– VDIV Deutschland lehnt die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter ab.
– Die Streichung gefährdet Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimaziele.
– Der Verband fordert Beibehaltung der Pflicht und Digitalisierung der Nachweise.
Weiterbildungspflicht in Gefahr: Verband warnt vor Rückschritt beim Verbraucherschutz
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) positioniert sich deutlich gegen die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c GewO)*. In einer Stellungnahme vom 22. Oktober 2025 kritisiert der Spitzenverband den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Bürokratierückbaugesetz als grundlegenden Fehler, der Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimapolitik gefährde.
Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO stellt aus Sicht des Verbands eine essentielle Basis für Professionalität und Transparenz dar. Sie sichert die fachliche Mindestqualifikation einer Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet. Das Ministerium begründet die Streichung mit einer angeblichen Entlastung von 47,6 Millionen Euro jährlich. Allerdings entfallen laut Entwurfsbegründung nur rund 26.000 Euro auf tatsächliche Bürokratiekosten – weniger als der Preis eines Mittelklassewagens.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, bringt die Bedenken auf den Punkt: „Wer in Zeiten von Energiekrise, Klimawandel und digitaler Transformation die Weiterbildungspflicht abschafft, schwächt eine ganze Branche und gefährdet die Modernisierung des Gebäudebestands. Bürokratieabbau ist notwendig, aber nicht auf Kosten von Qualität, Verantwortung und Verbraucherschutz.“
Der Verband, der rund 4.100 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt etwa 8,7 Millionen Wohnungen vertritt*, hat gemeinsam mit Verbänden aus der Immobilienbranche und dem Verbraucherschutz ein Bündnis initiiert. Die Mitgliedsunternehmen verwalten circa 75 Prozent des ETW-Bestandes in Deutschland*. Gemeinsam fordern sie eine Kurskorrektur: Statt Abschaffung plädieren sie für Beibehaltung der Weiterbildungspflicht, Digitalisierung der Nachweisverfahren und Fokussierung auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen.
Was die Regel jetzt verlangt
Seit Einführung der Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler alle drei Jahre 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Diese gesetzliche Vorgabe nach § 34c GewO bildet seit sieben Jahren den verbindlichen Qualitätsrahmen für eine Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet.
Wie die Weiterbildungspflicht konkret aussieht
Die Regelung verpflichtet Immobilienverwalter und Makler, ihr Wissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Es sind 20 Stunden Weiterbildung alle drei Jahre zu absolvieren – das entspricht etwa zweieinhalb Arbeitstagen*. Die 2018 eingeführte Pflicht stellt seither die fachliche Mindestqualifikation sicher*.
Was der Referentenentwurf vorsieht
Im Oktober 2025 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf vor, in dem eine Abschaffung der Weiterbildungspflicht vorgesehen ist*. Das Ministerium begründet diesen Schritt mit einer angeblichen Entlastung von 47,6 Millionen Euro jährlich. Laut Entwurfsbegründung entfallen davon jedoch nur rund 26.000 Euro auf tatsächliche Bürokratiekosten. Die Annahme des Ministeriums, eine freiwillige Fortbildung reiche aus, stößt in der Branche auf deutliche Kritik.
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Andere Verbände und Kritik
Während die Bundesregierung die Abschaffung der Weiterbildungspflicht als Bürokratieabbau begründet, formiert sich breiter Widerstand. Verbraucherschutzorganisationen und Branchenverbände sehen in der geplanten Streichung eine Gefahr für Qualitätsstandards und Eigentümerrechte.
Wohnen im Eigentum: Ablehnung und Forderungen
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum lehnt die Abschaffung entschieden ab und fordert stattdessen einen Ausbau der Weiterbildungsverpflichtung (Quelle: Wohnen im Eigentum, Stand: Oktober 2025). Anstelle der Streichung verlangt der Verband eine Ausweitung der Pflichten sowie die Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter (Quelle: Wohnen im Eigentum, Stand: Oktober 2025).
Diese Position wird durch ein breites Bündnis von Immobilienverbänden und Verbraucherschutzorganisationen gestützt, das sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Wirtschaftsministerium wandte. Die Kritiker betonen, dass die 2018 eingeführte Regelung einen Kompromiss zwischen Bürokratieabbau und Qualitätssicherung darstellte.
