Vereinsvermögen anlegen
Vereine haben immer wieder Geld übrig. Zum Beispiel können sich über die Zeit Rücklagen ansammeln oder hohe Einzelspenden die Vereinskasse deutlich aufbessern. Für Vorstände ergeben sich daraus verschiedene Fragestellungen.
Denn selbstverständlich wollen diese das Vereinsvermögen gewinnbringend anlegen, um nicht von Negativzinsen oder hohen Inflationsraten betroffen zu sein.
- Doch dürfen gemeinnützige Vereine ihr Vermögen anlegen?
Alles was Vorstände über die Geldanlage des Vereinsvermögens wissen müssen, gibt es im folgenden Beitrag.
Vereinsvermögen anlegen: Ist das erlaubt?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch obliegt dem Vorstand eines Vereins die Pflicht, mit dem Vermögen verantwortungsvoll zu verfahren. Das Vereinsvermögen stammt meistens aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Dazu können jedoch noch Überschüsse aus dem Zweckbetrieb im Sinne des BGB kommen. Liegen größere Summen auf dem Vereinskonto, stellen sich die verantwortlichen evtl. die Frage, ob sie dieses Geld investieren dürfen. Im Jahr 2022 führt kein Weg am Aktienmarkt vorbei, wenn eine renditeorientierten Geldanlage sucht.
Denn die Zinsen bei der Bank können die Inflation nicht annährend kompensieren. Das Gleiche gilt für Fest- und Tagesgeldkonten. Vereine dürfen laut dem Finanzgericht Münster durchaus Geld in Aktien investieren. Entscheidend ist die 1/3 Regel. Diese Regel besagt, dass maximal ein Drittel des Vereinsvermögens darf in risikoarme Aktien und Fonds investiert werden.
Gemeinnützige Vereine: Diese Besonderheiten gelten
Allerdings gibt es eine entscheidende Besonderheit. Denn für gemeinnützige Vereine gelten spezielle Regelungen. Diese sollen schließlich selbstlos tätig sein. Zugleich obliegt ihnen nach § 55 Abs. 1 Nr.5 der Abgabenordnung die Verpflichtung, die Mittel zeitnah wieder auszugeben.
Hierzu sollte der sog. Grundsatz der Mittelverwendung beachtet werden, dass innerhalb von zwei Jahren die Finanzmittel wieder ausgegeben werden müssen. Die Grundlage bildet hierfür verschiedenste Rechtsprechungen. Die Ausgaben erfolgen für die satzungsgemäße Vereinsarbeit. Aber auch hier gibt esh ein paar kleinere Ausnahmen.
Werden Überschüsse zur Vermögensbildung genutzt, gibt es hier Unterschiede. Als sichere Investments in Aktien eigenen sich freie Rücklagen. Aber nur solange diese nicht mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens der Organisation ausmachen.
Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen: Denn Spenden dürfen bei ausdrücklicher Zustimmung des Spenders in Aktien investiert werden. Bei Erbschaften genügt es sogar, wenn der Erblasser nicht widerspricht.
Entzug der Gemeinnützigkeit: Wann geht das?
Folgendes Beispiel gibt es dazu: Eine gemeinnützige Stiftung in der Vergangenheit ihr Vermögen in Form eines verzinsten Darlehens angelegt. Der Darlehensnehmer ging jedoch bankrott. Das Finanzamt der Stiftung entzog im Anschluss die Gemeinnützigkeit.
Die Rechtswirksamkeit bestätigte das Finanzgericht Münster, da ein Verein das Vereinsvermögen nicht riskieren darf. Vorstände sollten somit gut überlegen, welche Schritte sie bei der Geldanlage wählen.
Vereinsvermögen sicher anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Deshalb gilt für Vereinsvorstände die Devise: Man sollte das Vereinsvermögen immer nur sicher anlegen. Doch welche Anlagen sind heutzutage noch sicher? Bundesanleihen, Pfandbriefe, Bundesobligationen und festverzinslichen Anlagen bei Banken firmieren als sichere Anlagen. Aktien hingegen sind nicht immer sicher.
Allerdings sollten sich die Vorstände bewusst sein, dass die Inflation wohl die Rendite deutlich übertreffen wird. Um jedoch keine folgenschweren Auswirkungen zu provozieren, sollten die Vorstände spekulative Anlagengeschäfte vermeiden. Zudem ist auch hier die 1/3-Grenze das Maß aller Dinge, um wirklich präventiv jegliche Probleme zu umgehen. Eine breite Streuung erreichen Anleger beispielsweise mit einem MSCI World ETF.
