Bei der geplanten Steuer auf zuckerhaltige Getränke ging es zuletzt nicht nur um Zucker, sondern auch um wechselnde Zeitpläne und Zuständigkeiten. Am 1. Oktober teilte der Bundesverband der Systemgastronomie mit, das Bundeskanzleramt habe den Gesetzentwurf gestoppt. Einen Tag später berichtete BR24, der Entwurf sei in seiner damaligen Form nicht mehrheitsfähig; das Bundesfinanzministerium müsse ihn voraussichtlich überarbeiten. Ein endgültiges Aus für eine Zuckersteuer ist das nach den vorliegenden Informationen aber nicht.
Der vorläufig gestoppte Steuerentwurf ist für den BdS ein wichtiges Signal. Der Verband, ein Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Branche, begrüßt die Unterbrechung und wertet sie als Signal gegen zusätzliche Kosten für Unternehmen und Verbraucher. BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert sagte: „Die Intervention des Kanzleramts ist richtig.“ Der Verband erwartet, dass eine Zuckersteuer Produkte verteuern würde, Gäste belasten und zusätzliche Bürokratie erzeugen würde. Nach Einschätzung des BdS müssten Betriebe ihre IT- und Abrechnungssysteme binnen kurzer Fristen anpassen; auch Investitionen sieht er gefährdet. Das sind Prognosen und Bewertungen des Verbands, keine bereits festgestellten Folgen.
Was der Entwurf vorsah
Vor dem Stopp war die Maßnahme Teil der Regierungsplanung, auch wenn ihr Zuschnitt in Bewegung blieb. Die Bundesregierung sprach im Juni von einem weiteren Gesetzgebungsverfahren mit dem Zieljahr 2028 und wollte Anreize für zuckerärmere Rezepturen setzen. Das Bundesgesundheitsministerium nannte im Juli einen Beginn ab 2027 und verwies auf Prävention und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mitte Juli erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, aus der geplanten Zuckerabgabe solle „nun doch eine Steuer“ werden; die Details sollten mit dem Bundesfinanzministerium vereinbart werden.
Nach einem nicht veröffentlichten Entwurf, auf den BR24 sich berief, sah das Modell für Getränke mit zugesetztem Zucker je nach Zuckergehalt Steuerbeträge von 26 Cent, 32 Cent oder 38 Cent pro Liter vor: ab 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, ab 7 Gramm oder ab 10 Gramm. Ungesüßte Säfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein wären ausgenommen gewesen. Als möglicher Start galt Juli 2027, die erwarteten Einnahmen wurden mit rund 1,2 Milliarden Euro beziffert.
Warum das Kanzleramt den Entwurf später stoppte, lässt sich aus diesen Angaben nicht ableiten. Klar ist nur: Der Streit um die Zuckersteuer ist nicht beendet, sondern erst einmal ausgebremst.
Quellen
- Deutscher Bundestag, hib 491/2026
- Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Bundesgesundheitsministerium, Interview mit Nina Warken
- BR24, „Zuckersteuer ausgebremst – wie geht es weiter?“





