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ZIA: Neue Lärmschutz-Auflagen blockieren Wohnungsbau-Potenzial

Immobilienwirtschaft zu geplantem Lärmschutz: „Die Auflagen werden Extra-Wohnungen ...

Berlin, 25. September 2024 – Die Immobilienwirtschaft begrüßt die geplante Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) durch die Bundesregierung als notwendigen Schritt zur Ankurbelung des Wohnungsbaus. Doch trotz dieser überfälligen Initiative sieht der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) noch erhebliche Defizite. „Die Auflagen werden Extra-Wohnungen auch künftig noch im Weg stehen“, warnt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.


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Bremen (VBR).

Die Diskussion um den Lärmschutz im Wohnungsbau hat in Berlin einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die Regeln der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm („TA-Lärm“) zu modernisieren. „Es ist überfällig, dass wir auf die anhaltenden Forderungen reagieren, um durch Neubau und Umnutzung mehr Wohnungen in zentralen Lagen zu schaffen“, erklärt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.

Obwohl die Initiative des Bundesumweltministeriums als Schritt in die richtige Richtung gesehen wird, kritisiert der Verband weiterhin bestehende Defizite. „Mit den Vorschlägen bleiben wir hinter unseren Möglichkeiten zurück. Die neuen Auflagen könnten noch immer Hindernisse für das Entstehen zusätzlicher Wohnungen darstellen“, so Schöberl weiter.

Dank technischer Innovationen wie spezieller Fensterkonstruktionen kann moderner Schallschutz heute anders gestaltet werden als noch vor Jahrzehnten. „Wir benötigen eine zeitgemäße Anpassung der TA-Lärm, besonders für Gewerbegebiete. Nur so können wir Flexibilität im Bauen erreichen, ohne die Gesundheit der Bewohner zu gefährden“, betont Schöberl.

Der Ansatz, durch verbesserte Lärmschutzmaßnahmen das gleichzeitige Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen, wird grundsätzlich unterstützt. Dennoch sei die aktuelle Ausgestaltung nicht geeignet, Lärmkonflikte in gemischt genutzten Quartieren ausreichend zu verhindern.

Zu den Hauptkritikpunkten des ZIA zählen folgende Aspekte:

  • Beschränkung auf geplante Gebiete: Die neuen Regeln sollen nur in städtebaulich geplanten Regionen gelten, wodurch ein großer Teil innerstädtischer Flächen unberücksichtigt bleibt.
  • Veraltete Lärmmesspunkte: Der derzeitige Vorschlag sieht vor, Lärmwerte weiterhin außerhalb von Gebäuden zu messen. „Es ist unverständlich, warum Verkehrslärm innen und Gewerbelärm außen erfasst werden soll“, kritisiert Schöberl, und schlägt vor, alle Messungen innen durchzuführen.
  • Befristung bis 2032: Eine befristete Geltung der neuen TA-Lärm-Regeln bis Ende 2032 hält der Verband für nicht sinnvoll.
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„In der Umgestaltung unserer Innenstädte liegt großes Potenzial“, unterstreicht Schöberl. „Dieses Potenzial müssen wir nutzen und dafür die TA Lärm nochmals überarbeiten.“

Heute wird der Bundestags-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen in einem Fachgespräch die Änderungen der TA-Lärm diskutieren. Diese Diskussion könnte richtungsweisend sein für zukünftige Wohnraumschaffung und innerstädtische Entwicklung.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. vertritt durch seine Mitglieder, darunter 34 Verbände, etwa 37.000 Unternehmen der Immobilienbranche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft verschafft der ZIA der Branche eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene.


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Zusätzlicher Kontext und Ausblick: Impulse für den zukünftigen Wohnungsbau durch geänderte Lärmschutzrichtlinien

Die geplanten Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) durch die Bundesregierung könnten – trotz bestehender Kritikpunkte – bedeutende Impulse für den zukünftigen Wohnungsbau in Deutschland setzen. Während der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) berechtigte Bedenken äußert, eröffnet die Initiative des Bundesumweltministeriums dennoch neue Möglichkeiten für eine flexible und zeitgemäße Bauweise, die den Schallschutz modernisiert und damit den Weg für mehr Wohnraum ebnet.

