Eine Person steht neben einem riesigen Taschenrechner, notiert Notizen in einem kleinen Heft und prüft Zahlen vorsichtig systematisch heute hier. 
Im Vordergrund stehen ein riesiger Stift, Plus- und Malzeichen, die Lern- und Übungszwecke klar signalisieren und zum Üben aktiv ermutigen.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Vereine stellen eine schöne Abwechslung zum Berufsleben dar und geben Möglichkeit, anderen Menschen zu helfen, Sport zu treiben, Musik zu machen und vieles mehr. Obwohl Vereine nicht auf Gewinn ausgerichtet sein dürfen, gibt es doch einiges zu beachten, von der Erstellung der Vereinsstatuten bis zur korrekten Buchhaltung. Alles, was du für deinen Verein wissen musst, erfährst du hier!

Ist mein Verein steuerbegünstigt?

  1. Nicht alle Vereine sind automatisch steuerlich begünstigt. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen nach der Bundesabgabenordnung erfüllt werden.
  2. Der Zweck des Vereins muss ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigt sein, das sind entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Gemeinnützig heißt, dass das Gemeinwohl selbstlos gefördert wird. Dazu zählen zum Beispiel Kranken- und Gesundheitspflege, Sportvereine, Musikvereine, Schul- und Berufsausbildung oder Kirchenvereine.
  3. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet werden, Vereinsmitglieder dürfen zudem an Erfolg oder Vermögen des Vereins keinen Anteil haben und auch keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen für Tätigkeiten erhalten.
  4. Der steuerbegünstigte Zweck muss in den Satzungen des Vereins klar festgeschrieben und von der Geschäftsführung eingehalten werden.
  5. Der Verein muss außerdem die steuerbegünstigten Zwecke selbst erfüllen und darf nicht einfach andere Vereine unterstützen.

Wie muss ich meine Vereinsstatuten gestalten?

  • Um steuerliche Vorteile für deinen Verein zu bekommen, musst du auch darauf achten, wie deine Vereinsstatuten gestaltet sind. Es muss erkenntlich sein, dass die oben genannten Punkte auf deinen Verein zutreffen.
  • Du musst also in die Statuten schreiben, dass dein Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
  • Den begünstigten Zweck musst du zudem genau erklären, und auch, mit welchen Mitteln du den Zweck erfüllen möchtest.
  • Außerdem musst du in den Statuten erklären, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen nur für begünstige Zwecke verwendet wird.
  • Wenn die Statuten bestimmte Mängel aufweisen, gelten die abgaberechtlichen Begünstigungen nach der Behebung der Mängel erst für die Zukunft, du solltest die Statuten also unbedingt überprüfen lassen.
  • Änderst du die Statuten dahingehend, dass sich Auswirkungen bezüglich der Steuerbegünstigung ergeben, musst du die Änderungen innerhalb eines Monats behördlich bekannt geben.

Aufbringung finanzieller Mittel für den Verein

Buchhaltung von Vereinen | Verbandsbüro
Buchhaltung von Vereinen
  • Einnahmen aus dem allgemeinen Vereinsbereich müssen nicht versteuert werden. Dazu zählen Mitgliedsbeiträge, die Verteilung von Infoschriften oder auch die Veranstaltung von Seminaren oder Kursen.
  • Für die Vermietung, Anlage und Verpachtung von Vermögen ist bei steuerbegünstigten Vereinen keine Körperschaftssteuer zu bezahlen. Du musst jedoch Umsatzsteuer bezahlen, wenn der Jahresumsatz aus Vermögensverwaltung und begünstigungsschädlichen Betrieben 30.000 Euro überschreitet.
  • Ebenso besteht für den Vereinsbereich und die Vermögensverwaltung keine Registrierkassenpflicht und auch keine Belegerteilungspflicht.

Wissenswertes zur Buchhaltung

  • Es bestehen unterschiedliche Pflichten zur Buchhaltung, je nach Höhe der Einnahmen und Ausgaben eines Vereins.
  • Kleine Vereine (unter 1 Mio. Euro Umsatz) benötigen nur die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die Aufstellung einer Vermögensübersicht, also Aktiva und Passiva, am Ende des Jahres.
  • Mittelgroße Vereine (über 1 Mio. Euro Umsatz) sind zur Buchführung und zum Durchführen des Jahresabschlusses verpflichtet.
  • Große Vereine (über 3 Mio. Euro Umsatz oder über 1 Mio. Euro an Spendeneinnahmen) haben eine erweitere Abschlusspflicht und müssen eine Rechnungsprüfung durch eine*n Abschlussprüfer*in durchführen lassen.
  • Alle Umstände, die abgabenrechtlich von Relevanz sind, musst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats melden.
  • Wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, musst du eine Steuererklärung abgeben.

Die Buchhaltung kann vom Finanzamt jederzeit überprüft werden und sollte daher absolut gewissenhaft erledigt werden. Mit der auf die Bedürfnisse von Vereinen abgestimmten Buchhaltungssoftware everbill musst du dir um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften keine Sorgen mehr machen. Du kannst du die Buchhaltung ganz einfach online abwickeln und sparst dank zahlreicher Automationen vieles deiner wertvollen Zeit. Klicke hier, um mehr zu erfahren.

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