Geldanlage diversifizieren: So geht’s beim Vereinsvermögen
Wenn es um eine erfolgreiche und risikoarme Geldanlage geht, ist Diversifikation das Mittel der Wahl. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Vereine niemals alles auf eine Karte setzen sollten. Die Rücklagen werden fortan anteilig angelegt. Infolgedessen sinkt das Risiko eines Totalverlusts.
Verluste und Verantwortung: Muss die Geldanlage Gewinne bringen`
Wer sich zum Vorstand eines Vereins wählen lässt, übernimmt eine große Verantwortung. Denn mitunter kann das Schicksal des gesamten Vereins nun von der Tätigkeit des Vorstands abhängen. Grundsätzlich kann das Investieren in Fonds, Anleihen und Co. immer auch Verluste mit sich bringen. Denn das magische Dreieck der Geldanlage zeigt bereits die Wechselwirkungen von Rendite und Risiko. Wer Rendite möchte, wird Risiken eingehen müssen.
Das Finanzgericht Münster verweist darauf, dass Vereine bei ihren Vermögensanlagen auch Verluste machen müssen. Vorstände sichern sich bestenfalls ab, indem sie die Geldanlage diversifizieren, die Anlagepläne von den Vereinsmitgliedern absegnen lassen und nie mehr als ein Drittel investieren.
Fazit: Was sollten Vorstände beim Vereinsvermögen beachten?
Wenn Vorstände das Vereinsvermögen anlegen wollen, sollten sie die Sicherheit in den Vordergrund stellen. Denn die Geldanlage als Verein ist streng geregelt. Schlimmstenfalls droht der gerichtliche Entzug des Status als gemeinnütziger Verein mit schweren Folgen für die Betroffenen. Schließlich haben gemeinnützige Vereine in erster Linie einen Zweck – sie sollen der Allgemeinheit dienen.
Dennoch ist es möglich, risikoarme Investments zu wählen, um in Zeiten von Negativzinsen und hoher Inflation das eigene Vermögen zu wahren. Bis zu einem Drittel des Vermögens aus den freien Rücklagen eines Vereins können investiert werden. Zudem kann eine gezielte Diversifikation, die Risiken für den Verein reduzieren.
Zu guter Letzt wollen wir den Vereinsvorständen einen Ratschlag an die Hand geben. Denn diese haben die Pflicht, dem Verein aktuelle Entwicklungen offen und transparent darzulegen. Wenn sich die Investments nicht wie gewünscht entwickeln, sollten Vorstände dennoch Mut beweisen und die Mitglieder informieren. Wer sich dies nicht zutraut, sollte lieber gänzlich seine Finger von der Geldanlage lassen und möglicherweise sogar den Posten als Vereinsvorstand meiden.
Jetzt unseren Newsletter abonnieren!
Starten Sie Ihren Tag informiert! Mit unserem täglichen Newsletter erhalten Sie jeden Morgen die neuesten Meldungen und spannende Einblicke auf einen Blick. Abonnieren Sie jetzt und bleiben Sie immer am Puls der Zeit!
Bei der Anmeldung zu unserem Newsletter haben Sie die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Listen, die genau auf Ihre Interessen abgestimmt sind:
Tagesrückblick:
Mit dem „Tagesrückblick“-Newsletter erhalten Sie jeden Morgen eine Übersicht über alle Beiträge, die wir am Vortag veröffentlicht haben. So bleiben Sie täglich informiert und verpassen keine wichtigen Neuigkeiten und Updates.
Vorteilswelt:
Unser wöchentlicher Newsletter aus der „Vorteilswelt“ liefert Ihnen exklusive Angebote, Rabatte und hilfreiche Tipps, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen. Dieser Newsletter erscheint einmal pro Woche und ist speziell für alle, die von unseren exklusiven Vorteilen profitieren möchten.
3 Antworten
Das Finanzgericht Münster wird häufiger wegen der drittel regel zitiert. Ich konnte aber leider keine primär quelle / Urteil / Beschluss oÄ finden. Liegt diese ihnen vor?
Vielen Dank für eure Arbeit
Ich bin gerade dabei einen Verein aufzubauen, habe allerdings noch nicht viel dazu gefunden, was ein Verein in. Österreich ab heuer darf und was nicht. Ich habe die meistens Texte über das deutsche Recht gefunden. Könnt ihr mir ein aktuelles Buch für Österreich empfehlen?
Hallo Herr Hechenblaickner,
es gibt auf Buecher.de sehr viele Bücher über das österreichische Vereinsrecht.