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Historisch gesehen war der Schallschutz bei der Erschaffung neuen Wohnraums oft eine Hürde, insbesondere in urbanen Gebieten. Die Techniken und Materialien aus den 1960er Jahren sind heute überholt, und moderne Lösungen wie spezielle Fensterkonstruktionen bieten effektive Lärmschutzmöglichkeiten, ohne den Wohnkomfort zu beeinträchtigen. Diese Innovationen könnten maßgeblich dazu beitragen, dass mehr Wohnfläche in zentralen Lagen entsteht, eine Entwicklung, die dringend benötigten Wohnraum schaffen kann.

Vergleichbare Ereignisse und Entwicklungen

In anderen europäischen Ländern haben Anpassungen der Lärmschutzbestimmungen bereits positive Effekte gezeigt. Städte wie Amsterdam und Kopenhagen haben durch flexible und innovative Ansätze im Lärmschutz erfolgreich neuen Wohnraum geschaffen und gemischt genutzte Quartiere gefördert. Berlin könnte von diesen Beispielen lernen und ähnlich ambitionierte Ziele verfolgen, um innerstädtische Flächen effizient zu nutzen.

Prognosen und Trends

Experten prognostizieren einen weiterhin steigenden Bedarf an städtischem Wohnraum, insbesondere in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg. Der Druck auf den Wohnungsmarkt wird durch kontinuierlichen Zuzug und demografische Veränderungen verstärkt. Deshalb ist es essenziell, dass regulatorische Rahmenbedingungen wie die TA-Lärm zukunftsorientiert gestaltet werden, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Schaffung von neuem Wohnraum nicht unnötig zu verkomplizieren.

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Mögliche Entwicklungen

Sollten die Vorschläge des ZIA berücksichtigt werden, könnte dies langfristig die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Deutschland revolutionieren. Eine Entfristung der neuen TA-Lärm-Regelungen und die Neuausrichtung der Messpunktion auf den Innenraum könnten den Bauprozess vereinfachen und beschleunigen. Zudem könnte eine Anpassung der Regelungen für unbeplante Gebiete zusätzlichen Spielraum für die Nachverdichtung und Nutzung von Bestandsimmobilien eröffnen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Regierung und die relevanten Gremien die Einwände und Vorschläge aus der Immobilienbranche in die finalen Anpassungen der TA-Lärm einfließen lassen. Unbestritten ist jedoch, dass eine moderne, flexible Herangehensweise an den Lärmschutz entscheidend sein wird, um das Potenzial des städtischen Wohnungsbaus voll auszuschöpfen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz der Bewohner zu gewährleisten.

Der heutige Fachgespräch im Bundestags-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen dürfte wegweisend sein hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung dieser Regularien und deren Einfluss auf die städtische Bautätigkeit in Deutschland.


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6 Antworten

  1. #TechnischeAnleitung zum Schutz gegen Lärm ist überfällig! Aber warum nur bis 2032 befristet? Das sollte langfristig gelten, sonst haben wir bald wieder das gleiche Problem.

  2. “Moderne Fensterkonstruktionen” klingt gut, aber wie teuer wird das alles für den Endverbraucher? Wir müssen sicherstellen, dass diese neuen Regeln auch wirtschaftlich machbar sind.

    1. @Hahn Mathias Du hast Recht! Die Kosten für moderne Schallschutztechnik könnten auf die Mieten umgelegt werden und das wäre kontraproduktiv.

  3. Die Bemühungen sind begrüßenswert, aber ich stimme Iris Schöberl zu, dass wir hinter unseren Möglichkeiten zurückbleiben. Warum wird der Lärm immer noch außerhalb von Gebäuden gemessen? Das macht doch keinen Sinn.

    1. Genau, Gert! Der Unterschied zwichen Verkehrs- und Gewerbelärm sollte nicht so groß sein. Innenmessungen wären viel genauer und effektiver.

  4. Ich finde die Diskusion um den Lärmschut im Wohnungsbau sehr wichtig. Es ist gut, dass die Bundesregierung diese Thema ernst nimmt. Aber warum gelten die neue Regeln nur in städtebaulich geplanten Regionen? Das scheint mir ein großer Nachteil zu sein.

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