Wenn ein Krankenhaus ohne Strom auskommen muss, digitale Systeme ausfallen oder Lieferketten reißen, wird medizinische Versorgung schnell zur Krisenfrage. Dann geht es nicht mehr nur um einzelne Behandlungen, sondern auch darum, ob der Staat in einer Ausnahmelage handlungsfähig bleibt.
Der Hartmannbund aus Baden-Württemberg und Bayern will das Gesundheitswesen deshalb ausdrücklich als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur verankern. Hinter der Forderung steht der Anspruch, Krisenfestigkeit nicht dem Zufall zu überlassen.
Warum der Verband jetzt Druck macht
Die Landesdelegiertenversammlungen der beiden Landesverbände haben in Würzburg den Antrag „Resilienz des Gesundheitswesens stärken – Gesundheitssicherheit verbindlich absichern“ verabschiedet. Darin fordern sie Bund und Länder auf, die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens rechtlich, organisatorisch, technisch und personell deutlich zu stärken.
Mit Sicherheitsarchitektur ist hier nicht nur Polizei, Militär oder Katastrophenschutz gemeint. Der Verband versteht darunter ein System, in dem auch die medizinische Versorgung verlässlich funktioniert, wenn die Lage außergewöhnlich wird. Dazu gehören Zuständigkeiten, Reserven, Kommunikationswege und Abläufe, die im Ernstfall nicht erst aufgebaut werden müssen.
Als Begründung verweist der Hartmannbund auf Erfahrungen aus den vergangenen Jahren: die COVID-19-Pandemie, Cyberangriffe und geopolitische Spannungen. Aus Sicht des Verbands zeigen diese Entwicklungen, dass medizinische Versorgung längst Teil der nationalen Sicherheitsvorsorge ist.
„Gesundheitssicherheit ist ebenso wichtig wie Energieversorgung oder innere Sicherheit. Eine leistungsfähige medizinische Versorgung entscheidet im Krisenfall über Menschenleben und über die Handlungsfähigkeit unseres Staates.“
Klaus Rinkel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Baden-Württemberg
Betroffen wären nach Vorstellung des Verbands vor allem Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Rettungsdienste, Apotheken, Labore, Pflegeeinrichtungen und der Öffentliche Gesundheitsdienst. Gerade dort können Störungen schnell auf mehrere Ebenen durchschlagen.
Was der Verband konkret verlangt
Im Mittelpunkt der Forderungen steht ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, kurz GeSiG. Aus Sicht des Hartmannbundes braucht es einen solchen Rechtsrahmen, damit Zuständigkeiten, Meldewege und Eingriffsrechte im Krisenfall klar geregelt sind. Ohne diese Grundlage, so die Argumentation, drohten unklare Verantwortlichkeiten und widersprüchliche Entscheidungen genau dann, wenn Geschwindigkeit zählt.
Dazu kommt ein zweiter Punkt, der für viele Einrichtungen im Alltag entscheidend ist: die Finanzierung. Notstromversorgung, IT-Sicherheit, Kommunikationssysteme, Personalreserven oder Bevorratung sollen nach Auffassung des Verbands dauerhaft als gesamtstaatliche Aufgabe bezahlt werden. Krankenhäuser oder Praxen sollen diese Investitionen nicht aus ihren laufenden Budgets stemmen müssen.
Der Antrag geht noch weiter. Gefordert werden strategische Reserven für Arzneimittel, Impfstoffe, Blutprodukte, Schutzmaterialien und medizinische Schlüsselprodukte. Außerdem soll ein sektorenübergreifendes digitales Gesundheitslagebild entstehen, also ein gemeinsames Bild der Versorgungslage mit interoperablen Melde- und Kommunikationsstrukturen. Interoperabel bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Systeme sollen miteinander sprechen können, statt nebeneinanderher zu arbeiten.
Hinzu kommen Forderungen nach einer verbindlichen Verankerung von Versorgungssicherheit und Krisenmedizin in Studium, Weiterbildung und Fortbildung. Auch die zivil-militärische Zusammenarbeit spielt in dem Antrag eine Rolle. Der Verband fordert eine engere Abstimmung zwischen dem zivilen Gesundheitswesen, dem Katastrophenschutz und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr.
