– VDIV Deutschland lehnt die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter entschieden ab.
– Die Streichung gefährdet Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimaziele.
– Der Verband fordert Beibehaltung der Pflicht und digitale Nachweisverfahren.
Qualität statt Symbolpolitik: Warum Verwalter gegen die Abschaffung der Weiterbildungspflicht kämpfen
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) positioniert sich klar gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Bürokratierückbaugesetz. Der Spitzenverband bewertet die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c GewO) als einen gravierenden Fehler mit weitreichenden Folgen für Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimapolitik.*
Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht bildet eine essentielle Grundlage für Professionalität und Transparenz in einer Branche, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet. Mit etwa 4.100 Mitgliedsunternehmen* und etwa 8,7 Millionen Wohnungen* (Stand: 22.10.2025) repräsentiert der VDIV Deutschland etwa 75 Prozent des ETW-Bestandes in Deutschland*. Diese Marktbedeutung unterstreicht die Tragweite der aktuellen Debatte.
Das Ministerium begründet die Streichung mit einer angeblichen Entlastung von rund 26.000 Euro jährlich* (Stand: 22.10.2025). Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, warnt: „Wer in Zeiten von Energiekrise, Klimawandel und digitaler Transformation die Weiterbildungspflicht abschafft, schwächt eine ganze Branche und gefährdet die Modernisierung des Gebäudebestands. Bürokratieabbau ist notwendig, aber nicht auf Kosten von Qualität, Verantwortung und Verbraucherschutz.“
Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs:
- Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO
- Prüfung eines verpflichtenden Sachkundenachweises, wie ursprünglich vorgesehen
- Digitalisierung der Nachweisverfahren zur Entlastung der Behörden
- Fokussierung der Weiterbildung auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen
Ohne verbindliche Qualifikationsstandards drohen vermehrte Streitfälle, steigende Haftungsrisiken und Rückschritte bei der energetischen Sanierung – mit direkten Auswirkungen auf Millionen von Wohnungseigentümern und Mietern.*
Gesetzliche Regel: Was die Weiterbildungspflicht vorschreibt
Seit August 2018 müssen gewerbliche Immobilienverwalter und Makler regelmäßig ihre Fachkenntnisse aktualisieren. Die gesetzliche Grundlage bildet § 34c der Gewerbeordnung, der eine verbindliche Weiterbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt.
Regelungen im Überblick
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler trat am 1. August 2018 in Kraft. Es verpflichtet betroffene Berufstätige, innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Der Dreijahreszeitraum beginnt mit dem Jahr der erstmaligen Beschäftigung in diesem Berufsfeld.
Die geforderten 20 Stunden müssen Inhalte aus verschiedenen Kernbereichen der Immobilienwirtschaft abdecken. Die Stunden werden in Zeitstunden mit einer Dauer von jeweils 60 Minuten berechnet.*
| Jahr | Pflichtangabe | Umfang | Quelle |
|---|---|---|---|
| Seit 2018 | Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler | 20 Stunden in 3 Jahren | Hausverwalter-Angebote* |
| Seit 2018 | Inhalte: Grundlagen, Recht, Technik, Verbraucherschutz | 20 Stunden alle 3 Jahre | Haufe Immobilien* |
| Stand 2025 | Doppeltätige: zusätzliche 20 Stunden | Insgesamt 40 Stunden | IHK Stuttgart* |
Wer ist betroffen?
Die Weiterbildungspflicht betrifft gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Beide Berufsgruppen müssen jeweils 20 Stunden innerhalb des Dreijahreszeitraums nachweisen. Personen, die beide Tätigkeiten ausüben, müssen für jede Tätigkeit separate 20-Stunden-Blöcke absolvieren.
Die Pflicht gilt nicht nur für selbstständige Verwalter und Makler, sondern ebenso für direkt mitwirkende Beschäftigte in entsprechenden Unternehmen. Auch bei einem Berufs- oder Tätigkeitswechsel innerhalb der Immobilienwirtschaft bleibt die Pflicht bestehen, wobei der Dreijahreszeitraum neu beginnt.
Freiwillige zusätzliche Weiterbildungen sind zwar möglich, können jedoch nicht auf den folgenden Dreijahreszeitraum angerechnet werden. Jeder Turnus beginnt mit einer neuen Verpflichtung von 20 Stunden – unabhängig von vorherigen zusätzlichen Qualifikationen.