Forderungen im Überblick
Die Gegner der geplanten Abschaffung konzentrieren ihre Kritik auf folgende Kernpunkte (Quelle: Wohnen im Eigentum, Stand: Oktober 2025)*:
- Beibehaltung der verpflichtenden Weiterbildung nach § 34c GewO
- Ausweitung der Weiterbildungspflichten auf zusätzliche Themenbereiche
- Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs für Wohnimmobilienverwalter
- Prüfung eines verpflichtenden Sachkundenachweises als Qualitätsstandard
- Digitalisierung der Nachweisverfahren zur Entlastung der Behörden
- Fokussierung der Weiterbildungsinhalte auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen
Die Diskussion zeigt deutlich, dass die Debatte um die Weiterbildungspflicht weit über bürokratische Fragen hinausreicht und fundamentale Weichenstellungen für die Qualität der Immobilienverwaltung in Deutschland betrifft.
Warum das Thema für Verbraucher und Klima relevant ist
Die Diskussion um die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter geht weit über bürokratische Fragen hinaus. Sie betrifft unmittelbar die Lebensrealität von Millionen Wohnungseigentümern und die Erreichung klimapolitischer Ziele.
Rolle der Verwalter bei energetischer Sanierung
Wohnungseigentümergemeinschaften stehen vor der gewaltigen Aufgabe, den Gebäudebestand fit für die Klimaziele zu machen. Verwalter fungieren hier als zentrale Berater und Koordinatoren – sie informieren über Fördermöglichkeiten, organisieren Handwerker und begleiten komplexe Sanierungsprojekte. Ohne aktuelles Fachwissen drohen Fehlentscheidungen mit langfristigen finanziellen und energetischen Folgen.*
Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO soll diese Wissenslücken schließen.*
Verbraucherschutz und Rechtsrisiken
Für Wohnungseigentümer könnte die Aufhebung der Qualitätssicherung konkrete Nachteile bedeuten. Ohne verbindliche Weiterbildungsstandards steigt das Risiko fehlerhafter Abrechnungen, mangelhafter Instandhaltungsplanung und unzureichender Beratung.*
Die Debatte zeigt: Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau aussieht, hat unmittelbare Konsequenzen für Verbraucherrechte und Klimaschutzbemühungen. Die Qualifikation derjenigen, die einen Großteil des deutschen Wohnungsbestands verwalten, betrifft am Ende alle, die in Eigentumswohnungen leben oder investiert haben.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler steht noch am Anfang des politischen Verfahrens. Der Entwurf vom Oktober 2025 muss nun verschiedene Stationen durchlaufen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Nächste Verfahrensschritte
Zunächst wird der Entwurf innerhalb des Ministeriums und anderer beteiligter Ressorts beraten. Anschließend folgt die Verbändebeteiligung, bei der betroffene Branchenvertreter und Verbraucherschutzorganisationen ihre Stellungnahmen einreichen können. Diese Phase bietet Raum für fachliche Einwände und inhaltliche Korrekturen. Parallel dazu entwickelt sich die öffentliche Diskussion, die bereits durch die kritische Positionierung des VDIV Deutschland und anderer Verbände angestoßen wurde.
