BGH-Urteil zu Apothekenrabatten: Gefahr für Apothekenversorgung und Arzneimittelpreisverordnung – Was das Verbot von Rabatten im Großhandel bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat am 8. Februar 2024 entschieden, dass pharmazeutische Großhändler keine Rabatte unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestpreises gewähren dürfen. Der Deutsche Apothekerverband warnt, dass diese Entscheidung die ohnehin chronisch unterfinanzierten Apotheken zusätzlich belastet und die Arzneimittelversorgung in ländlichen wie städtischen Regionen gefährdet. Er fordert deshalb eine rasche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, höhere Apothekenhonorare und eine explizite Zulassung von Skonti, um das Fortbestehen der Apotheken zu sichern.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– BGH legt am 8. Februar 2024 detaillierte Urteilsgründe gegen Arzneimittel-Rabattuntergrenze vor.
– DAV warnt am 12. April 2024 vor Existenzgefährdung deutscher Apotheken durch Unterfinanzierung.
– DAV fordert Preisverordnung ändern, Skonti zulassen und Apothekenhonorar dynamisch erhöhen.

BGH-Urteil zur Preisuntergrenze im pharmazeutischen Großhandel: Auswirkungen und Forderungen

Am 12. April 2024 wurde eine bedeutende Entwicklung in der pharmazeutischen Branche bekannt, die weitreichende Folgen für Apotheken in Deutschland haben könnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits am 8. Februar 2024 ein Urteil zur Praxis der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel gefällt. Die nun vorliegenden detaillierten Urteilsgründe bestätigen, dass die Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestpreises für Arzneimittel nicht zulässig ist. Dieser Mindestpreis setzt sich aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, dem Großhandelsfestzuschlag und der Umsatzsteuer zusammen.

Der BGH stellte klar: „Der pharmazeutische Großhandel ist kein Reparaturbetrieb für die unzureichende Vergütung der Apotheken.“ * Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen, da es die Wirtschaftlichkeit der Apotheken weiter belastet. Wie Hubmann betont, verschärft sich die chronische Unterfinanzierung der Apotheken durch diese Entscheidung. Ohne schnelle politische Maßnahmen drohe vielen Apotheken das wirtschaftliche Aus, was auch die Arzneimittelversorgung in betroffenen Regionen gefährden würde.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert deshalb umgehende politische Handlungen. Eine zentrale Forderung ist die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, um die explizite Zulassung von Skonti zu ermöglichen. Darüber hinaus schlägt der Verband vor, den vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach geforderten Apothekenabschlag zu verringern sowie das Apothekenhonorar signifikant und dynamisch anzuheben. Hierzu appelliert Hubmann eindringlich: „Herr Minister Lauterbach, legen Sie kein Apothekeneinspargesetz, sondern ein Apothekenstabilisierungsgesetz vor, damit die Menschen auch künftig sicher versorgt werden!“ *

Weitere Details und Hintergründe sind unter https://www.presseportal.de/pm/7002/5756053 verfügbar.

Warum das Urteil weit über die Apotheken hinaus Wirkung zeigt

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen für die medizinische Versorgung und den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Es betrifft nicht nur die Apothekenlandschaft, sondern berührt grundlegende Fragen der Arzneimittelpreisgestaltung und damit auch die Patientinnen und Patienten. Denn die Preisbindung von Arzneimitteln bildet eine wesentliche Säule für die Sicherstellung einer flächendeckenden und verlässlichen Versorgung. Die Aufhebung oder Beschränkung dieser Preisbindung könnte tiefgreifende Veränderungen auslösen – von der wirtschaftlichen Lage kleinerer Apotheken bis hin zur Verfügbarkeit von Medikamenten gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen.

Historisch hat die Preisbindung dazu beigetragen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Zugang für alle Bürger unabhängig vom Wohnort zu sichern. Aktuelle politische Diskussionen zeigen jedoch, dass die bisherige Regelung unter Druck steht, was Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Apothekenmarkt aufwirft. Gerade kleinere Apotheken sind oft auf die festgelegten Preise angewiesen, um gegenüber großen Versorgern oder Online-Anbietern bestehen zu können. Ein Wandel in dieser Preisstruktur kann deshalb zu einer stärkeren Konzentration führen und das Risiko erhöhen, dass viele Apotheken gerade außerhalb der großen Städte schließen müssen.

Historischer Wandel in der Arzneimittelpreisgestaltung

Die Arzneimittelpreisbindung hat im Laufe der Zeit eine zentrale Rolle eingenommen, um sowohl Verbraucher als auch Anbieter vor Übervorteilung zu schützen. Ein Aufweichen dieser Regel würde die bisherigen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs verändern und könnte somit die Preislandschaft neu gestalten – mit unklaren Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Medikamenten.

Herausforderungen für ländliche Versorgungsstrukturen

Gerade in ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung oft schwieriger sicherzustellen. Hier sind Apotheken nicht nur Lieferanten, sondern auch wichtige Anlaufstellen für Gesundheitsfragen. Die wirtschaftliche Schwächung, die durch Änderungen der Preisbindung entstehen könnte, würde die Versorgung in diesen Regionen zusätzlich gefährden.

Zentrale Folgen des Urteils auf einen Blick:

  • Verstärkter Wettbewerbsdruck auf Apotheken, insbesondere kleine Anbieter
  • Gefahr der Schließung ländlicher Apotheken mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit
  • Veränderungen in der Arzneimittelpreisgestaltung, die Folgen für die Erschwinglichkeit haben könnten
  • Anstoß für politische Reformdebatten über Versorgung und Wettbewerb im Gesundheitswesen

Das Urteil bringt somit weit mehr in Bewegung als eine reine Preisfrage. Es wirft zentrale gesellschaftliche und gesundheitspolitische Fragen auf, die in den kommenden Jahren sorgfältig mit Blick auf Patienteninteressen, Apothekenvielfalt und Versorgungssicherheit beantwortet werden müssen.


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DAV: Apotheken nach BGH-Urteil unter massivem Druck – Politik muss jetzt handeln

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