– Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hält weiterhin 50 Prozent an der Weimar Media Group
– LobbyControl warnt vor Interessenkonflikten zwischen politischem Amt und Unternehmensbeteiligungen
– Organisation fordert verbindliche Offenlegungspflichten für Regierungsmitglieder
Weimers Medienbeteiligung: LobbyControl fordert Transparenz
Medienrecherchen enthüllen, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nach wie vor 50 Prozent der Anteile an der Weimer Media Group hält – entgegen früherer Darstellungen seines Rückzugs aus dem Verlag.* Stand: 24. Oktober 2025 * Die Organisation LobbyControl kritisiert diese Intransparenz scharf und warnt vor gravierenden Interessenkonflikten.
"Es ist hochproblematisch, dass erst jetzt durch Medienrecherchen bekannt wird, wie stark Staatsminister Weimer weiterhin persönlich an der Weimer Media Group beteiligt ist. Weimer hat bisher gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, er habe sich vollständig aus der Verlagsgruppe zurückgezogen.", kommentiert Timo Lange, Sprecher von LobbyControl.
Die Organisation betont die politische Relevanz dieser Enthüllung: "Weimers Entscheidungen als Kulturstaatsminister können erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation von Medienunternehmen haben. Seine Beteiligung kann deshalb immer wieder zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen seinen Rollen als Staatsminister und Medienunternehmer führen."
LobbyControl zieht aus dem Fall klare Konsequenzen für die politische Praxis: "Der Fall zeigt klar: Wir brauchen allgemeinverbindliche Offenlegungspflichten für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre für Unternehmensbeteiligungen. Intransparenz über Investitionen und Beteiligungen von Personen in den höchsten Staatsämtern schadet dem Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung."
Besonders brisant erscheint der Fall durch die geschäftlichen Aktivitäten der Weimer Media Group, die "unter anderem das jährliche Lobby-Netzwerktreffen 'Ludwig-Erhard-Gipfel'" veranstaltet. LobbyControl kommt zu dem Schluss: "Eine angemessene Trennung von politischem Amt und privaten Geschäftsinteressen erscheint hier nur schwerlich möglich."
Rechtliche Lage und offizielle Befunde
Die juristischen Rahmenbedingungen für die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen bei Regierungsmitgliedern zeigen über Jahre hinweg deutliche Lücken auf. Eine chronologische Betrachtung der rechtlichen Entwicklung macht die bestehenden Transparenzdefizite deutlich.
Kurzüberblick Recht
Nach § 5 Abs. 1 Bundesministergesetz (BMinG; Stand: 19.6.2020) besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung von Vermögensbeteiligungen für Mitglieder der Bundesregierung.
Drei Jahre später bestätigte eine Analyse des Bundestags diese Rechtslage: In Deutschland gibt es – Stand Oktober 2023 – keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, ihre Inhaberschaft an Unternehmen oder Unternehmensanteilen offenzulegen*. Die wissenschaftliche Untersuchung unterstrich damit die fortbestehenden Transparenzlücken im deutschen Regierungssystem.
Amtliche Befunde
Die praktischen Konsequenzen dieser Rechtslage zeigen sich aktuell im Bundesanzeiger: Dort finden sich 2025 keine spezifischen Veröffentlichungen über Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern; diese sind hauptsächlich in Jahresabschlüssen vermerkt.
Die wichtigsten rechtlichen Befunde im Überblick:
- Keine Offenlegungspflicht für Vermögensbeteiligungen nach Bundesministergesetz
- Fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz bei Unternehmensanteilen
- Indirekte Dokumentation lediglich in Jahresabschlüssen des Bundesanzeigers
Internationale Kritik und parlamentarische Initiativen zu Interessenkonflikten
Die Debatte um Transparenz bei Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern hat nicht nur nationale, sondern auch internationale Dimensionen. Die Staatengruppe gegen Korruption kritisierte besonders die fehlende Offenlegungspflicht für Unternehmensbeteiligungen als systemisches Problem (Stand: 2024)*.
Die aktuelle Situation zeigt, dass diese Kritik weiterhin relevant ist. Bis Juni 2025 waren mehrere amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden, die Sponsor:innen oder Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels waren*.
Timo Lange, Sprecher von LobbyControl, bringt das Problem auf den Punkt: "Intransparenz über Investitionen und Beteiligungen von Personen in den höchsten Staatsämtern schadet dem Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung."
Trotz wiederholter parlamentarischer Initiativen blieben mehrere Initiativen von 2020 bis Oktober 2025 zur Einführung von Offenlegungspflichten für Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern ohne Beschluss*.
Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Spannung zwischen politischen Ämtern und wirtschaftlichen Interessen – ein Thema, das weiterhin parlamentarische und öffentliche Aufmerksamkeit erfordert.
