Wie Kryptowährungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.04.2023
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VLH warnt: Privatanleger müssen mit Kryptowährungen Steuern zahlen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat in einer aktuellen Mitteilung darauf hingewiesen, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum einkommensteuerpflichtig sind. Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. Anders als bei klassischen Anlageformen kümmert sich hierbei nicht die Bank um die Abgeltungssteuer, sondern der Privatanleger muss sich selbst um seine Steuererklärung kümmern.

Die BaFin hat Bitcoins & Co. als Rechnungseinheiten eingestuft, was bedeutet, dass sie rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage behandelt werden, sondern als sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Desto wichtiger ist es für Privatanleger zu wissen, wann sie sich selbst um die Abgeltungsteuer kümmern müssen und was die Bank übernimmt.

Die VLH gibt wichtige Hinweise und zeigt auf, worauf Anleger achten sollten. So müssen Privatanleger beispielsweise Gewinne aus dem Kryptohandel in ihrer Steuererklärung angeben. Entscheidend für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne ist das Datum der Anschaffung der digitalen Währung. Wer seine Bitcoins vor mehr als einem Jahr gekauft hat, muss keine Steuern auf Veräußerungsgewinne zahlen.

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Privatanleger sollten alle Bitcoin-Geschäfte genau dokumentieren, um dem Finanzamt im Zweifel genaue Nachweise liefern zu können. Verluste aus dem Bitcoin-Handel können wie bei Aktien auch gegengerechnet werden, aber nur mit Gewinnen aus den gleichen privaten Veräußerungsgeschäften.

Die VLH empfiehlt, Gewinne und Verluste saldieren zu lassen und sich von einem Broker oder einem Finanzinstitut die relevanten Summen dokumentieren zu lassen, um sie in der Steuererklärung angeben zu können oder das Ganze einem VLH-Berater oder einer VLH-Beraterin zu überlassen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Sie stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein gemeinnütziger Verein, der im Jahr 1972 gegründet wurde.
– Der VLH ist mit über 1 Million Mitgliedern einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.
– Der Verein bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Prüfung von Steuerbescheiden.
– Die Mitglieder des VLH können sich von qualifizierten Steuerberatern beraten lassen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur Steuer.
– Der VLH hat mehr als 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland und beschäftigt über 1.500 Beraterinnen und Berater.
– Die Mitgliedschaft im VLH ist an eine Jahresgebühr gebunden, die je nach Einkommen gestaffelt ist.
– Der Verein finanziert sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und erhält keine staatlichen Zuschüsse.
– Der VLH hat im Jahr 2020 ein Jahresergebnis von rund 77 Millionen Euro erzielt.
– Der Vorstand des VLH wird von den Mitgliedern gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern.
– Der VLH ist Mitglied im Bund der Steuerzahler und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

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