Kosten und Verwaltungsaufwand: Wie hoch ist die Belastung wirklich?
Die Diskussion um die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter wirft eine zentrale Frage auf: Wie stark belasten die aktuellen Regelungen die Branche tatsächlich? Eine Analyse der praktischen Umsetzung zeigt ein differenziertes Bild zwischen formellen Anforderungen und gelebter Praxis.
Kurskosten & Termine
Die direkten Kosten für die verpflichtende Fortbildung halten sich in einem überschaubaren Rahmen. Ein Einzelkurs bei der IHK-Akademie Niederbayern kostet etwa 405 Euro – für Termine am 13. September 2025 und 29. November 2025. Dieser Betrag stellt die unmittelbare finanzielle Belastung dar, die Verwaltungen für die Qualifikation ihrer Mitarbeiter einplanen müssen.*
Kontrollen und Nachweisführung
Die Kombination aus moderaten Kurskosten und einem praktikablen Nachweisverfahren relativiert somit die oft beschworene Bürokratielast deutlich.
Quelle: Haufe Immobilien*
Weiterbildung als Klima- und Verbraucherschutzinstrument
Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht würde nicht nur rechtliche Kenntnisse betreffen, sondern auch wesentliche Inhalte zum Klimaschutz und Verbraucherschutz aus der Berufspraxis verdrängen. Aktuelle Weiterbildungsangebote für Immobilienmakler und Verwalter verbinden genau diese Themenfelder systematisch miteinander.
Inhalte mit Klimarelevanz
Energieeffizienz und Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen im Gebäudesektor. Die Weiterbildung nach § 34c GewO behandelt deshalb konkrete Inhalte wie die Energieeinsparverordnung – ein Instrument für die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien*. Verwalter und Makler, die hier auf dem aktuellen Stand bleiben, können Eigentümergemeinschaften zu Fördermöglichkeiten, technischen Standards und Einsparpotenzialen beraten*. Ohne dieses Wissen bleiben viele Sanierungsvorhaben liegen*.
Verbraucherschutzmodule
Neben Klimathemen sichert die Weiterbildung auch Verbraucherinteressen ab. Das Curriculum umfasst Serviceerwartungen, Kundenbetreuung, rechtssicheres Marketing, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Besonders relevant ist das Modul „Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz“, das zu den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten für Immobilienmakler und Verwalter gemäß § 34c Abs. 2a GewO zählt*. Diese Themen schützen Verbraucher vor intransparenten Verträgen, unseriösen Praktiken und Datenmissbrauch*.
Die Verbindung beider Bereiche zeigt: Fachkundige Beratung zu energetischen Sanierungen setzt nicht nur Klimaschutz um, sondern schützt auch vor finanziellen Fehlentscheidungen. Wer die Weiterbildungspflicht streicht, riskiert therefore nicht nur Qualitätsverluste, sondern untergräbt zugleich die Umsetzung von Verbraucherrechten und Klimamaßnahmen im Immobilienalltag*.
Fazit & Ausblick
Die Debatte um die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht zeigt einen grundlegenden Konflikt auf: Hier prallen das legitime Ziel des Bürokratieabbaus auf den notwendigen Anspruch an fachliche Qualität und Verbraucherschutz. Während die Bundesregierung Entlastungen für die Wirtschaft schaffen möchte, warnen Branchenverbände und Verbraucherschützer vor einem Rückschritt bei Professionalitätsstandards.
Die weitere Entwicklung hängt nun von den parlamentarischen Beratungen ab. Beobachter sollten verfolgen, ob der Referentenentwurf noch substanzielle Änderungen erfährt – insbesondere ob die umstrittene Streichung der Weiterbildungspflicht im endgültigen Gesetzestext erhalten bleibt. Entscheidend wird sein, ob sich die Politik für einen Mittelweg entscheidet, der sowohl Bürokratie abbaut als auch Qualitätsstandards sichert.
Für die Immobilienbranche und Wohnungseigentümer bleibt die Situation vorerst ungewiss. Verbände wie der VDIV Deutschland kündigten bereits an, ihre Kritik weiterhin deutlich zu artikulieren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Wirtschaftsministerium auf die Vorbehalte reagiert oder am bisherigen Kurs festhält.
