Berlin, 7. Juli 2023 – Die Bundesregierung hat heute Verbesserungen bei der Fachkräfteeinwanderung beschlossen, welche vom Deutschen Caritasverband grundsätzlich begrüßt werden. Dr. Susanne Pauser, Vorständin für Personal und Digitalisierung des Deutschen Caritasverbandes, lobt die Maßnahmen als “einen Schritt in die richtige Richtung”. Sie betont jedoch, dass das bereits verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nicht weit genug geht.
Eine der kritisierten Punkte ist das Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte. Obwohl die Berufswahl freigestellt wird, bleibt die Berufsanerkennung Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Pauser bemängelt außerdem die Einführung einer Anerkennungspartnerschaft, die von Betrieben jeweils neu und im Einzelfall geleistet werden muss. Diese Faktoren erschweren nach wie vor den Zugang geeigneter ausländischer Fachkräfte. Das Punktesystem, das mit dem Gesetz eingeführt wurde, wird zwar als Chance verstanden, schaffe jedoch zusätzliche Bürokratie.
Auch Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Finanzen und Internationales, bewertet die Grundzüge des Gesetzes generell positiv. Er freut sich darüber, dass die Erleichterung des Familiennachzugs im Gesetz berücksichtigt wurde. Dennoch sieht er auch negative Aspekte, da mit dem Abbau einiger bürokratischer Hürden neue geschaffen wurden. Außerdem seien allgemeine Integrationsmaßnahmen und deren Finanzierung nicht ausreichend im Gesetz berücksichtigt.
Eine positive Entwicklung ist laut Pauser der sogenannte Spurwechsel, der kurzfristig ins Gesetz aufgenommen wurde. Damit können auch Menschen, die bereits in Deutschland sind und zuvor in einem Asylverfahren waren, eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte erhalten, sofern sie qualifiziert sind. Auch die Weiterentwicklung der Ausbildungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich positiv bewertet, vorausgesetzt, es gibt eine Lebensunterhaltssicherung.
Pauser betont, dass dies dringend notwendige Perspektiven für geflüchtete Menschen seien und langjährige Forderungen der Caritas und vieler Arbeitgeber erfüllen. Nun komme es darauf an, dass die neuen Regelungen flächendeckend und zügig in den Behörden umgesetzt werden und der unbedingte Wille vorhanden ist, die gesellschaftlichen Chancen, die im Gesetz stecken, zu nutzen.
Quelle: Deutscher Caritasverband e.V.