Arbeitsschutz ist auch im Jahr 2022 ein zentrales Thema für alle Betriebsräte. Doch wie kann man das Thema zur Wahl richtig einsetzen?
Die Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen laufen auf Hochtouren. Dazu zählen nicht nur die Wahlvorbereitungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen. Sondern auch die Themen genau zu publizieren.
In allen Materialien, die wir für unterschiedliche Firmen und Betriebsräte aus den verschiedensten Branchen erstellt haben, ist der Arbeits – und Gesundheitsschutz ein zentrales Thema. Sowie auf Plakaten und Flyern, die wir erstellt und in Druck gegeben haben, sondern auch in Form von Werbeartikeln und Give-Aways konnten wir so tolle Materialien für einige Landesverbände von Gewerkschaften erstellen. Auch einige selbstständig agierende Betriebsräte haben sich so an uns gewandt.
Wie viele Arbeitsunfälle gibt es in Deutschland?
Den allein 2020 wurden in ganz Deutschland 399 Arbeitsunfälle mit Todesfolge registriert. Das sind im Schnitt 0,01 tödliche Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Dadurch ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in den letzten Jahren stark gesunken. ( Quelle ).
Im Jahr 2020 wurden bundesweit 760.492 Arbeitsunfälle gemeldet.
Der Schutz der Beschäftigen umfasst aber auch die Wege zur Betriebsstätte. So wurde 2020 deutschlandweit 152.823 Wegeunfälle registriert.
Das positive an diesen Zahlen ist, dass man einen merklichen Rückgang an Unfällen jeglicher Art verzeichnen konnte. Aber jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel.
Aus diesem Grund machen Betriebsräte sich dafür stark, den Schutz aller Angestellten*innen in einem Betriebs kontinuierlich zu verbessern.
Wie kann man den Arbeitsschutz zum Wahlkampf einsetzen?
Hierfür lassen wir in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern Produkte auch individuell bedrucken. Diese können dann zur Betriebsratswahl eingesetzt werden.
Hierfür haben wir einen speziellen Bereich angelegt, mit dem Sie Ihre personalisierten Artikel anfragen können. Hier finden Sie den Weg, wie Sie die Betriebsratswahl erfolgreich gewinnen können.
Zu den wichtigsten personalisierten Printprodukte gehören nach wie vor Flyer und Wahlplakate. Diese können mit einer guten Bildsprache und einem einprägsamen Design schnell zum Wahlmagneten werden.
Aber auch bedruckte Arbeitshilfen wie Masken oder Helme können ideale Wahlhelfer sein.
Es eignen sich auch Aushänge und Flyer mit den jeweiligen Gesetzestexten als einfache aber gute Wahlkampf-Unterstützung.
Hier finden Sie auch alles über Wahlplakate zur Betriebsratswahl 2022.
Bei den meisten Produkten ist es uns aber wichtig, dass diese auch nach der Wahl noch zum Einsatz kommen. Daher gehen wir immer speziell auf den jeweiligen Betrieb und den Betriebsrat ein. So ermitteln wir das perfekte Produkt.
Aber nicht nur personalisiert Produkte eignen sich als Wahlkampf-Produkt. Auch standardisierte Produkte eignen sich hierfür hervorragend. Wir haben Ihnen hier einige Anbieter zusammengestellt, die Ihnen bei der Arbeit weiterhelfen können.
Woher bekomme ich Arbeitsschutzprodukte?
Ein professioneller Anbieter ist seit Jahren BTI. Hier gibt es Produkte und Bekleidungen in den Bereichen Bauhandwerk, Befestigungstechnik, Chemie, Betriebsausstattung, Arbeitssicherheit und Berufsbekleidungen jeglicher Art. Schauen Sie doch einmal rein.
Conrad Electronic bietet als einer der führenden Anbieter für Elektronik auch einen extra Bereich. Das gleiche gilt auch für Baumärkte wie Hagebau. Diese haben hier eine eigene Abteilung. Zu den bekannten Baumärkten und Shops bieten auch zahlreiche Fach-Online-Shop, wie der Handwerker-Versand.de günstige und hochwertige Produkte an. Diese können einfach als Werbeartikel genutzt werden.
Aber auch bekannte Anbieter für Büroausstattungen wie Printus und Otto Office bieten spezielle Bereiche dafür an.
Wir haben für alle Anbieter unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. So können wir Ihnen in einigen Fällen Rabatte oder Gutscheine zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns doch einfach dazu an.
FAQ
Was ist Arbeitsschutz?
In einem einfachen aber verständlichen Video er klärt die Berufsgenossenschaft den Arbeitsschutz ganz genau:
Was fällt alles unter Arbeitsschutz?
Im Arbeitsschutz sind in erster Linie die ausfüllungsbedürftigen Vorschriften geregelt, welche durch betriebliche Regelungen veranschaulicht werden müssen. Dies erfolgt über eine Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Die folgenden Bereiche können hier geregelt werden:u003cliu003eAbsturzsicherung, Fallschutz, Augenschutz, Brandschutz, Erste Hilfe, Fußschutz, Gehörschutz, Hautschutz, Infektionsschutz, Knieschutz, Kopfschutz, Mundschutz und Atemschutz, Transportabsicherungu003c/liu003e
Welche Arten von Arbeitsschutz gibt es?
