Wie das Augenmaß des Gebäudeenergiegesetzes die Akzeptanz fördern kann – ZIA gibt Stellungnahme ab

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 03.04.2023
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Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den geänderten Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz und lobt das Augenmaß und die Offenheit für die Einwände der Praktiker. Der Verband betont jedoch, dass die Regeln zum 1. Januar 2024 greifen sollen und es nur wenige Monate Vorbereitungszeit für Wirtschaft und Verbraucher gibt, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Zudem gibt es ein Missverhältnis zwischen der Frist zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung. Der ZIA fordert daher, die Umsetzung noch einmal zu überdenken. Der ZIA vertritt durch seine Mitglieder 37.000 Unternehmen der Immobilienwirtschaft und ist der Spitzenverband der Branche.


Original-Pressemeldung:

ZIA zum Gebäudeenergiegesetz: Augenmaß des Vorschlags kann helfen, die Akzeptanz …

ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

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ZIA zum Gebäudeenergiegesetz: Augenmaß des Vorschlags kann helfen, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu stärken

Berlin, 03.4.2023 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) unterstützt das Kernanliegen des geänderten Gebäudeenergiegesetzes, zu dem jetzt der offizielle Referentenentwurf vorliegt. „Der jetzt diskutierte Entwurf zeigt mehr Augenmaß und Offenheit für die Einwände der Praktikerinnen und Praktiker als frühere Überlegungen“, sagt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse in einer ersten Stellungnahme. „Das kann helfen, die Akzeptanz in der Bevölkerung für mehr Klimaschutz beim Heizen zu verbessern.“ Übergangsfristen bei Heizungs-Havarien und Anschlüssen an Wärmenetze, der Verzicht auf Betriebsverbote für alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel versprächen zum Beispiel ein Mehr an Praxisbezug.

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Zugleich weist der Verband darauf hin , dass die Regeln schon zum 1. Januar 2024 greifen sollen. Wirtschaft und Verbraucher(innen) werden nach der Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. „Das sollte man noch einmal überdenken“, regt Joachim Lohse an. Denn: Hersteller, Handwerker, Planer und Verbraucher benötigten einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Zudem weist Joachim Lohse erneut auf das Missverhältnis hin, dass Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bereits ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden sollen, während in vielen Städten und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung noch nicht einmal begonnen worden sei.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  230403_PM_ZIA Gebäud~iegesetz (GEG).docx

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist ein Verband der Immobilienwirtschaft in Deutschland.
– Er wurde 2006 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.
– Der ZIA vertritt mehr als 37.000 Mitgliedsunternehmen aus allen Teilbereichen der Branche, wie zum Beispiel Bauunternehmen, Investoren, Banken und Versicherungen.
– Der Verband setzt sich für die Interessen der Mitgliedsunternehmen ein, zum Beispiel durch politische Lobbyarbeit.
– Der ZIA ist in unterschiedliche Fachbereiche gegliedert, zum Beispiel Büroimmobilien, Einzelhandel und Wohnen.
– Jeder Fachbereich ist mit einem sogenannten Forum vertreten, das sich aus Experten des jeweiligen Bereichs zusammensetzt und Empfehlungen erarbeitet.
– Der ZIA hat einen Vorstand, der aus Vertretern der Mitgliedsunternehmen besteht, sowie eine Geschäftsführung, die die operative Arbeit des Verbands leitet.
– Die Mitgliedschaft im ZIA ist kostenpflichtig und richtet sich je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens.
– Der Verband veröffentlicht regelmäßig Studien und Statistiken zur Lage der Immobilienwirtschaft in Deutschland.

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(Diese Informationen wurden aus der offiziellen Website des ZIA sowie anderen Quellen entnommen.)

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