Zukunftsfinanzierungsgesetz schafft Spielraum für positiven Effekt: ZIA lobt.

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.04.2023
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ZIA: Zukunftsfinanzierungsgesetz kann neuen Schwung für PV-Anlagen bringen

Berlin, 12.4.2023 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz, das aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Schub für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bringen kann. Der Referentenentwurf, der heute veröffentlicht wurde, verspricht aufgrund veränderter aufsichtsrechtlicher Vorgaben mehr Möglichkeiten für Immobilienfonds. “Diese Anpassungen sorgen für Rechtsicherheit und erweitern deutlich die Spielräume für Immobilienfonds beim Betrieb von PV-Anlagen”, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk.

Offene Immobilienfonds sollen künftig ihre Immobilien mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien bestücken, selbst betreiben und den so generierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Nach den bisher geltenden Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches sind Investitionen in Photovoltaikanlagen für offene Fonds nicht vorgesehen. Erwerb und Bewirtschaften sind nach der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur in sehr eingeschränktem Maße.

Die Neuerung im Zukunftsfinanzierungsgesetz besteht darin, dass künftig auch Investitionen in so genannte Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken getätigt werden dürfen. “Das Zukunftsfinanzierungsgesetz kann deshalb ein ganz wichtiger Baustein beim Ausbau von Photovoltaikanlagen werden”, sagt Schenk. “Das kann Deutschland einen großen Schritt nach vorn bringen auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität.”

Allerdings betont Schenk auch, dass eine Anpassung des Investmentsteuerrechts noch ein entscheidender Punkt sei, um weitere Hürden für Investoren zu beseitigen. “Im Investmentsteuerrecht besteht weiter ein Mechanismus fort, der beim Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden zu erheblichen und völlig überschießenden steuerlichen Risiken führt”, berichtet der ZIA-Vize. “Das wird mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz nach den bisherigen Plänen nicht gelöst.”

Der ZIA ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

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Weitere Informationen über den Verband

– Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. ist ein Verband der deutschen Immobilienwirtschaft.
– Der Verband wurde im Jahr 2006 gegründet und hat seine Zentrale in Berlin.
– Die Mitglieder des ZIA setzen sich aus Unternehmen und Organisationen der Immobilienbranche zusammen, darunter Investoren, Projektentwickler, Immobilienverwalter, Finanzierer und Makler.
– Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, Gesellschaft und Medien und setzt sich für eine zukunftsfähige und nachhaltige Immobilienwirtschaft in Deutschland ein.
– Der ZIA ist in Fachabteilungen organisiert, die sich mit verschiedenen Themen der Immobilienbranche beschäftigen, wie z.B. Büroimmobilien, Wohnimmobilien, Logistikimmobilien oder Steuern und Finanzen.
– Der Verband gibt regelmäßig Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Immobilienwirtschaft ab.
– Laut eigenen Angaben repräsentiert der ZIA mehr als 25.000 Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 280 Milliarden Euro und beschäftigt damit rund 2 Millionen Menschen.
– Der Verband veranstaltet regelmäßig Fachtagungen, Kongresse und andere Veranstaltungen, um sich mit aktuellen Themen der Immobilienbranche zu befassen und den Austausch zwischen Mitgliedern und anderen Akteuren zu fördern.
– Der ZIA arbeitet eng mit anderen Verbänden und Organisationen der Immobilienbranche zusammen, wie z.B. dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Immobilienverband Deutschland (IVD) oder dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

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