* Der BUND lehnt den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als zu aggressiv und bestandsgefährdend ab.
* Statt einer mehrmonatigen Jagdzeit fordert der Verband die Entnahme einzelner Problemwölfe und besseren Herdenschutz.
* Der Entwurf verletzt aus BUND-Sicht das EU-Naturschutzrecht, das einen günstigen Erhaltungszustand der Art vorschreibt.
BUND warnt vor Gesetzesplänen zur Wolfsbekämpfung: Forderung nach Schutz, Koexistenz und Monitoring
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) übt scharfe Kritik am Entwurf der Bundesregierung, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Die Position des Verbandes, basierend auf einer Mitteilung vom 14. Januar 2026, lautet: Der Gesetzentwurf sei zu aggressiv und gefährde die Existenz des Wolfs in Deutschland. Statt einer verantwortungsvollen Koexistenz fordert der BUND eine Einbindung des Schutzgedankens, der durch europäisches Recht wie die FFH-Richtlinie vorgegeben ist. Die Organisation verlangt, dass sich die Gesetzgebung auf gezielte Entnahmen problematischer Wölfe konzentrieren soll, anstatt auf weitreichende Abschüsse in langen Jagdzeiten.
Im Folgenden sind die zentralen Positionen und exakten Zitate aus der offiziellen PM wiedergegeben:
„Wenn es nach Bundesminister Alois Rainer geht, berät der Bundestag über nichts weniger als ein aggressives Bekämpfungsgesetz, das den Fortbestand des Wolfs gefährdet.“
„Der Schutzgedanke, der nach der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch für den Wolf gilt, wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung ignoriert.“
„Notwendig ist eine Gesetzgebung, die zum Interessenausgleich und zur Koexistenz von Wölfen und Weidetieren führt.“
„Statt der Einführung einer mehrmonatigen, bestandsgefährdenden Jagdzeit und weiterer Abschussmöglichkeiten sollte der Gesetzgeber sich auf die Entnahme von Problemwölfen konzentrieren, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden.“
„Außerdem muss der Herdenschutz besser gefördert und seine Erfolge und Misserfolge müssen endlich bundesweit ausgewertet werden.“
„Ausdrücklich heißt es in der Vorschrift, dass nur Maßnahmen getroffen werden dürfen, die 'mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands' vereinbar sind. Das neue Jagdrecht erfüllt diesen Tatbestand nicht.“
„Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mit einer Jagdzeit keine Verringerung der Nutztierrisse erzielt wird.“
„Wer dennoch eine mehrmonatige Jagdzeit in Deutschland einführen will, der nimmt das Aussterben des Wolfs billigend in Kauf.“
„Abschüsse in der Jagdzeit und in der Schonzeit werden den Bestand des Wolfes in Deutschland stark gefährden. De facto verliert der Wolf seine Schonzeit und damit den besonderen Schutz, den Tiere für die Aufzucht ihrer Jungtiere genießen.“
„Wolfsfreie Weidegebiete zu schaffen, ist nicht möglich. Werden in den ‚Weidegebieten‘ aber alle dort festgestellten Wölfe abgeschossen, wird die Population einen ständigen Aderlass erleiden.“
Der BUND fordert daher eine gesetzliche Regelung, die auf eine nachhaltige und wissenschaftlich fundierte Wolfsbestandsentwicklung setzt, statt auf kurzfristige, verharmloste Abschussmaßnahmen. Der Verband sieht in den aktuellen Plänen eine Gefahr für den Schutzstatus des Wolfs sowie für den ökologischen Ausgleich, den europäisches Recht garantieren soll.
Rechtlicher Rahmen für den Schutz der Wölfe: Ein Blick auf die Entwicklungen der letzten 18 Monate
In den vergangenen 18 Monaten hat sich der rechtliche Umgang mit dem Wolf in Deutschland grundlegend verändert. Beginnend mit internationalen Entscheidungen auf EU-Ebene, gefolgt von nationalen Anpassungen, hat sich der rechtliche Rahmen deutlich gewandelt. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für die aktuellen Gesetzesinitiativen und Vorgaben im Bundesjagdgesetz.