Vertrauensverlust und politische Handlungsoptionen
Die aktuelle Debatte um Intransparenz bei politischen Amtsträgern zeigt tiefgreifende Konsequenzen für das demokratische Gefüge. Wenn Medien erst durch eigene Recherchen Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern aufdecken müssen, hinterlässt das Spuren in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Folgen für Vertrauen in politische Institutionen werden hier unmittelbar sichtbar.
Folgen für Vertrauen
Internationale Vergleichsstudien belegen bereits seit Jahren den Zusammenhang zwischen Transparenz und Regierungsvertrauen. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats rügte Deutschland im August 2024 wegen mangelhafter Regeln für Interessenkonflikte bei Regierungsmitgliedern*. Diese internationale Kritik unterstreicht systemische Defizite, die über Einzelfälle hinausweisen. Die fehlende verpflichtende Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen steht dabei im Zentrum der Beanstandungen.
Politische Optionen
Dieses politische Patt zeigt die Dringlichkeit konkreter Lösungsansätze:
- Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters für Minister und Staatssekretäre
- Gesetzesinitiative für allgemeinverbindliche Offenlegungspflichten
- Einsetzung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu konkreten Verdachtsfällen
Die anstehenden Entscheidungen werfen grundsätzliche Fragen auf: Wer legt Offenlegungspflichten gesetzlich verbindlich fest? Welche zeitlichen Rahmen und finanziellen Schwellenwerte wären angemessen, um sowohl Transparenz zu gewährleisten als auch Privatsphäre zu respektieren? Diese Fragen bleiben an Politik und Verwaltung gerichtet – ihre Beantwortung wird maßgeblich darüber entscheiden, wie Deutschland künftig mit Interessenkonflikten in Regierungskreisen umgeht.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung von LobbyControl.
Weiterführende Quellen:
- „In Deutschland gibt es – Stand Oktober 2023 – keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, ihre Inhaberschaft an Unternehmen oder Unternehmensanteilen offenzulegen.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/956148/c7417f5580c1d87116f81528cb8b1052/WD-3-063-23-pdf-data.pdf
- „Nach § 5 Abs. 1 Bundesministergesetz (BMinG; Stand 19.6.2020) besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung von Vermögensbeteiligungen für Mitglieder der Bundesregierung.“ – Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bming/BMinG.pdf
- „Bis Juni 2025 waren mehrere amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder wirtschaftlich mit Unternehmen oder Medienakteuren verbunden, die Sponsor:innen oder Teilnehmende des Ludwig-Erhard-Gipfels waren.“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100763.pdf
- „Im Bundesanzeiger finden sich 2025 keine spezifischen Veröffentlichungen über Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern; diese sind hauptsächlich in Jahresabschlüssen vermerkt.“ – Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil
- „Deutschland wurde 2024 vom Europarat wegen mangelhafter Regeln zu Interessenkonflikten bei Regierungsmitgliedern gerügt, wobei die fehlende Offenlegungspflicht für Unternehmensbeteiligungen besonders kritisiert wurde.“ – Quelle: https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/ruege-fuer-die-bundesregierung-kaum-schutz-vor-interessenkonflikten-122212/
- „Mehrere parlamentarische Initiativen von 2020 bis Oktober 2025 zur Einführung von Offenlegungspflichten für Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern blieben ohne Beschluss.“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101136.pdf


7 Antworten
‚Ludwig-Erhard-Gipfel‘ klingt ja schon nach einer Veranstaltung mit viel Einfluss. Ich frage mich, wie viele solcher Treffen es gibt und wer da alles mitmischt. Sollten wir nicht alle darüber informiert werden?
Ich finde die Forderung nach mehr Transparenz sehr wichtig! Wenn sogar LobbyControl darauf hinweist, muss da etwas dran sein. Was haltet ihr von den Vorschlägen zur Einführung eines Transparenzregisters? Ist das der richtige Weg?
Ein Transparenzregister könnte tatsächlich helfen! Aber wie würde man sicherstellen, dass alle sich daran halten? Ich denke, das könnte eine echte Herausforderung werden.
Die Intransparenz in der Politik ist echt ein großes Problem. Wenn Regierungsmitglieder ihre Unternehmensbeteiligungen geheim halten können, wie sollen wir dann Vertrauen in die Entscheidungen haben? Gibt es Beispiele von anderen Ländern, wo das besser geregelt ist?
Das ist eine gute Frage! In vielen Ländern gibt es verpflichtende Offenlegungspflichten für Politiker. Vielleicht sollten wir uns da mal genauer umsehen und überlegen, ob wir das nicht auch brauchen?
Ich finde es erschreckend, dass Herr Weimer weiterhin an der Weimer Media Group beteiligt ist. Wie kann man erwarten, dass er neutral Entscheidungen trifft? Sollte es da nicht klare Regeln geben für Transparenz? Was denkt ihr?
Ja, ich stimme zu! Es ist wirklich schwierig zu verstehen, warum solche Interessenkonflikte nicht schon lange adressiert wurden. Glaubt ihr, dass diese Enthüllung zu echten Veränderungen führen wird?