Bremen (VBR). Unzufrieden im Job? Eine neue Studie zeigt, dass fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland auf der Suche nach einer passenderen Position ist. Doch die Landschaft der Jobsuche hat sich gewaltig verändert. Neben den traditionellen Online-Jobbörsen spielen zunehmend Networking-Plattformen wie XING und LinkedIn eine zentrale Rolle. Während XING mit seinen 21,5 Millionen Nutzern auf den deutschsprachigen Raum spezialisiert ist, ist LinkedIn international ausgerichtet und verzeichnet trotzdem beeindruckende 18 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum.
Diese Plattformen bieten nicht nur eine Bühne für Recruiter, sondern auch wertvolle Chancen für Angestellte und Selbständige, die aktiv nach neuen beruflichen Möglichkeiten suchen. Allerdings ist eine intensivere Nutzung dieser Portale oftmals mit Kosten verbunden. Die gute Nachricht, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) betont, ist die Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Doch was zählt konkret zu den Werbungskosten? Prinzipiell können Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen, darunter fallen. Somit können Gebühren für Mitgliedschaften auf professionellen Networking-Seiten steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, sie dienen der Jobsuche, der Akquise von Aufträgen oder der beruflichen Fortbildung. Ein nicht unbedeutender Punkt, da einige Finanzämter zu dieser Praxis kritisch stehen könnten.
Die Zeiten, in denen Bewerbungen ausschließlich über traditionelle Kanäle liefen, gehören der Vergangenheit an. Heutzutage erfolgt der Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern immer öfter über soziale Medien und berufliche Netzwerke. Die Gratisversionen dieser Plattformen bieten meist nur eingeschränkte Funktionen, was viele dazu veranlasst, in spezielle Module für Jobsuchende zu investieren. XINGs „ProJobs“ und LinkedIns „Career“ versprechen bessere Sichtbarkeit und höhere Erfolgschancen – allerdings zu einem Preis.
Nicht nur die Jobsuche selbst, auch die Möglichkeit zur Fortbildung über diese Plattformen kann für die eigene Karriere entscheidend sein. Beide Dienste bieten E-Learning-Angebote an, die in den Jobsuchmodulen enthalten sind. Auch hier gibt es die Option, die Kosten bei der Steuererklärung anzugeben, sofern sie der beruflichen Weiterentwicklung dienen.
In einer Zeit, in der Fachzeitschriften zunehmend digital erscheinen, ist es auch wichtig, dass der Fiskus digitale Angebote ebenso wie Printprodukte behandelt. Die Lohi macht darauf aufmerksam, dass es eines Umdenkens bedarf, damit die moderne Form der beruflichen Weiterbildung und des Networkings steuerlich anerkannt wird.
Jeder, der an detaillierteren Informationen interessiert ist, findet auf der Website der Lohnsteuerhilfe Bayern weitere Tipps zur Steueroptimierung. Ein Besuch lohnt sich zweifellos für alle, die in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt auf dem Laufenden bleiben und ihre Chancen maximieren wollen.
Kontakt für Rückfragen bietet Nicole Janisch, Pressereferentin, die unter der Telefonnummer 09402 5040147 oder via E-Mail an presse@lohi.de erreichbar ist. Ein spannender Einblick in die Möglichkeiten, die sich Arbeitnehmenden im digitalen Zeitalter bieten, und wie sie diese zu ihrem Vorteil nutzen können.
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Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
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