Widerrufsrecht durchgesetzt: ZEV stoppt Gutschein-Praxis von französischem Online-Shop

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Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat den französischen Online-Shop „Naked Underwear“ erneut abgemahnt. Grund sind zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die nach einem fristgerechten Widerruf nur Gutscheine statt einer Geldrückerstattung erhielten. Das ZEV setzte eine fünfstellige Vertragsstrafe durch und kündigt weitere rechtliche Schritte an, sollte sich der Shop nicht an seine Unterlassungserklärung halten.

Inhaltsverzeichnis

– Das ZEV hat den Online-Shop Naked Underwear erneut abgemahnt und eine fünfstellige Vertragsstrafe durchgesetzt.
– Das Unternehmen behinderte systematisch das Widerrufsrecht, indem es nur Gutscheine statt Rückzahlungen anbot.
– Das ZEV kündigt weitere rechtliche Schritte an, sollte der Shop erneut gegen Verbraucherrechte verstoßen.

ZEV stoppt Gutschein-Praxis: Online-Shop wegen Widerrufsverstößen abgemahnt

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) hat den französischen Online-Shop „Naked Underwear“ erneut abgemahnt und eine fünfstellige Vertragsstrafe durchgesetzt*. Auslöser waren zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die nach einem fristgerechten 14-tägigen Widerruf – selbst bei unversehrter und originalverpackter Ware – lediglich Gutscheine statt einer Rückerstattung erhielten. Das Unternehmen hatte zuvor bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Praxis aber fortgesetzt. „Wenn ein Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgibt, muss es sich auch daran halten“, sagt Felicitas Wühler, Leiterin der kollektiven Rechtsdurchsetzung beim ZEV. Das Unternehmen zahlte die Strafe und gab eine neue Erklärung ab. Die Rechtsdurchsetzung des ZEV wird seit 2025 durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert. Der Fall zeigt die praktischen Hürden, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher im grenzüberschreitenden Onlinehandel stoßen können – und welche rechtlichen Grundlagen eigentlich gelten.

Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. Die Tatsache, dass Kunden nur Gutscheine anstelle einer Rückerstattung erhalten haben, ist einfach inakzeptabel! Es zeigt wirklich die Lücken im Verbraucherschutz auf. Wie können wir sicherstellen, dass solche Unternehmen ihre Praktiken ändern? Habt ihr Vorschläge?

    1. Vielleicht sollten wir eine Petition starten oder eine Art Kampagne initiieren? Ich denke, das könnte helfen! Das Bewusstsein für unsere Rechte als Verbraucher muss erhöht werden.

    2. – Ich finde auch, dass Verbraucherrechte oft nicht genug beachtet werden! Das ZEV macht einen tollen Job damit. Was haltet ihr von den rechtlichen Grundlagen? Sind sie stark genug?

  2. Ich denke, dass dies ein wichtiges Thema ist! Viele Menschen wissen nicht einmal von ihrem Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Kleidung. Wir sollten mehr darüber sprechen und uns gegenseitig informieren.

  3. Es ist gut zu sehen, dass das ZEV aktiv gegen solche Praktiken vorgeht. Aber ich frage mich, was passieren würde, wenn Naked Underwear sich wieder nicht an die Regeln hält? Gibt es da wirklich harte Konsequenzen für sie?

  4. Ich finde es wirklich erstaunlich, dass Naked Underwear so lange gegen die Rechte der Verbraucher verstoßen hat. Es sollte doch klar sein, dass jeder das Recht auf Rückerstattung hat, wenn die Ware unbenutzt ist. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, dass das ZEV weiterhin solche Unternehmen zur Verantwortung zieht.

    1. Ja, ich habe auch von ähnlichen Fällen gehört! Es ist einfach nicht akzeptabel, dass man Gutscheine statt Geld zurückbekommt. Was denkt ihr über die Rolle des ZEV in diesem Fall? Ist es genug?

    2. Ich frage mich, wie viele Menschen tatsächlich ihre Rechte kennen in solchen Situationen. Vielleicht sollten wir mehr Aufklärung betreiben? Ich habe den Link zum französischen Verbraucherrecht gesehen und fand ihn sehr hilfreich.

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