| Datum | Maßnahme/Änderung | Relevanz für nationales Recht | Quelle/Stand |
|---|
Diese Entwicklungen markieren einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Umgang mit dem Wolf in Deutschland. Sie ebnen zwar den Weg für eine stärkere Kontrolle bei Konflikten, laufen jedoch Gefahr, europäisches Recht und Naturschutzprinzipien zu unterlaufen – ein Spannungsfeld, das die politische Diskussion aktuell prägt.*
Wolfsübergriffe, Bestandsentwicklung und Förderprogramme 2025
Im Jahr 2024 verzeichnete Deutschland Wolfsübergriffe auf Nutztierbestände* Diese Zahlen dokumentieren die anhaltende Präsenz des Wolfs in den deutschen Nutztierbeständen.*
Laut Wolfsmonitoring 2024/2025 deutet die Entwicklung des Wolfsbestandes auf eine stabile Population hin*
Regional meldet das Umweltministerium in Niedersachsen Anfang 2026 54 Wolfsrudel, drei Wolfspaare sowie vier einzelgängerische Wölfe*
Deutschland meldet einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes im kontinentalen Raum, bestätigt von der Bundesregierung im Januar 2026*
Zur Unterstützung des Herdenschutzes stehen Fördermittel bereit: Für das Jahr 2026 sind Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAK) vorgesehen, die bis zu 20.000 EUR pro Betrieb innerhalb von drei Jahren ermöglichen*
Diese Fakten verdeutlichen die aktuelle Situation: Während die Wolfsbestände relativ konstant bleiben und der Schutz der Nutztierhalter durch Förderprogramme gestärkt wird, bleibt die Zahl der Wolfsübergriffe eine zentrale Herausforderung, die Einflussmöglichkeiten auf den Herdenschutz eröffnet.
Unterschiedliche Perspektiven auf Wolfskonflikte: Von Naturschutz, Landwirtschaft und Wissenschaft
In der Debatte um den Schutz und die Bekämpfung von Wölfen vertreten unterschiedliche Akteure verschiedene Positionen, die auf ihre jeweiligen Interessen und Fachkenntnisse zurückzuführen sind. Während Naturschutzverbände den ökologischen Nutzen der Wölfe betonen und strenge Maßnahmen für den Schutz fordern, setzt die Landwirtschaft auf Maßnahmen, die Nutztierübergriffe minimieren sollen. Wissenschaftliche Studien liefern zudem belastbare Erkenntnisse darüber, welche Strategien tatsächlich wirksam sind.
Kritik der Naturschutzverbände
Der Naturschutz äußert Bedenken gegen den aktuellen Gesetzentwurf zur Wolfsbekämpfung. Der WWF kritisiert, dass der Entwurf „wissenschaftlich nicht belegt“ sei und warnt vor unzureichendem Monitoring. Das bedeutet, dass die Erfassung der Wolfsbestände und die Auswirkungen der Maßnahmen unzureichend sind, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Laut der Organisation ist eine nachhaltige Wolfsförderung nur möglich, wenn die Effekte der Eingriffe regelmäßig kontrolliert und fundiert bewertet werden.
Der BUND fordert zudem, das Ziel der „Koexistenz“ zwischen Mensch und Wolf stärker in den Fokus zu rücken. In seinem Positionspapier hebt er hervor, dass der Schutz des Wolfes im Einklang mit den europäischen Richtlinien stehe und jegliche Abschussregelungen diesem Grundsatz widersprechen. Die geplanten Abschussmöglichkeiten, insbesondere eine mehrmonatige Jagdzeit, würden den Bestand des Tiers in Deutschland ernsthaft gefährden, da bislang keine wissenschaftlich belegte Reduktion der Nutztierrisse durch intensive Bejagung nachgewiesen werden konnte.
Positionen der Landwirtschaft
Der Deutsche Bauernverband sieht den Wolf trotz seiner Rückkehr nach Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“, was die Haltung untermauert, dass wolfgerechte Maßnahmen aus Sicht der Landwirtschaft bislang ausreichen. Laut dem Verband sei der Wolf in Deutschland in seiner Bestandentwicklung stabil, was auf einen erfolgreichen Artenschutz hinweise.
