Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) zeigt sich in einer aktuellen Pressemitteilung zufrieden mit dem Kabinettsbeschluss zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Zugleich bemängelt der Hauptgeschäftsführer Florian Swyter allerdings das Fehlen von Personaldienstleistern mit internationaler Recruiting- und Integrationserfahrung im Beschluss und fordert eine Streichung des gesetzlichen Verbots der Rekrutierung mit nachhaltiger Beschäftigungsperspektive in der Zeitarbeit. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen könnten damit bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland unterstützt werden.
Pressemeldung:
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten: Expertise von Personaldienstleistern gefragt
Am heutigen 29. März 2023 hat das Kabinett Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten gefasst. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP), Florian Swyter, äußerte sich dazu wie folgt: “Die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sind angesichts des eklatanten Mangels an Fachpersonal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Im Beschluss fehlen die Experten mit internationaler Recruiting- und Integrationserfahrung: Die Personaldienstleister.”
Insbesondere multinational agierende Personaldienstleistungsunternehmen, die direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften haben, könnten kleinere und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland unterstützen. Doch das derzeitige Aufenthaltsgesetz verbiete die Rekrutierung mit nachhaltiger Beschäftigungsperspektive in der Zeitarbeit. Swyter fordert daher, das gesetzliche Verbot im parlamentarischen Verfahren zu streichen.
Die Gesellschaft benötigt dringend ausländische Fachkräfte, und der Beschluss des Kabinetts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch ohne die Expertise der Personaldienstleister könnte die Fachkräftegewinnung weitaus schwieriger als notwendig werden. Der BAP hofft, dass die Politik die Forderungen der Personaldienstleister bezüglich des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt und anpasst.
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Weitere Informationen über den Verband
– Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) wurde 2002 in Berlin gegründet.
– Der Verband vertritt laut eigenen Angaben rund 2.000 Personaldienstleistungsunternehmen und ist damit der größte Arbeitgeberverband der Branche in Deutschland.
– Die Mitgliedsunternehmen des BAP beschäftigen den eigenen Angaben zufolge mehr als 90 Prozent aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland.
– Ziel des Verbands ist es unter anderem, Interessenvertretung für seine Mitglieder zu bieten und die Rahmenbedingungen für die Personaldienstleistungsbranche zu gestalten.
– Der BAP ist Mitglied im Arbeitgeberverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und in der Europäischen Vereinigung von Personaldienstleistern (Eurociett).
– Der Verband ist in verschiedene Gremien und Ausschüsse unterteilt, unter anderem den Vorstand, den Ausschuss für Arbeitsrecht und den Ausschuss für Tarifpolitik.
– In puncto Tarifverhandlungen ist der BAP häufiger Gesprächspartner der Gewerkschaften, insbesondere von IG Metall und IG BCE.
– Der BAP betreibt eine eigene Akademie, die Fortbildungen und Seminare für Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen anbietet.
– Der Verband gibt regelmäßig Studien und Umfragen zu verschiedenen Aspekten der Personaldienstleistungsbranche heraus, z.B. zur Zufriedenheit von Zeitarbeitnehmern oder zur Bedeutung von Weiterbildungsangeboten.
– Bei der Mitgliederversammlung im Jahr 2019 wurde Petra Timm zur neuen Präsidentin des BAP gewählt.