Was Verbände jetzt fordern
Der VDIV Deutschland hat gemeinsam mit Partnern aus Immobilienwirtschaft und Verbraucherschutz konkrete Handlungsalternativen vorgelegt. Statt einer vollständigen Abschaffung der Qualifikationsstandards plädieren sie für eine Modernisierung der bestehenden Regelung. Ihre Empfehlungen umfassen die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO, die Prüfung eines verpflichtenden Sachkundenachweises sowie die Digitalisierung der Nachweisverfahren zur Entlastung der Behörden. Besonderes Gewicht legen sie auf die Fokussierung von Weiterbildungsinhalten auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen, um die Branche fit für die aktuellen Herausforderungen zu machen.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, bringt die Bedenken der Branche auf den Punkt: „Wer in Zeiten von Energiekrise, Klimawandel und digitaler Transformation die Weiterbildungspflicht abschafft, schwächt eine ganze Branche und gefährdet die Modernisierung des Gebäudebestands.“
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die politischen Entscheidungsträger die Argumente für qualitätsgesicherte Immobilienverwaltung aufgreifen oder am kontrovers diskutierten Entwurf festhalten.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Weiterführende Quellen:
- „Seit Einführung der Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler alle drei Jahre 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Oktober 2025 sieht vor, diese Pflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes ersatzlos zu streichen.“ – Quelle: https://www.wohnen-im-eigentum.de/weniger-wissen-mehr-risiko-wohnen-im-eigentum-lehnt-abschaffung-der-weiterbildungspflicht-fuer-weg
- „Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum lehnt die Abschaffung ab und kritisiert, dass der Referentenentwurf keinen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet und stattdessen die Qualität und Professionalität der Verwaltungsleistungen sowie den Verbraucherschutz gefährde. Es wird ein Ausbau der Weiterbildungsverpflichtung gefordert.“ – Quelle: https://www.wohnen-im-eigentum.de/weniger-wissen-mehr-risiko-wohnen-im-eigentum-lehnt-abschaffung-der-weiterbildungspflicht-fuer-weg
- „Anstelle der Abschaffung fordert der Verband Wohnen im Eigentum eine Ausweitung der Weiterbildungspflichten sowie die Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter, um steigenden rechtlichen Anforderungen und Klimazielen gerecht zu werden.“ – Quelle: https://www.wohnen-im-eigentum.de/weniger-wissen-mehr-risiko-wohnen-im-eigentum-lehnt-abschaffung-der-weiterbildungspflicht-fuer-weg
- „Die aktuell gültige Regelung sieht seit 2018 eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter nach § 34c GewO vor.“ – Quelle: https://iz.jobs/news/verpflichtende-fortbildungen-auf-der-kippe-2000038529/
- „Wohnen im Eigentum hält es für erforderlich, die fachlichen Mindeststandards nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen, um sowohl Vermögenswerte als auch die Interessen von Eigentümern – insbesondere angesichts wachsender Modernisierungsanforderungen und energetischer Herausforderungen – zu schützen.“ – Quelle: https://www.it-boltwise.de/wie-kritisiert-plaene-zur-abschaffung-der-weiterbildungspflicht-fuer-verwalter.html
11 Antworten
Ich finde es erschreckend zu lesen wie leichtfertig mit dem Thema Weiterbildung umgegangen wird! Gerade im Bereich Immobilien muss doch Qualität stimmen. Was sind eure Gedanken dazu? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung von Verwaltern?
Eine Verbesserung wäre echt nötig! Vielleicht sollten wir eine Petition starten oder ähnliches um unseren Standpunkt klar zu machen.
Die Argumente gegen die Abschaffung sind stark und nachvollziehbar! Wir müssen dafür kämpfen, dass die Pflicht bleibt. Hat jemand Infos über andere Länder und deren Regelungen in diesem Bereich?
Gute Idee! Vielleicht sollten wir Vergleiche ziehen mit Ländern wie Österreich oder den Niederlanden?
Ich finde den Vorschlag von VDIV sehr sinnvoll! Warum sollte man auf Wissen verzichten? Das könnte uns nur schaden in der Zukunft. Gibt es denn schon Vorschläge zur Digitalisierung der Nachweise?
Das stimmt! Digitalisierung kann vieles vereinfachen und beschleunigen. Ich hoffe, da passiert bald was!
Der Artikel bringt viele gute Punkte hervor! Ich bin auch der Meinung, dass Weiterbildung für Immobilienverwalter nicht nur wichtig ist, sondern auch nötig für den Verbraucherschutz. Welche Maßnahmen könnten wir ergreifen, um das zu unterstützen?
Das ist eine gute Frage! Vielleicht könnten wir mehr öffentliche Aufklärung machen? Die Leute müssen wissen, warum das wichtig ist.
Ich denke auch, dass mehr Informationen helfen könnten! Ein guter Ansatz wäre ein Online-Kursangebot für alle Verwalter.
Ich finde es echt wichtig, dass die Weiterbildungspflicht bleibt. Wenn wir die Abschaffen, wer kümmert sich dann um die Qualität? Gerade in Zeiten von Klimawandel und so! Was denkt ihr darüber?
Ja, absolut! Ich sehe das auch so. Es ist entscheidend, dass die Verwalter gut informiert sind. Haben andere Länder ähnliche Regelungen?