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Winterreifen: Warum vier Millimeter oft die bessere Sicherheitsgrenze sind

Winterreifen dürfen in Deutschland bis zu einer Restprofiltiefe von 1,6 Millimetern gefahren werden. Eine ADAC-Auswertung zeigt jedoch, dass die Sicherheitsreserve schon deutlich früher schrumpft – vor allem zwischen vier und zwei Millimetern.
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Reifen mit Schneeflocken, Schneekristallen, Messgerät auf winterglatter Straße.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Winterreifen verlieren deutlich an Leistung zwischen vier und zwei Millimetern Profiltiefe.
  • Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern und garantiert keine ausreichende Sicherheit.
  • Aquaplaning- und Bremsleistung verschlechtern sich spürbar bei weniger als vier Millimetern Profiltiefe.
  • ADAC empfiehlt, Winterreifen bereits bei vier Millimetern Restprofil zu ersetzen.
  • Die Studie beruht auf Tests von fünf Winterreifen verschiedener Hersteller und Preisklassen.

Winterreifen können noch legal sein und dennoch spürbar an Leistung verlieren. Genau dieser Unterschied zwischen erlaubter Mindestprofiltiefe und sinnvoller Sicherheitsreserve steht im Mittelpunkt einer neuen ADAC-Auswertung.

Untersucht wurden fünf ausgewählte Winterreifen verschiedener Hersteller und Preisklassen. Die Reifen wurden dafür mit einer speziellen Maschine auf zwei und vier Millimeter Restprofil abgetragen und anschließend auf nasser sowie schneebedeckter Fahrbahn getestet. Die gesetzliche Untergrenze in Deutschland liegt bei 1,6 Millimetern nach § 36 StVZO – die praktische Grenze zieht der ADAC jedoch früher.

Warum vier Millimeter mehr sind als ein Richtwert

Nach Angaben des ADAC zeigt die Auswertung ein deutliches Muster: Bis vier Millimeter nimmt die Leistung zwar bereits ab, der Rückgang bleibt technisch aber noch vergleichsweise begrenzt. Zwischen vier und zwei Millimetern verschärft sich der Einbruch dann deutlich. Deshalb empfiehlt der ADAC, Winterreifen bereits bei vier Millimetern Restprofil zu ersetzen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gesetz und Sicherheit. Die 1,6-Millimeter-Grenze markiert nur den rechtlichen Mindestwert. Sie sagt nichts darüber aus, wie viel Reserve bei Nässe oder Schnee im Alltag noch bleibt.

Wo die Unterschiede besonders deutlich werden

Am stärksten fällt der Effekt beim Aquaplaning auf. Dabei schwimmt der Reifen auf einer Wasserschicht auf und verliert den Kontakt zur Fahrbahn. In der Kategorie „Aquaplaning längs“ lag der durchschnittliche Bewertungsverlust von Neuzustand zu vier Millimetern bei minus zwölf Prozent; bei zwei Millimetern betrug er im Schnitt minus 22 Prozent.

Beim quer verlaufenden Aquaplaning, wie es etwa in Kurven auftreten kann, lag der mittlere Verlust bei zwei Millimetern sogar bei 25 Prozent. Der ADAC leitet daraus ab, dass Reifen mit so wenig Profil schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten aufschwimmen können. Für Autofahrer heißt das: Die Reserve schrumpft nicht gleichmäßig, sondern gerade dann besonders schnell, wenn sie gebraucht wird.

Auch auf Schnee zeigte sich ein deutlicher Unterschied. Beim Bremsen lag der Bewertungsverlust zwischen Neuzustand und zwei Millimetern bei minus 20 Prozent. Als Beispiel nennt der ADAC einen Bridgestone-Reifen: Beim Bremsen aus 30 km/h bis zum Stillstand hätte der Reifen mit zwei Millimetern Restprofil nur etwas mehr als die Hälfte der Geschwindigkeit abgebaut, während der Neureifen bereits stand.

Was das für den Alltag bedeutet

Für Fahrerinnen und Fahrer ist die Kernaussage nüchtern, aber wichtig: Ein Reifen kann die gesetzliche Mindestprofiltiefe noch erfüllen und technisch trotzdem deutlich nachlassen. Wer nur auf die 1,6 Millimeter schaut, lässt also einen Teil der Sicherheitsreserve außer Acht.

Gleichzeitig sollte die Auswertung nicht verallgemeinert werden. Untersucht wurden fünf ausgewählte Winterreifen, nicht alle Modelle am Markt. Der ADAC betont zwar, dass der Leistungseinbruch je nach Hersteller schwanken kann, das Grundmuster aber bei fast allen Reifen ähnlich sei.

Für den Alltag bedeutet das vor allem eines: Die Profiltiefe ist nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch der Fahrstabilität bei Nässe und Schnee. Besonders bei längeren Fahrten, auf Autobahnen oder in Regionen mit häufigem Winterwetter dürfte sich der Unterschied zwischen vier und zwei Millimetern bemerkbar machen.

Vier Millimeter sind keine Pflicht, aber eine klare Marke

Die Auswertung verschiebt den Blick ein Stück weit weg von der reinen Rechtsgrenze hin zu einer praktischen Sicherheitsmarke. Vier Millimeter sind nach ADAC-Sicht keine gesetzliche Pflicht, aber ein klarer Orientierungspunkt, wenn Winterreifen noch zuverlässig arbeiten sollen.

Am Ende bleibt damit eine einfache Einsicht: Ein Reifen muss nicht erst an die Mindestgrenze kommen, um im Alltag nachzulassen. Gerade der Bereich zwischen vier und zwei Millimetern zeigt, wie schnell aus noch erlaubter Nutzung ein spürbarer Verlust an Sicherheitsreserve werden kann.

Quellen

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