– BDLA und Verbände veröffentlichen Forderungspapier gegen „Bau-Turbo“ für nachhaltigen Wohnraum.
– Nachbesserungen am § 246e BauGB gefordert: Begrenzung auf angespannte Wohnungsmärkte, Baugebot und Beteiligung.
– Zweite BauGB-Novelle soll gerechte, grüne und produktive Stadtentwicklung verbindlich verankern.
Forderungspapier gegen den „Bau-Turbo“: Für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum
Das kürzlich vorgestellte gemeinsame Forderungspapier „Vorfahrt für guten Wohnraum statt 'Bau-Turbo' um jeden Preis. Bezahlbar ∙ Qualitätsvoll ∙ Klimaverträglich“ bringt zentrale Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Architects for Future, die Bundesarchitektenkammer, den Paritätischen Gesamtverband und den Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) zusammen. Hintergrund ist die geplante Einführung des § 246e BauGB, mit dem die Bundesregierung den Wohnungsbau durch verkürzte Fristen, den Wegfall von Bebauungsplänen und eine Einschränkung der Beteiligungsrechte beschleunigen möchte. Das Papier weist jedoch darauf hin, dass solche „Beschleunigungsinstrumente“ am eigentlichen Problem vorbeigehen und stattdessen qualitative und sozial gerechte Lösungen nötig sind.
Die Unterzeichner fordern einen Planungsrahmen, „der ermöglicht statt hemmt – für kostenbewusstes, flächeneffizientes, klima- und sozialgerechtes sowie gestalterisch hochwertiges (Um-)Bauen“. Dabei plädieren sie insbesondere für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 246e auf angespannte Wohnungsmärkte und den Innenbereich, um eine unnötige Flächenversiegelung und Zersiedelung zu vermeiden. Zudem soll ein verbindliches Baugebot innerhalb von eineinhalb bis drei Jahren gelten, das die erteilten Genehmigungen bei Nichterfüllung auslaufen lässt.
Das Papier formuliert klare Anforderungen an den Neubau: Es sollen mindestens sechs Wohneinheiten pro Neubau realisiert werden, um Flächen effizient zu nutzen und den Geschosswohnungsbau zu stärken. Gleichzeitig wird die Einführung verbindlicher Quoten für bezahlbaren Mietwohnungsbau gefordert. Ein weiterer Bestandteil ist die verpflichtende Beteiligung von Fachbehörden und Öffentlichkeit bei größeren Bauvorhaben, während die geplante Zwei-Monats-Frist mit Entscheidungsfiktion strikt abgelehnt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Baumaßnahmen sorgfältig geprüft und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Um lebendige und durchmischte Quartiere zu fördern, schlagen die Verbände vor, dass Erdgeschosse auch für nicht-wohnliche Nutzungen geöffnet werden. Somit soll eine sozial gerechte und klimaverträgliche Stadtentwicklung unterstützt werden.
Darüber hinaus betonen die Unterzeichner die Dringlichkeit einer umfassenden zweiten Novelle des Baugesetzbuchs. Diese soll die drei Dimensionen der Neuen Leipzig-Charta verbindlich verankern: die gerechte, die grüne und die produktive Stadt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die systematische Stärkung von Innenentwicklung und Bestandsumbau, der Ausbau von Vorkaufsrechten, die Anpassung an Klimafolgen sowie die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.
Mit der Unterschrift unter das Forderungspapier bekräftigt der bdla seine ablehnende Haltung gegenüber dem Konzept eines beschleunigten Bau-Turbos und setzt sich für langfristig tragfähige, qualitätsvolle Lösungen und die Stärkung der kommunalen Planungshoheit ein. Eine öffentliche Anhörung zu dem Thema findet am 10. September 2025 im federführenden Bau-Ausschuss des Bundestages statt, bei der die geplanten Regelungen intensiv diskutiert werden.
Wohnraum, aber wie? Warum Qualität und Beteiligung im Fokus stehen
Die Debatte um den sogenannten „Bau-Turbo“ zeigt derzeit, wie sehr Wohnungsbaupolitik und Stadtentwicklung Teil einer gesellschaftlichen Grundsatzdiskussion sind. Es geht dabei nicht nur darum, schneller mehr Wohnraum zu schaffen, sondern vor allem um die Frage: Wie soll sich unsere Stadt in Zukunft entwickeln? Auf der einen Seite steht der politische Wille, den Wohnungsmangel möglichst rasch einzudämmen – auf der anderen Seite warnen zahlreiche Verbände vor Risiken, die aus einer überhasteten Planung resultieren.
