Berlin, 26.07.2023 – 11:37
Kreative Lösungen für eine nachhaltige Krankenhausreform: AOK-Bundesverband und Marburger Bund setzen sich für eine Validierung der Auswirkungen ein
Der AOK-Bundesverband und der Marburger Bund trafen sich kürzlich zu einem fachpolitischen Spitzengespräch, um über die geplante Krankenhausreform zu diskutieren. Beide Seiten waren sich einig, dass die Reform von einer gründlichen Auswirkungsanalyse begleitet sein sollte. Hierzu gehört unter anderem eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation, insbesondere bezüglich der belegten Betten, sowie eine Untersuchung der Auswirkungen einer Konzentration von Leistungen. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, und die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, betonten die Notwendigkeit struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich. In Bezug auf das derzeitige Fallpauschalensystem bestanden jedoch unterschiedliche Meinungen.
Vorhaltebudget: Eine notwendige Veränderung für wirtschaftliche Stabilität
Einig waren sich beide Seiten darin, dass das Vorhaltebudget unabhängig von der Anzahl der Fälle ermittelt werden sollte, um ökonomische Anreize zu vermeiden. Sicherstellungszuschläge sollten weiterhin unabhängig vom Vergütungssystem gewährt werden und nicht Teil des Vorhaltebudgets sein. Dr. Carola Reimann erläuterte: “Die Finanzierung von Vorhaltekosten stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und verhindert ökonomische Anreize bei der Erbringung von Leistungen.” Dr. Susanne Johna betonte ebenfalls die Wichtigkeit der Vorhaltekostenfinanzierung, um sicherzustellen, dass keine versorgungsrelevanten Strukturen während der geplanten Umstellung der Krankenhausfinanzierung abgebaut werden. Der AOK-Vorschlag sieht vor, dass die Höhe der Vorhaltebudgets sich an den bedarfsbezogenen Leistungsgruppen orientiert und somit den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung wiederspiegelt. Für den Marburger Bund ist es entscheidend, dass alle personellen Kosten, die sich direkt auf die Patientenbetreuung beziehen, durch das Vorhaltebudget abgedeckt werden.
Ein neuer Ansatz für eine effektive Krankenhausversorgung
Der AOK-Bundesverband lehnt eine komplette Abkehr vom Fallpauschalensystem ab, wie es vom Marburger Bund gefordert wird. Stattdessen wird betont, dass die geplante Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit dem aktuellen Vergütungssystem den Krankenhäusern ermöglichen wird, ihren Versorgungsauftrag besser zu erfüllen. Eine Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Entbürokratisierung der Versorgung einen höheren Stellenwert einnehmen sollte. Aus diesem Grund werden der AOK-Bundesverband und der Marburger Bund auf fachlicher Ebene gemeinsam Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratie im Rahmen der Reform erörtern.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des AOK-Bundesverbandes unter www.aok-bv.de.
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Dr. Kai Behrens
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