Wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023: Neue Anlagen und Abschnitte

Die Steuerformulare für das Jahr 2023 wurden mit zahlreichen Erweiterungen und Neuformulierungen überarbeitet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Von der neuen Anlage zur doppelten Haushaltsführung bis hin zur Erfassung von virtuellen Währungen - die Steuererklärung wird komplexer. Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen und wie sie sich auf Ihre Steuererklärung auswirken.
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Wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023: Neue Anlagen und Abschnitte

Bremen (VBR). Doppelte Haushaltsführung, Bitcoin-Steuer und neue Formulare – Das ändert sich bei der Steuererklärung 2023

Neustadt a. d. W. (ots) – Wer kennt es nicht: Die jährliche Steuererklärung ist oft kompliziert und fehleranfällig. Umso wichtiger ist es, über die aktuellen Änderungen informiert zu sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bei den Steuerformularen 2023.

Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliches Formular, neue Zeilen

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die doppelte Haushaltsführung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine eigene Anlage mit dem Titel “Anlage N Doppelte Haushaltsführung”. Diese ermöglicht es, die Kosten für eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer am Arbeitsort steuerlich geltend zu machen. Die Anlage enthält auch neue Zeilen für die doppelte Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genau berechnen zu können.

Anlage N “häusliches Arbeitszimmer”: Nur noch zwei Varianten

Auch die “normale” Anlage N wurde überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf das häusliche Arbeitszimmer. Ab 2023 gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, Werbungskosten für das Arbeiten von zu Hause anzugeben. Zum einen können sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ kann die Pauschale von 1.260 Euro geltend gemacht werden, um den Aufwand für die Ermittlung der Ausgaben zu sparen. Für andere Arbeitnehmer gibt es die Homeoffice-Pauschale von maximal 1.260 Euro.

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Virtuelle Währungen: Eigener Abschnitt für Einnahmen

Ein weiteres wichtiges Thema sind virtuelle Währungen wie Bitcoin oder Ethereum. Laut dem Bundesfinanzhof sind Gewinne aus dem Handel mit virtuellen Währungen steuerpflichtig, wenn die Haltefrist weniger als zwölf Monate beträgt. Daher gibt es ab der Steuererklärung 2023 einen eigenen Abschnitt in der Anlage SO, in dem die Anschaffungs- und Veräußerungsdaten angegeben werden müssen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Neue zusätzliche Anlage

Neu ab 2023 ist die Anlage “V Sonstiges”. Damit sollen alle Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sowie Einnahmen aus einer Untervermietung erfasst werden. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde auf vier Seiten erweitert.

Die Formulare der Steuererklärung 2023 sind insgesamt länger und umfangreicher geworden. Während einzelne Zeilen weggefallen sind, wurden die Vordrucke eher erweitert. Die VLH empfiehlt daher, sich frühzeitig mit den neuen Formularen vertraut zu machen, um Fehler zu vermeiden.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Seit der Gründung im Jahr 1972 stehen zertifizierte Berater zur Verfügung, um die Einkommensteuererklärung zu erstellen und weitere steuerliche Services anzubieten.

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Zusammengefasst ergeben sich bei der Steuererklärung 2023 einige Änderungen, die es zu beachten gilt. Die neuen Formulare und Anlagen erfordern eine sorgfältige Bearbeitung, um alle relevanten Informationen korrekt anzugeben. Informationen und Hilfestellungen bietet der Lohnsteuerhilfeverein VLH für seine Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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7 Antworten

  1. Man, diese neuen Steueranlagen für 2023 sind ja der Wahnsinn! Endlich etwas Spannung in der Steuererklärung!

  2. Also ich finde es eigentlich ganz sinnvoll, dass wir ab 2023 mehr Formulare ausfüllen müssen. Schließlich geht es um unsere Steuern und da sollten wir schon genau wissen, wofür unser Geld verwendet wird. #Transparenz

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