Die beschleunigte Baugesetzgebung, die etwa mit dem neuen § 246e BauGB einhergeht, zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu verkürzen, Bebauungspläne teilweise zu umgehen und die Beteiligungsrechte von Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit zu reduzieren. Damit soll der Wohnungsbau „entbürokratisiert“ und auf einem verkürzten Weg ermöglicht werden. Doch genau hier liegt der zentrale Konflikt: Verkürzte und reduzierte Beteiligungsprozesse können das Risiko nach sich ziehen, dass Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Aspekte verloren gehen.
Weniger Bürokratie – oder weniger Mitbestimmung?
Die Kritik an der geplanten Novelle richtet sich gegen eine einseitige Beschleunigung um jeden Preis, die aus Sicht vieler Experten keine nachhaltigen Antworten liefert. Das Bündnis aus Umwelthilfe, Architekten- und Landschaftsarchitektenverbänden sowie Wohlfahrtsorganisationen fordert stattdessen einen Planungsrahmen, der gezielt auf die Bedürfnisse angespannter Wohnungsmärkte zugeschnitten ist und gleichzeitig klima- und sozialgerechte, qualitätsvolle Bauvorhaben ermöglicht. Denn: Gute Stadtentwicklung braucht Zeit für den Dialog und die sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen.
Mit Blick auf Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Möglichkeit der Beteiligung an Planungen nicht einfach beschnitten werden darf. Öffentliches Mitspracherecht trägt dazu bei, dass Quartiere lebendig, vielfältig und sozial ausgewogen bleiben. Ohne diese Vorgaben drohen Zersiedelung, unzureichende Infrastruktur und ein Verlust an lebenswerten Stadträumen.
Weichenstellungen für die Stadtentwicklung von morgen
Die Verbände betonen, dass Wohnraum nicht nur in quantitativer Hinsicht gebraucht wird, sondern vor allem bezahlbar, klimaverträglich und qualitativ hochwertig sein muss. Das Forderungspapier schlägt deshalb vor, den Anwendungsbereich der neuen Regeln bewusst einzuschränken, zum Beispiel auf den Innenbereich angespannter Wohnungsmärkte. Darüber hinaus soll ein verbindliches Baugebot neu entstehender Wohngebäude festgelegt werden; bei Verfehlung der Fristen kann die Baugenehmigung verfallen. Geplant ist auch eine Mindestgröße von sechs Wohneinheiten pro Neubau, um Flächen effizient zu nutzen.
Klimafragen spielen eine zentrale Rolle: Stadtentwicklung soll die drei Dimensionen der Neuen Leipzig-Charta berücksichtigen – die gerechte Stadt, die grüne Stadt und die produktive Stadt. Das heißt unter anderem: Innenentwicklung fördern, bestehende Strukturen umbauen, Energiestandards einhalten und grüne Oasen schaffen. Zudem soll es eine verbindliche Quote für bezahlbaren Wohnraum geben und Erdgeschosse auch für nicht-wohnliche Nutzungen geöffnet werden, um lebendige und gemischte Quartiere zu ermöglichen.
Wichtige Argumente im Überblick
- Verkürzte Verfahrensfristen und der Wegfall von Bebauungsplänen können zu Qualitätseinbußen führen.
- Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden darf nicht pauschal eingeschränkt werden.
- Verpflichtende soziale und ökologische Standards sind notwendig, um nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern.
- Innenentwicklung statt Zersiedelung verhindert unnötigen Flächenverbrauch.
- Verbindliche Quoten für bezahlbaren Wohnraum helfen, soziale Ungleichheit abzufedern.
- Langfristige Planung statt kurzfristiger Bau-Turbo ist erforderlich, um lebendige, klimafeste Städte zu gestalten.
Die Auseinandersetzung um den „Bau-Turbo“ zeigt damit eine grundlegende Spannung im Städtebau: Zwischen dem Ziel, dringend benötigten Wohnraum möglichst schnell zu schaffen, und der Notwendigkeit, dabei städtebauliche Qualität und Klimafolgenanpassung nicht aus dem Blick zu verlieren. Die künftigen Weichenstellungen werden darüber entscheiden, ob Städte sozial gerecht, ökologisch nachhaltiger und lebenswerter gestaltet werden – oder ob das schnelle Bauen auf Kosten dieser wichtigen Faktoren geht.
Die in diesem Beitrag verwendeten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla).