Winterreifenpflicht 2025: Bußgeld, Versicherungsschutz & Alpine-Symbol – Das müssen Autofahrer wissen

Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung und Regressforderungen der Haftpflichtversicherer. Zusätzlich drohen Bußgelder bis 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Entscheidend ist nicht die Faustregel „von O bis O“, sondern die tatsächliche Wetterlage.
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Inhaltsübersicht

– Ungeeignete Reifen bei winterlichen Bedingungen führen zu Leistungskürzungen der Kaskoversicherung.
– Die Haftpflichtversicherung kann bei Unfällen Regressforderungen bis zu 5.000 Euro stellen.
– Seit 2024 gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol offiziell als wintertauglich.

Winterreifenpflicht: Warum falsche Bereifung teuer und gefährlich wird

Mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs zu sein, birgt mehr Risiken als viele Autofahrer vermuten. Neben der offensichtlichen Gefahr für die Verkehrssicherheit drohen erhebliche finanzielle Konsequenzen – von Bußgeldern bis hin zu Einschnitten im Versicherungsschutz. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt eindringlich vor den Folgen falscher Bereifung bei Eis, Schnee und Glätte.

„Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert im Schadenfall Leistungskürzungen in der Kasko- und Regressforderungen des Versicherers in der Haftpflichtversicherung“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim BdV (Stand: 18.11.2025).

Viele Fahrzeugbesitzer orientieren sich noch immer an der Faustregel "von O bis O" – also von Oktober bis Ostern. Doch diese einfache Merkhilfe trügt: „Das oft zitierte ‚von O bis O‘ ist kein Gesetz, sondern lediglich eine Faustregel. Entscheidend ist die tatsächliche Wetterlage, denn in Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht“, betont Bobell.

Die Versicherungsfolgen können drastisch ausfallen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen prüft der Kaskoversicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern*. Noch kritischer wird es in der Haftpflichtversicherung: Zwar übernimmt diese grundsätzlich den Schaden der gegnerischen Partei, kann den Verursacher jedoch in Regress nehmen – bis zu 5.000 Euro (Stand: 18.11.2025)*.

Auch der Gesetzgeber bestraft das Fahren mit ungeeigneter Bereifung deutlich: Wer ohne passende Reifen unterwegs ist, zahlt 60 € Bußgeld, bei einer Behinderung 80 €. Kommt es zur Gefährdung anderer, sind 100 € fällig, bei einem Unfall sogar 120 €. In allen Fällen wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen (Stand: 18.11.2025)*.

„Allerdings sollte niemand diesen Schutz als Einladung verstehen, bei Eis und Schnee auf Sommerreifen zu setzen. Wintertaugliche Reifen sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen“, mahnt die Versicherungsexpertin.

Seit 2018 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – als wintertauglich. Ältere M+S-Reifen durften bis September 2024 verwendet werden, gelten seither jedoch nicht mehr als Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen sind zulässig, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt diese Markierung, werden sie rechtlich als Sommerreifen eingestuft.

Rechtlicher Rahmen und technische Regeln

Die Winterreifenpflicht in Deutschland folgt keinem starren Datumskalender, sondern orientiert sich an den tatsächlichen Straßenverhältnissen. Diese sogenannte situative Winterreifenpflicht verpflichtet Autofahrer dazu, bei winterlichen Bedingungen wie Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Die oft zitierte Faustregel "von O bis O" – also von Oktober bis Ostern – hat somit keinen gesetzlichen Charakter, sondern dient lediglich als grobe Orientierung.

Wann gilt die situative Winterreifenpflicht?

Maßgeblich ist allein die konkrete Witterungssituation. Sobald Straßen vereist, verschneit oder durch Schneematsch gefährlich sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein. Diese Regelung stellt sicher, dass Fahrzeuge auch bei plötzlichen Wetterumschwüngen im Herbst oder Frühjahr ausreichend ausgerüstet sind. Die situative Pflicht gilt unabhängig von der Jahreszeit und betrifft alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Alpine-Symbol: seit wann gilt die Regelung?

Seit dem 1. Oktober 2024 sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen (Stand: 2025)*. Das Symbol zeigt einen Berg mit Schneeflocke und garantiert bestimmte Mindesteigenschaften auf Schnee. Ältere M+S-Reifen (Matsch und Schnee) verloren damit ihre Zulassung als Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen benötigen das Alpine-Symbol, um bei winterlichen Bedingungen verwendet werden zu dürfen.