Dieser Beitrag basiert auf den Inhalten und Stellungnahmen einer Pressemitteilung des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Weiterführende Quellen:
- „Seit dem 01.08.2018 gilt für Immobilienverwalter und direkt mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht: 20 Zeitstunden in drei Kalenderjahren, startend ab dem Jahr der Beschäftigung.“ – Quelle: https://www.hausverwalter-angebote.de/blog/hausverwalter-weiterbildungspflicht/
- „Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler trat am 1.8.2018 in Kraft; innerhalb von drei Jahren sind 20 Weiterbildungsstunden u.a. zu Grundlagen, rechtlichen/kaufmännischen Fragen, technischer Verwaltung und Verbraucherschutz zu absolvieren.“ – Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/fortbildungspflicht-fuer-immobilienverwalter-und-makler_258_432572.html
- „Für beide Tätigkeiten – Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – sind je 20 Weiterbildungsstunden in einem Dreijahreszeitraum vorgeschrieben, bei Doppeltätigen somit 40 Stunden. Zusätzlich freiwillige Weiterbildung ist möglich, kann jedoch nicht auf Folgeturnus übertragen werden.“ (Stand 2025) – Quelle: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/grundstuecks-und-wohnungswesen-immobilien/weiterbildungspflicht-immobilienmakler-und-weg-verwalter-4980340
- „Weiterbildungsinhalte sind u.a.: Serviceerwartungen, Kundenbetreuung, rechtssicheres Marketing, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, Energieeinsparverordnung. Einzelkurs etwa 405 € (Termine 13.09.2025 und 29.11.2025).“ – Quelle: https://www.ihk-niederbayern.de/ihk-akademie/seminare-und-zertifikatslehrgaenge/immobilien/marketing-verbraucherschutz-und-wettbewerbsrecht-fuer-immobilienmakler/
- „Der mit der Fortbildungspflicht einhergehende bürokratische Aufwand wird von Branchenakteuren als gering bewertet: Kontrollaufwand meist nur stichprobenartig, Belege sind lediglich vorzuhalten, keine laufende Einsendung an Behörden notwendig.“ – Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weiterbildungspflicht-fuer-immobilienverwaltungen_258_663566.html
- „Das Modul ‚Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz‘ zählt zu den gesetzlich relevanten Inhalten für Immobilienmakler und Verwalter gemäß § 34c Abs. 2a GewO.“ – Quelle: https://wis.ihk.de/kurs/38677815/wettbewerbsrecht-und-verbraucherschutz-fortbildung-fur-makler-und-verwalter-gema-34c-abs-2a-gewo-gewerbeordnung
9 Antworten
Ich frage mich, wie andere Länder mit ähnlichen Themen umgehen? Gibt es gute Beispiele für gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung im Immobilienbereich? Das könnte unsere Diskussion bereichern!
Das wäre wirklich interessant zu erfahren! Vielleicht sollten wir mehr über internationale Standards lernen.
Die Diskussion um die Bürokratie und Weiterbildung ist wichtig! Ich denke auch, dass wir einen Mittelweg finden sollten zwischen Bürokratieabbau und dem Erhalt von Qualitätsstandards.
Ja genau! Der Schutz der Verbraucher sollte immer an erster Stelle stehen!
Ich kann nicht verstehen, warum man die Weiterbildungspflicht abschaffen möchte. Wir brauchen qualifizierte Verwalter, besonders in Zeiten von Klimawandel und rechtlichen Herausforderungen. Wie könnte ein digitaler Nachweisprozess aussehen?
Das ist ein guter Punkt! Vielleicht sollten wir auch darüber diskutieren, wie digitale Lösungen tatsächlich implementiert werden könnten.
Ich glaube nicht, dass eine Abschaffung der Pflicht eine gute Lösung ist. Es wäre besser, sie zu reformieren und anzupassen.
Die Tatsache, dass so viele Wohnungen in Deutschland verwaltet werden, macht die Weiterbildungspflicht noch wichtiger. Ich frage mich, ob es alternative Wege gibt, um diese Standards zu gewährleisten? Diskutiert gerne!
Ich finde die Argumentation des VDIV Deutschland sehr überzeugend. Die Weiterbildungspflicht ist wichtig für den Schutz der Verbraucher und die Qualität in der Immobilienbranche. Was denkt ihr über die möglichen Folgen einer Abschaffung?