Main (ots) – Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat den heute bekanntgegebenen Kabinettbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bedauert. Der Verband ist der Meinung, dass einige Möglichkeiten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, die in der Novellierung vorhanden waren, nicht genutzt wurden.

Ein Aspekt, den der DDV angesprochen hat, betrifft die gesetzliche Speicherfrist von Personendaten im Rahmen von Auskunftsanfragen. Der Verband plädierte hier für eine Festlegung einer solchen Frist. Des Weiteren hätte die Gesetzesnovellierung dazu beitragen können, das Problem der doppelten Rechtswege, also des parallelen Zivil- und Verwaltungsrechtsweges, zu lösen. Der DDV schlug vor, einen Rechtsweg auszusetzen und stattdessen den Zivilrechtsweg zu priorisieren, um parallele Verfahren zur selben Rechtssache zu vermeiden.

Der DDV-Präsident Patrick Tapp bedauert, dass alle konstruktiven Vorschläge zur Erhöhung der Rechtssicherheit ignoriert wurden. Er merkte jedoch an, dass das Thema der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Begründungsteil des Beschlusses differenzierter und sachdienlicher behandelt wurde als im ursprünglichen Gesetzentwurf von 2023.

Der DDV ist der Meinung, dass dieser Kabinettbeschluss Auswirkungen auf die Rechtssicherheit haben wird. Der Verband bedauert es, dass die Chance nicht genutzt wurde, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Branche zu unterstützen.

Pressekontakt:

Boris von Nagy, Leiter
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 513
b.vonnagy@ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell


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Chancen der BDSG-Novellierung nicht genutzt

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