Trotz der klaren Vorgaben zeigt sich eine Diskrepanz zwischen Regelung und Realität: Im Winter 2024/2025 befanden sich rund 4 bis 6 % der privat genutzten Fahrzeuge in Deutschland mit nicht zulässiger Bereifung (insbesondere Sommerreifen oder Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol) auf den Straßen (Stand: Februar 2025)*. Diese Lücke unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen und der Aufklärung über die aktuellen technischen Vorgaben.

Statistiken: Unfälle, Bußgelder, Regressfälle

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Falsche Bereifung bleibt ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr. Offizielle Statistiken zeigen sowohl positive Entwicklungen als auch besorgniserregende Trends bei den rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen.

Unfallzahlen und Entwicklung (alt → neu)

Die aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes belegen eine erfreuliche Entwicklung: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Ursache "ungenügende Bereifung" ist von 2.502 Fällen im Jahr 2022 auf 2.191 Fälle im Jahr 2023 gesunken (Stand: 2023)*. Dieser Rückgang um mehr als 300 Unfälle innerhalb eines Jahres deutet auf ein wachsendes Problembewusstsein unter Autofahrern hin.

Die situative Winterreifenpflicht zeigt damit erste Erfolge, doch die absolute Zahl der Unfälle bleibt auf einem bedenklichen Niveau.

Bußgeldfälle: Anstieg im Zeitvergleich

Während die Unfallzahlen sinken, verzeichnen die Behörden einen gegenteiligen Trend bei den Ordnungswidrigkeiten: Die Zahl der Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Winterreifenpflicht ist von 9.230 im Jahr 2022 auf 11.450 im Jahr 2023 gestiegen (Stand: 2023)*. Diese Steigerung um mehr als 2.200 Fälle könnte auf eine intensivierte Kontrolltätigkeit der Polizei hindeuten, aber auch auf eine anhaltende Sorglosigkeit mancher Verkehrsteilnehmer.

Die finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen sind nicht zu unterschätzen:

  • 60 Euro bei Fahren mit ungeeigneter Bereifung
  • 80 Euro bei Behinderung anderer
  • 100 Euro bei Gefährdung
  • 120 Euro bei Unfallbeteiligung

Zusätzlich zu den Geldstrafen wird in allen Fällen ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Neben den behördlichen Sanktionen drohen versicherungsrechtliche Folgen. Laut GDV registrierten Kfz-Versicherer im Jahr 2023 172 Regressfälle wegen falscher Bereifung (Stand: 2023)*. Diese Fälle betreffen die Haftpflichtversicherung, die zwar den Schaden der gegnerischen Partei übernimmt, den Verursacher jedoch in Regress nehmen kann – bis zu 5.000 Euro.

Über den Anteil an Versicherungskürzungen in der Kaskoversicherung liegen laut Statistischem Bundesamt keine amtlichen Gesamtzahlen vor (Stand: 2023)*. Experten warnen jedoch davor, dass grob fahrlässiges Verhalten – wozu das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen zählt – zu Leistungskürzungen oder gar zum vollständigen Leistungsausschluss führen kann.

Jahr Kennzahl Wert Einheit Quelle/Stand
2022 Unfälle wegen ungenügender Bereifung 2.502 Fälle Destatis – Stand: 2023*
2023 Unfälle wegen ungenügender Bereifung 2.191 Fälle Destatis – Stand: 2023*
2022 Bußgeldbescheide Winterreifenpflicht 9.230 Fälle KBA – Stand: 2023*
2023 Bußgeldbescheide Winterreifenpflicht 11.450 Fälle KBA – Stand: 2023*

Wenn falsche Reifen teuer werden

Die Entscheidung für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Während viele Autofahrer die Risiken primär in möglichen Unfällen sehen, erstrecken sich die Folgen falscher Bereifung oft weit darüber hinaus – bis hin zu Regressforderungen und gerichtlich bestätigter Mithaftung.

Versicherungsschutz versus Mithaftung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall mit Sommerreifen den Schaden der gegnerischen Partei zwar grundsätzlich. Allerdings behalten sich Versicherer das Recht vor, den Verursacher in Regress zu nehmen – mit Beträgen bis zu 5.000 Euro. Diese Regelung basiert auf der sogenannten Obliegenheitsverletzung, also einem Verstoß gegen die Pflichten des Versicherungsnehmers.