Diese Einschätzung steht im Kontrast zu wissenschaftlichen Erkenntnissen. Reinhard et al. (2023) kommen in ihrer Literaturübersicht zu dem Schluss, dass eine generelle Bejagung von Wölfen, ohne sie großflächig auszurotten, „offensichtlich kein geeignetes Mittel“ sei, um Nutztierschäden wirksam zu verringern. Die Studie zeigt, dass getötete Wölfe rasch durch Reproduktion oder Neuzuwanderung ersetzt werden. Deshalb sei der Einsatz von Wolfstötungen kein nachhaltiger Ansatz, um Konflikte zu minimieren.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Bejagung
Vonseiten der Wissenschaft wird die Strategie der intensiven Bejagung kritisch gesehen. Wissenschaftler:innen wie Reinhard und sein Team veröffentlichen, dass Maßnahmen wie das Abschießen in der Wolfsjagdzeit die Bestandsentwicklung nicht maßgeblich beeinflussen. Stattdessen belegen empirische Daten, dass die Populationen bei unkontrollierter Bejagung konstant bleiben, während Nutztiere nur kurzfristig geschützt werden können.
Diese Ergebnisse unterstreichen, dass langfristigen Konfliktlösungen nur durch präventiven Herdenschutz sowie eine regelmäßige, wissenschaftlich fundierte Kontrolle der Bestände gelingen. Den Experten zufolge ist es daher wichtiger, gezielt Problemwölfe zu entnehmen, die tatsächlich Nutztierrisse verursachen, anstatt pauschale Abschüsse zu forcieren.
Fazit
Die Sichtweisen auf Wölfe in Deutschland unterscheiden sich deutlich: Naturschutzverbände betonen den ökologischen Nutzen und warnen vor überzogenen Abschussmaßnahmen, während die Landwirtschaft die Stabilität des Wolfsbestands bestätigt und auf Herdenschutz setzt. Wissenschaftliche Studien unterstützen die Position, dass Bejagung kein geeigneter alleiniger Ansatz ist, um Konflikte zu verringern.
Eine nachhaltige Lösung erfordert eine differenzierte Balance zwischen artenschutzrechtlichen Vorgaben, effektiver Nutztierhaltung und kontinuierlichem Monitoring. Nur so kann die Akzeptanz in der Gesellschaft gewahrt werden und langfristig eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf gelingen.
Ausblick: Wegweiser für parlamentarische Entscheidungen und praktische Umsetzung
Das laufende parlamentarische Verfahren zum Wolfsgesetz ist entscheidend für den weiteren Schutz und die Verwaltung des Wolfsbestands in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Wolfsmanagement durch strengere Regelungen, insbesondere in Bezug auf Abschüsse, zu verschärfen. Kritiker wie der BUND warnen jedoch vor gefährdenden Maßnahmen, etwa einer mehrmonatigen Jagdzeit und erweiterten Abschussmöglichkeiten, die den Schutzstatus der Tiere untergraben könnten. Für diese Gesetzesinitiative besteht die Chance, Korrekturen vorzunehmen, die sowohl den EU-Vorgaben entsprechen als auch den gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht werden. So sind etwa die Einführung verbindlicher Monitoring-Regelungen zu begrüßen, die eine jährliche Bestandsbewertung sicherstellen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um konsequent zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Wolfsentnahmen notwendig sind, sowie um die Herkunft der Problemwölfe klar zu definieren.
In der parlamentarischen Diskussion bestehen unterschiedliche Ansätze zur Korrektur des Entwurfs. Experten fordern, die Maßnahmen auf die Entnahme von Problemwölfen zu konzentrieren, die tatsächliche Nutztierrisse verursachen, anstatt pauschal auf Jagdzeiten und Abschusskontingente zu setzen. Zudem fehlen bislang klare Vorgaben, wie die jährlichen Monitoring-Ergebnisse umgesetzt werden sollen. Rechtssicher ausgestaltete Verpflichtungen zur Bestandskontrolle sind essenziell, um den Schutzstatus des Wolfs im Einklang mit EU-Recht zu bewahren. Die Vorschläge reichen vom verbindlichen Monitoring bis hin zu einer demokratisch kontrollierten Festlegung von Entnahmekontingenten, die auf wissenschaftlicher Datenlage basieren. In diesem Zusammenhang kommt der Rolle des Bundesamtes für Naturschutz eine Schlüsselfunktion zu, um die Umsetzung und Überprüfung des Wolfsmanagements transparent zu steuern.