„Resilienz für den Ernstfall entsteht durch Planung und aktive Vorbereitung. Dazu gehören krisenfeste Krankenhäuser und Praxen, sichere digitale Systeme, funktionierende Lieferketten, ausreichend qualifiziertes Personal und regelmäßige gemeinsame Übungen aller Beteiligten.“
Wolfgang Gradel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Bayern
Für Kliniken, Praxen und andere Einrichtungen heißt das vor allem: Der Verband will nicht nur mehr Erwartungen an das Gesundheitswesen formulieren, sondern auch die Rahmenbedingungen verändern, unter denen diese Aufgaben erledigt werden. Ob das in der Praxis tatsächlich für mehr Sicherheit sorgt oder vor allem zusätzliche Organisation nach sich zieht, hängt davon ab, wie verbindlich Bund und Länder die Forderungen umsetzen.
GeSiG ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen
Politisch kommt die Forderung nicht aus dem Nichts. Auf Bundesebene wird seit Monaten über ein Gesundheitssicherstellungsgesetz beraten. Ein Referentenentwurf war für Anfang 2026 angekündigt; später wurde eine zeitnahe Vorlage im Februar 2026 bestätigt. Das Gesetz ist damit in Arbeit, aber noch nicht beschlossen.
Der Hartmannbund hatte seine Linie bereits in einem Thesenpapier vom 31. Januar 2026 beschrieben. Auch dort ordnete der Verband die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens ausdrücklich als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur ein und verlangte rechtliche, personelle, organisatorische und finanzielle Absicherung.
Parallel dazu hat das Bundeskabinett am 22. April 2026 eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Sie sieht unter anderem die digitale Vernetzung von 116117 und 112 vor, also zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Notruf. Dafür sind über fünf Jahre 225 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme betrifft vor allem die Akutversorgung, nicht die breitere Frage, wie das gesamte Gesundheitswesen in Krisen widerstandsfähiger werden soll.
Genau hier liegt der Unterschied: Die Notfallreform zielt auf bessere Abläufe im akuten Hilfe-System. Der Hartmannbund fordert dagegen einen deutlich umfassenderen Rechts- und Organisationsrahmen für Krisen, Katastrophen und den Verteidigungsfall.
Was von der Forderung im Alltag ankommt
Für den Alltag in den Einrichtungen ist vor allem die praktische Umsetzung entscheidend. Ein Gesetz kann Zuständigkeiten klären, Reserven vorgeben und Übungen verbindlicher machen. Es ersetzt aber nicht die Frage, wie viel Personal tatsächlich verfügbar ist, wie Technik abgesichert wird und wer die zusätzlichen Kosten trägt.
Noch offen bleibt deshalb, wie Bund und Länder die Finanzierung, die Koordination und die Kontrolle der Maßnahmen regeln wollen. Aus der Mitteilung des Hartmannbundes geht nicht hervor, welche konkreten Fristen für ein GeSiG gelten oder wie weit die Abstimmung mit anderen Ressorts bereits ist.
Der Verband verbindet seine Forderung mit einer klaren Botschaft: Gesundheitssicherheit endet aus seiner Sicht nicht an der Tür eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis. Ob daraus mehr als ein politischer Anspruch wird, entscheidet sich nun an den gesetzlichen Details.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Die Forderung des Hartmannbundes zielt auf einen breiten Rahmen für Krisen, nicht nur auf einzelne Notfälle. Genau daran wird sich zeigen, ob Bund und Länder aus der politischen Diagnose tatsächlich belastbare Regeln machen.
Für Kliniken, Praxen und andere Einrichtungen bleibt damit vor allem eines entscheidend: ob rechtliche Zuständigkeiten, Finanzierung und Vorbereitung am Ende zusammenpassen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die angekündigte Stärkung der Resilienz im Alltag ankommt.
Quellen
- Bundestagsdrucksache zum geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG)
- Hartmannbund: Thesenpapier „Resilienz“ vom 31.01.2026
- Bundesregierung: Reform der Notfallversorgung vom 22.04.2026