Betriebsräte und Arbeitgeber sowie deren Angestellte müssen sich mit vier Arten beschäftigen: Als Grundpfeiler gilt ein sozialer Arbeitsschutz, ein allgemeiner Arbeitsschutz, sowie ein technischer und ein medizinischer Arbeitsschutz.
Welche Aufgaben hat der Arbeitsschutz?
Die Aufgaben des Arbeitsschutzes ist es, jegliche Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten zu vermeiden und sie bei den Ausübungen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Zudem gehört auch derr Jugend- und Mutterschutz im Betrieb zu den Aufgaben des Arbeitsschutzes.u003cbru003eDurch die Vermeidung von Gefahren, Unfällen und Infektionen soll so die Betriebsstätte sicher und gesund werden.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
In erster Linie ist der Betriebsrat für die Überwachung der Einhaltung des Arbeitnehmerschutzrechts verantwortlich (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Zudem kommen die Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG) das Einsetzen für die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts (§ 89 Abs. 1 S. 1 BetrVG) . u003cbru003eDer Betriebsrat hat auch die Aufgabe bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren mitzuwirken (§ 89 Abs. 1 S. 2 BetrVG).
Wie hat der Betriebsrat Einfluss auf den Arbeitsschutz?
Mit dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz ist im Jahre 1996 ein neues Mitbestimmungsumfeld geschaffen worden.u003cbru003eDie Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist dann gegeben, wenn die Rahmenvorschriften vorliegen, welche direkt oder nur mittelbar dem Schutz der Gesundheit dienen.u003cbru003eu003cbru003eu003cstrongu003eWeitere Mitbestimmungsrechte sind:u003c/strongu003eu003cbru003eu003cbru003e- § 91 BetrVG: Korrigierendes Mitbestimmungsrecht bei Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebungu003cbru003e- § 9 Abs. 3 ASiG: Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheitu003cbru003eu003cbru003eu003cstrongu003eDer Betriebsrat hat aber nicht nur Mitbestimmungsrechte, er hat auch Mitwirkungsrechte:u003c/strongu003eu003cbru003eu003cbru003eDazu gehören die Unterrichtung und Beratung über geplante Maßnahmen bezüglich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen laut § 90 Abs. 1 und 2 BetrVG. u003cbru003eu003cbru003eSowie eine Beteiligung bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten § 22 SGB VII und ein Vorschlagsrecht für zusätzliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach§ 88 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG, § 21 Abs. 4 GefStoffV.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Um seine Arbeitsschutzaufgaben umzusetzen, hat der Betriebsrat auch viele Rechte. Hierzu gehört, dass die Unterrichtung über alle Angelegenheiten des betrieblichen Arbeitsschutzes und Umweltschutzes durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat. (§ 80 Abs. 2 BetrVG)u003cbru003eAn Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen darf der Betriebsrat teilnehmen (§ 89 Abs. 2, 4 und 5 BetrVG). u003cbru003eu003cbru003eAber nicht nur der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, dies gilt auch für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 1 und 2 ASiG).
Welche Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz und gibt es?
Ein gutes Gesetz kann meistens noch keine gute Praxis schaffen. So müssen die Interessenvertretungen ihre Rechte konsequent verwenden, umsetzen und im schlimmsten Fall arbeitsgerichtlich durchsetzen. Dazu gibt es eine Reihe verschiedener Vorschriften und Gesetze:
- Das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (auch Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung (auch Verordnung zum Chemikaliengesetz)
- Technische Regeln
- Atomgesetz mit seinen Verordnungen
- Röntgenverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII)
Quelle: Wikipedia
Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz finden Sie in einer Übersicht hier.
Welche Arbeitsschutz-Bekleidung gibt es?
- Westen,
- Arbeitshosen,
- Arbeitsjacken,
- Arbeitsschuhe & -stiefel,
- Arbeitsshirts & -pullover
- Augen- & Atemschutz Produkte
- Handschuhe
- Helme und weitere Produkte zum Kopf- & Gehörschutz
Mit dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz ist im Jahre 1996 ein neues Mitbestimmungsumfeld geschaffen worden.
Die Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist dann gegeben, wenn die Rahmenvorschriften vorliegen, welche direkt oder nur mittelbar dem Schutz der Gesundheit dienen.
Weitere Mitbestimmungsrechte sind:
- § 91 BetrVG: Korrigierendes Mitbestimmungsrecht bei Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung
- § 9 Abs. 3 ASiG: Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
Der Betriebsrat hat aber nicht nur Mitbestimmungsrechte, er hat auch Mitwirkungsrechte:
Dazu gehören die Unterrichtung und Beratung über geplante Maßnahmen bezüglich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen laut § 90 Abs. 1 und 2 BetrVG. Sowie eine Beteiligung bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten § 22 SGB VII und ein Vorschlagsrecht für zusätzliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach§ 88 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG, § 21 Abs. 4 GefStoffV.
Fazit
Der Betriebsrat ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und den Arbeitsschutz in einem Betrieb. Ein sicherer Arbeitsplatz ist ein guter Arbeitsplatz. Das wissen alle Beschäftige. Daher ist dieses Thema ein perfektes Thema und Mittel um bei der Betriebsratswahl bei Ihren Wählerinnen und Wähler zu Punkten.
Nutzen Sie mit unserer Hilfe dieses Thema zu Ihrem Vorteil und gewinnen Sie die Betriebsratswahlen und das Vertrauen Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
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