Praktisch bedeuten die geplanten Änderungen für Weidetierhalter und Naturschützer konkrete Handlungsfelder. Herdenschutzmaßnahmen, wie die Förderung durch die GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Natürliche Lebensräume“), werden weiterhin zentral sein. Die gegenwärtigen Fördermöglichkeiten mit De-minimis-Beihilfen erlauben es, Schutzmaßnahmen finanziell zu realisieren, wobei eine bundesweit einheitliche Auswertung der Erfolge und Herausforderungen notwendig ist. Die Entwicklung eines bundesweiten Monitoring-Systems soll sicherstellen, dass die Wolfsbestände im Blick bleiben und Maßnahmen nur dann ergriffen werden, wenn sie in Einklang mit den Schutzvorgaben stehen. Damit entsteht die Chance, den Herdenschutz weiter zu verbessern und die Koexistenz von Wolf, Mensch und Nutztier nachhaltig zu sichern.
Quelle: Bundesdokumente und Fachinformationen*
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Weiterführende Quellen:
- „Im Jahr 2024 gab es rund 1.100 Wolfsübergriffe mit etwa 4.300 gerissenen oder verletzten Nutztieren in Deutschland.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1136274
- „Der Schutzstatus des Wolfs wurde zum 7. März 2025 in der Berner Konvention von ‚besonders geschützt‘ auf ‚geschützt‘ herabgestuft, wodurch nationale Jagdgesetzgebungen ermöglicht wurden.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1136274
- „Am 14. Juli 2025 traten EU-weit Änderungen der FFH-Richtlinie in Kraft, die den Wolf von Anhang IV auf Anhang V herabstufen und damit die Grundlage für den deutschen Jagdgesetzesentwurf bilden.“ – Quelle: https://www.praxis-agrar.de/bundeszentrum-weidetiere-wolf/wolfsmanagement/deutschland
- „Der Gesetzentwurf 21/3546 vom 14. Januar 2026 sieht vor, den Wolf als jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen, inklusive Entnahmeobergrenzen und Genehmigungssystemen.“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103546.pdf
- „Niedersachsen meldet Anfang 2026 einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs mit 54 Rudeln, 3 Wolfspaaren und 4 Einzelwölfen in der atlantischen biogeografischen Region.“ – Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-meyer-eu-kommission-muss-jetzt-endlich-die-ffh-richtlinie-fuer-den-wolf-aendern-237694.html
- „Deutschland meldete im Januar 2026 der EU-Kommission einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region als Grundlage für weitere Managemententscheidungen.“ – Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/deutschland-meldet-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs-an-eu-kommission
- „Die Bundesregierung fördert 2026 den Herdenschutz durch zwei GAK-Maßnahmen mit De-minimis-Beihilfen von bis zu 20.000 EUR pro Betrieb innerhalb von drei Jahren.“ – Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/deutschland-meldet-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs-an-eu-kommission
- „WWF Deutschland kritisiert am 14. Januar 2026 den Gesetzentwurf zur Wolfsjagd als wissenschaftlich nicht belegt zur Verbesserung des Herdenschutzes und weist auf Risiken unzureichenden Monitorings hin.“ – Quelle: https://www.wwf.de/2026/januar/wolf-ins-jagdrecht-gesetzesentwurf-muss-umfassend-ueberarbeitet-werden
7 Antworten
„Koexistenz“ klingt gut, aber wie sieht das konkret aus? Ich bin mir sicher, viele haben Ideen oder Beispiele aus anderen Ländern. Das könnte helfen!
Der Gesetzentwurf scheint mir wirklich problematisch zu sein. Ich finde es gut, dass der BUND darauf hinweist. Sollte nicht auch die Wissenschaft mehr Gehör finden?
Ja, genau! Wissenschaftliche Daten sind wichtig für solche Entscheidungen. Ich denke, wir brauchen mehr Dialog zwischen allen Beteiligten.
Ich verstehe die Bedenken des BUND, aber was ist mit den Nutztieren? Wie kann man beiden Seiten gerecht werden? Vielleicht ein Austausch zwischen Naturschutz und Landwirtschaft?
Es ist echt schade, dass man den Wolf so angreift. Vielleicht sollten wir mehr über Koexistenz reden? Wer hat Erfahrungen mit Herdenschutz gemacht? Gibt es gute Tipps?
Ich habe gehört, dass bestimmte Zäune sehr hilfreich sind. Vielleicht sollten mehr Bauern darauf achten und weniger auf Abschüsse setzen?
Ich finde es wichtig, dass wir über den Wolf sprechen, aber ich denke, das Gesetz ist zu hart. Warum nicht einfach die Problemwölfe entnehmen und den Rest in Ruhe lassen? Wo bleibt der Herdenschutz?