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BGH-Urteil bedroht Apotheken: Aufruf zur politischen Aktion

Pressemeldung:BGH-Urteil bedroht Apotheken: Aufruf zur politischen Aktion
Berlin, 12. April 2024 – In einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Skonti und Rabatte, die die festgelegten Mindestpreise für Arzneimittel unterschreiten, grundsätzlich unzulässig sind. Dieses Urteil vom 8. Februar 2024 könnte weitreichende Konsequenzen für den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken in Deutschland mit sich bringen. Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), äußerte sich zu den Urteilsgründen und betonte die dringende Notwendigkeit politischer Maßnahmen, um eine akute wirtschaftliche Bedrohung für Apotheken abzuwenden und die medikamentöse Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Mit einem Appell an die Politik fordert Hubmann entschlossene Schritte, um die Finanzsituation der Apotheken zu stabilisieren und eine Krise im Gesundheitssystem zu verhindern.

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Bremen (VBR). Am 12. April 2024 hat sich eine bedeutende Entwicklungen in der pharmazeutischen Branche ergeben, die weitreichende Auswirkungen auf Apotheken in Deutschland haben könnte. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Februar 2024 ein Urteil zur Praxis der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel gefällt hat, liegen nun die detaillierten Urteilsgründe vor.

Der BGH hat entschieden, dass die Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestpreises für Arzneimittel, der sich aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, dem Großhandelsfestzuschlag und der Umsatzsteuer zusammensetzt, generell nicht zulässig ist. Diese Entscheidung basiert auf einer detaillierten rechtlichen Analyse, die unter anderem die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz berücksichtigt.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), erklärte in einer Pressemitteilung: “Der pharmazeutische Großhandel ist kein Reparaturbetrieb für die unzureichende Vergütung der Apotheken.” Die chronische Unterfinanzierung der Apotheken, so Hubmann, verschärfe sich durch das Urteil des BGH weiter. Ohne rasche politische Maßnahmen könnten viele Apotheken wirtschaftlich nicht überleben, was auch die Arzneimittelversorgung in den betroffenen Regionen gefährden würde.

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Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert der DAV umgehende politische Handlungen. So solle die Arzneimittelpreisverordnung dahingehend geändert werden, dass Skonti explizit zugelassen werden. Als weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der Apotheken schlägt der Verband vor, den vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach geforderten Apothekenabschlag zu verringern und zudem das Apothekenhonorar signifikant und dynamisch anzuheben. “Herr Minister Lauterbach, legen Sie kein Apothekeneinspargesetz, sondern ein Apothekenstabilisierungsgesetz vor”, appellierte Hubmann, “damit die Menschen auch künftig sicher versorgt werden!”

Diese Ereignisse werfen ein Schlaglicht auf die komplexen und teilweise prekären wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen Apotheken in Deutschland operieren. Die Bedeutung dieser Angelegenheit geht weit über die Apothekenbranche hinaus und betrifft letztlich die Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung. Die Forderungen des DAV stellen dabei nicht nur ein Drängen nach kurzfristiger finanzieller Entlastung dar, sondern rücken auch die Notwendigkeit einer langfristigen Stabilität und Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den Fokus der gesundheitspolitischen Diskussion.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
DAV: Apotheken nach BGH-Urteil unter massivem Druck – Politik muss jetzt handeln

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