– Bundesregierung meldet günstigen Erhaltungszustand der atlantischen Wolfspopulation fristgerecht an EU.
– Kontinentale Region vorerst als „unbekannt“ bewertet, Nachmeldung bis Herbst soll günstigen Zustand ergeben.
– BBV fordert nun auch Bewertung der alpinen Region für Weidetierhalter in Berggebieten.
Fortschritte im Wolfsmanagement: Günstiger Erhaltungszustand erstmals gemeldet
Die Bundesregierung hat fristgerecht zum 31. Juli 2025 gegenüber der Europäischen Kommission den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in der atlantischen Region im Norden Deutschlands gemeldet. Dieses Signal wertet der Bayerische Bauernverband (BBV) als bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem rechtskonformen und regional tragfähigen Umgang mit dem Wolf. Für die kontinentale Region, welche weite Teile Deutschlands einschließlich Bayerns umfasst, wurde zunächst der Status „unbekannt“ angegeben. Bis zum Herbst 2025 soll dieser Bericht durch ergänzende Angaben präzisiert werden. Die zuständigen Stellen gehen davon aus, dass nach einer Überarbeitung der Bewertungsparameter auch für diese Region mit der Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands zu rechnen ist.
Die alpine Region bleibt bislang unbewertet. Dazu erklärt BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler: „Gerade diese Bewertung werden wir als BBV aber vehement einfordern, um insbesondere Bayerns Weidetierhaltern in Berggebieten eine Stimme zu geben.“ Die umfassende Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands für Teile Deutschlands bestätigt nach Köhlers Worten, dass sich die Wolfspopulation in einem stabilen Zustand befindet. „Das ist aus naturschutzfachlicher Sicht erfreulich – und gleichzeitig eröffnet es neue Handlungsräume, um langfristige Lösungen für die Weidetierhaltung und den ländlichen Raum zu ermöglichen.“
Die politische Grundlage für diese Entwicklung hat sich zuletzt mit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der FFH-Richtlinie verändert. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Rs. C-629/23) erlaubt die Bewertung des Erhaltungszustands auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung angrenzender Populationen. Dieser Schritt bietet realistische Perspektiven, um auf die regional unterschiedlichen Herausforderungen angemessen zu reagieren. Köhler betont: „Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, den politischen Willen auch gesetzlich zu untermauern.“ Der aktuelle Koalitionsvertrag enthalte klare Aussagen, die nun zügig und vollständig umzusetzen seien.
Für den BBV ist entscheidend, dass die rechtlichen Anpassungen, vor allem im Bundesjagdrecht, so ausgestaltet werden, dass eine nachhaltige, rechtssichere und praktikable Steuerung der Bestände gewährleistet wird. Mit Blick auf die für das zweite Halbjahr 2025 angekündigte Nachmeldung zum Erhaltungszustand der kontinentalen Region mahnt der Verband: Die geschaffenen Grundlagen dürfen nicht in einem Regelungsstau verpuffen. Stattdessen bedarf es eines klaren, kohärenten Rahmens, der sowohl die naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt als auch die Anliegen der ländlichen Räume, der Weidetierhalter und der Kulturlandschaftspflege berücksichtigt.
Wolfsschutz in Deutschland: Hintergründe, Konflikte und politische Perspektiven
Der Schutz des Wolfs in Deutschland ist zu einem komplexen Thema geworden, das Naturschutz, Weidetierhaltung und politische Verantwortung miteinander verbindet. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff des „günstigen Erhaltungszustands“, der aus der EU-Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stammt. Er beschreibt, dass eine Tierart in ausreichender Anzahl und genetischer Vielfalt in ihrem Lebensraum vorkommt und sich langfristig stabil erhält. Eine solche Bewertung ist Grundlage für den Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs und damit für die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz oder zur Regulierung der Art.
Im Juli 2025 hat die Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Wolfspopulation in der atlantischen Region Norddeutschlands diesen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Für die kontinentale Region, zu der auch Bayern gehört, wurde zunächst der Status „unbekannt“ gemeldet, doch die Nachmeldung soll im Herbst ergänzt werden. Die Landesverbände wie der Bayerische Bauernverband betonen, dass aufgrund der Entwicklungen in diesen Gebieten eine positive Bewertung auch dort zu erwarten ist. Das ist entscheidend für die zukünftigen Handlungsspielräume angesichts der steigenden Wolfspopulation und der daraus entstehenden Herausforderungen.
