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Bundesarbeitsgericht entscheidet: Tarifverträge in der Leiharbeit rechtens

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Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Tarifverträgen in der Leiharbeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der Rechtssache TimePartner Personalmanagement GmbH zu Tarifverträgen in der Leiharbeit ein Urteil gefällt, das für Aufregung sorgt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften bedauern, dass die Klägerin mit ihrem Begehren gescheitert ist.

Das BAG entschied, dass auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen Gesamtschutz dadurch ausreichend gewährt wird, dass die Arbeitnehmerin grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung in verleihfreien Zeiten hat. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen keinen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Festangestellte haben.

Die Entscheidung des BAG wird auch tarifpolitisch bewertet werden. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Gerichts und eine Bewertung der Entscheidung wird erfolgen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Erfahrungsgemäß ist damit in einigen Wochen zu rechnen.

Die Entscheidung des BAG hat Auswirkungen auf die Leiharbeit, die in Deutschland immer weiter zunimmt. In diesem Bereich gibt es aktuell viele befristete Arbeitsverhältnisse, die von Arbeitgebern oft als Möglichkeit genutzt werden, um Löhne zu drücken. Der DGB kritisiert diese Praxis und fordert seit langem bessere Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter.

Die Entscheidung des BAG wird nun in der Politik diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen daraus gezogen werden und ob sich die Situation für Leiharbeiter verbessern wird.

Quelle: DGB Bundesvorstand

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