Im Jahr 2023 zählten Kfz-Versicherer 172 Regressfälle wegen Unfällen mit falscher Bereifung (Stand: 2023)*. Diese brancheninterne Erhebung des GDV verdeutlicht, dass Regressansprüche keine theoretische Möglichkeit bleiben, sondern regelmäßig geltend gemacht werden.

Gerichtsurteile als Präzedenzfälle

Die gerichtliche Praxis bestätigt diese Entwicklung. Das Oberlandesgericht Hamm entschied nicht zu den im Artikel genannten Fällen.

Die Rechtsprechung betrachtet das Fahren mit ungeeigneten Reifen unter winterlichen Bedingungen als grobe Fahrlässigkeit. In der Kaskoversicherung kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zum vollständigen Leistungsausschluss führen. Verbraucherschützer raten daher, beim Versicherungsabschluss auf Klauseln zu achten, die auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten.

Wer Unsicherheiten bezüglich seiner Versicherungsbedingungen hat, sollte diese prüfen oder gegebenenfalls Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Die Kombination aus Regressforderungen, Versicherungsleistungskürzungen und gerichtlich festgestellter Mithaftung kann die vermeintliche Ersparnis durch nicht erfolgten Reifenwechsel schnell zunichtemachen.

Fazit & Ausblick: Sicher durch den Winter

Seit der verbindlichen Einführung des Alpine-Symbols als Winterreifen-Kennzeichnung hat die praktische Bedeutung regelmäßiger Reifenkontrollen deutlich zugenommen. Die Umstellung von der alten M+S-Kennzeichnung auf das Bergpiktogramm mit Schneeflocke macht eine aktive Überprüfung der Bereifung unverzichtbar. Fahrzeughalter sollten jetzt besonders auf das richtige Symbol achten und ihre Reifen rechtzeitig an die Wetterlage anpassen.

Die situative Winterreifenpflicht verlangt eine flexible Reaktion auf aktuelle Straßenverhältnisse. Seit 2018 sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – als Winterreifen zulässig. Ältere M+S-Reifen durften bis September 2024 verwendet werden, gelten seitdem jedoch nicht mehr als Winterreifen*.

Für die kommenden Jahre bleibt die Entwicklung der Winterreifen-Regelungen beobachtenswert. Die bereits zitierte OLG-Entscheidung zur Haftung bei falscher Bereifung unterstreicht die wachsende rechtliche Bedeutung dieses Themas. Verbraucher sollten ihre Versicherungsbedingungen prüfen.

Weiterführende Informationen zu Winterreifenpflicht und Versicherungsschutz bieten die Quellen des KBA, GDV und der zitierten Gerichtsentscheidungen. Eine Beratung bei Fachleuten gibt zusätzliche Sicherheit für die kommende Wintersaison.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Aussagen, die einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) entstammen.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. Ich hoffe wirklich, dass mehr Leute auf ihre Reifen achten nach diesem Artikel! Sicherheit geht vor und man möchte ja keine hohen Kosten riskieren.

  2. Die statischen Zahlen sind interessant! Weniger Unfälle sind ein guter Trend, aber warum steigen die Bußgelder? Fahren mehr Leute ohne passende Reifen? Was denkt ihr darüber?

    1. Das ist echt seltsam! Vielleicht liegt es daran, dass viele sich nicht an die Regeln halten oder sie nicht kennen.

  3. Ich finde es super, dass der Artikel auch auf die rechtlichen Folgen eingeht. Es ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Geldes. Hat jemand schon Erfahrungen mit Versicherungsfällen gemacht?

    1. Ja, ich hatte einen Fall und meine Versicherung hat tatsächlich gezahlt, aber ich musste viel erklären wegen der Reifen.

  4. Die Informationen über die Bußgelder sind echt erschreckend. 120 Euro bei einem Unfall? Das sollte wirklich jeder Autofahrer wissen! Wie steht ihr zu den neuen Regelungen mit dem Alpine-Symbol?

  5. Ich finde es gut, dass der Artikel auf die Gefahren von Sommerreifen im Winter hinweist. Viele denken nicht daran, welche Konsequenzen das haben kann. Wer hat hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

    1. Ja, das ist echt wichtig! Ich habe mal einen Unfall mit Sommerreifen gehabt und es war sehr teuer. Hat jemand Tipps, wie man die richtigen Reifen auswählt?

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