Das Thema ist aus mehreren Gründen hochkonfliktreich. Die Rückkehr des Wolfs beeinflusst nicht nur das Ökosystem, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Weidetierhaltung und die kulturellen Landschaften, gerade in Bergregionen. Flächendeckende Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde sind dort oft technisch schwierig und für viele Landwirte wirtschaftlich kaum zumutbar. So gerät der jahrhundertealte Betrieb auf Almen und Weiden durch die Präsenz von standorttreuen Wölfen zunehmend unter Druck. Die Frage, wie sich Schutz und Nutzung der Kulturlandschaften künftig ausbalancieren lassen, ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung.
Was bedeutet der „günstige Erhaltungszustand“ für den Wolf?
Die Einstufung nach der FFH-Richtlinie bestimmt nicht nur den rechtlichen Schutzstatus des Wolfs, sondern auch, wie streng oder flexibel mit der Art umgegangen werden kann. Mit der kürzlichen Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ erhält Deutschland den Spielraum, regionale Besonderheiten und lokale Konflikte stärker zu berücksichtigen. Das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Rs. C-629/23) bestätigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands auf nationaler Ebene erfolgen kann, dabei aber auch angrenzende Populationen zu berücksichtigen sind. Dies eröffnet insbesondere für Bayern und angrenzende alpine Regionen realistische Chancen, den Schutz praxisgerecht und an die lokalen Gegebenheiten angepasst umzusetzen.
Damit ist der Erhaltungszustand mehr als ein fachlicher Begriff – er ist ein politisches Instrument, das den Ausgleich zwischen Naturschutz einerseits und den Interessen von Weidetierhaltern und der ländlichen Kulturlandschaft andererseits erleichtert. Die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands für Teile Deutschlands ist deshalb ein bedeutender ersten Schritt, der neue Handlungsspielräume öffnet. Wie Stefan Köhler, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, betont: „Die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands für Teile Deutschlands ist ein entscheidender Moment. Sie bestätigt, dass sich die Wolfspopulation in einem stabilen Zustand befindet, was aus naturschutzfachlicher Sicht erfreulich ist – und gleichzeitig neue Handlungsräume eröffnet, um langfristige Lösungen für die Weidetierhaltung und den ländlichen Raum zu ermöglichen.“
Weidetierhaltung und Kulturlandschaften zwischen Schutz und Nutzung
Die Rückkehr des Wolfs trifft vor allem in ländlichen und bergigen Regionen auf Sorgen und Widerstände. Herkömmliche Schutzmaßnahmen sind oftmals mit hohen Kosten verbunden und in den großen, offenen Weideflächen der Alpen und Voralpen kaum umsetzbar. Dies führt zu einem Spannungsfeld zwischen dem Ziel, den Wolf zu schützen, und der Notwendigkeit, Weidetiere wirkungsvoll vor Angriffen zu bewahren. Zudem hat die Präsenz von Wölfen Auswirkungen auf die Pflege der Kulturlandschaft, die durch Beweidung erhalten wird. Ohne ausreichende Schutzmaßnahmen droht eine Verschlechterung dieser historischen Kulturlandschaften.
Die Herausforderungen sind vielschichtig:
- Weidetierhalter sehen sich durch Risse und Verluste bedroht, deren wirtschaftliche Folgen sie oft nicht allein tragen können.
- Naturschutz und Politik müssen Wege finden, diese Konflikte zu entschärfen und zugleich den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
- Regionale Besonderheiten erfordern maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl die Populationen des Wolfs als auch die regionalen Bedingungen berücksichtigen.
- Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Nachbarländern wie Österreich, Italien und Tschechien wächst, um die gesamteuropäische Populationsstruktur zu berücksichtigen.
Angesichts dieser Situation ist der neue politische Rechtsrahmen zentral. Er soll nicht nur den Schutz der Arten gewährleisten, sondern auch die Interessen der Menschen vor Ort stärker berücksichtigen. Besonders im Bundesjagdrecht sind Änderungen vorgesehen, die eine nachhaltige, rechtssichere und praktikable Steuerung der Bestände ermöglichen sollen. Wie der BBV fordert, ist es jetzt notwendig, die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben zügig umzusetzen, um den Konflikten nicht tatenlos zuzusehen.
Die Herausforderung besteht darin, Schutz und Nutzung in Einklang zu bringen, ohne die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume aus dem Blick zu verlieren. Nur mit einem klaren, kohärenten Management wird es möglich sein, die vielfältigen Interessen – vom Naturschutz über Weidetierschutz bis hin zur Kulturlandschaftspflege – unter einen Hut zu bringen und die Zukunft der weiten Kulturlandschaften Bayerns und anderer Regionen abzusichern.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands.