– Verbraucherschutzverband lehnt geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter ab
– Wirtschaftsministerium will Pflicht im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive streichen
– Kritik: Streichung gefährdet Qualität und Verbraucherschutz bei Verwaltung großer Vermögenswerte
Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter: Streichung droht Qualität zu gefährden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter abzuschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) mit über 16.000 Mitgliedern* lehnt diesen Vorstoß entschieden ab und warnt vor Qualitätseinbußen bei der Betreuung erheblicher Vermögenswerte.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht lehnen wir entschieden ab“, betont Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands. „Entbürokratisierung ist ein wichtiges Ziel, aber der vorliegende Entwurf leistet keinen wirksamen Beitrag dazu.“ Sie verweist auf die stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte.
Die Kritik am Einsparpotenzial fällt scharf aus: „Das Argument des Bürokratieabbaus ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig“, so von Möller. Das Ministerium beziffere Einsparungen von insgesamt 47.640.000 Euro*, davon 47.616.000 Euro* als reine Fortbildungskosten. Da das Ministerium gleichzeitig davon ausgehe, dass sich Verwalter auch nach Streichung der Pflicht freiwillig fortbilden würden, könne dieser Betrag nicht als Entlastung angerechnet werden.
Bleiben würden laut Ministerium lediglich 9.000 Euro* Einsparung für die Wirtschaft und 15.000 Euro* für den Staat durch entfallende Dokumentationspflichten. „Einsparungen in dieser Höhe stehen nicht im Verhältnis zum potenziellen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch Qualitätseinbußen und daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen kann“, argumentiert die WiE-Vorständin.
Der Referentenentwurf liegt derzeit zur Stellungnahme bei den Verbänden vor, die Frist endet am 22. Oktober 2025*. Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht umfasst aktuell 20 Stunden innerhalb von drei Jahren* und sollte eigentlich die Professionalisierung der Branche vorantreiben.
Wohnimmobilienverwaltung: Ein stark regulierter Markt
Der Markt für Wohnimmobilienverwalter und -makler umfasst in Deutschland eine beachtliche Anzahl an Marktteilnehmern. Aktuell sind rund 18.000 gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und über 45.000 Immobilienmakler tätig*. Diese Zahlen verdeutlichen die Größe eines Berufsfeldes, das für die Verwaltung erheblicher Vermögenswerte verantwortlich ist.
Regulatorische Mindestanforderungen
Für die Zulassung als Wohnimmobilienverwalter gelten klare gesetzliche Vorgaben. Die Gewerbeordnung verlangt eine behördliche Erlaubnis, den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse sowie die persönliche Zuverlässigkeit. Zusätzlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend*. Auffällig ist, dass diese regulatorischen Mindestanforderungen keine verpflichtende Sachkundeprüfung vor der Berufsaufnahme umfassen.
Seit der Einführung der Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 haben die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollaktivitäten verstärkt. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 registrierten Branchenbeobachter intensivierte Prüfungen der Einhaltung der Fortbildungspflichten*. Diese Entwicklung zeigt den wachsenden Stellenwert, den Behörden der Qualitätssicherung in diesem sensiblen Marktsegment beimessen.
Zentrale Nachweise für die Zulassung:
- Erlaubnis der zuständigen Behörde*
- Geordnete Vermögensverhältnisse*
- Persönliche Zuverlässigkeit*
- Berufshaftpflichtversicherung*
Zahlen & internationale Vergleiche
Die wirtschaftliche Dimension, die gewerbliche Wohnimmobilienverwalter betreuen, ist beträchtlich. Nach konservativen Schätzungen beläuft sich der Wert der von ihnen verwalteten Immobilien auf über 800 Milliarden Euro (Stand: 2022)*.
Wert der verwalteten Immobilien
Die verwalteten Vermögenswerte umfassen nicht nur die Immobilien selbst, sondern auch Erhaltungsrücklagen und Hausgelder. Angesichts dieser finanziellen Dimension gewinnt die Frage nach der Qualifikation der Verwalter zusätzliches Gewicht. Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum, betont: "Angesichts der stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte sind die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das notwendige Minimum."
Auslandsvergleich der Qualifikationsregeln
Im europäischen Vergleich zeigen sich unterschiedliche Ansätze zur Qualifikation von Immobilienverwaltern. Während Frankreich, Luxemburg und die Niederlande teilweise verpflichtende Fortbildungs- oder Zertifizierungsregelungen kennen, setzen Schweden und Österreich eher auf freiwillige Qualifizierungen (Stand: 2025)*.
Auswirkungen & öffentliche Debatte
Die Diskussion um die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter berührt grundlegende Fragen nach dem Gleichgewicht zwischen Entbürokratisierung und Verbraucherschutz. Rund 18.000 gewerbliche Verwalter und über 45.000 Immobilienmakler (Stand: Januar 2024, IHK) bilden den unmittelbar betroffenen Berufsstand, doch die eigentlichen Konsequenzen könnten schätzungsweise mehrere Millionen Eigentümer treffen.*
Risikopotenzial für Eigentümer
Die fachliche Qualifikation von Verwaltern gewinnt vor dem Hintergrund einer regulatorischen Lücke zusätzlich an Bedeutung: Anders als in vielen anderen beratenden Berufen existiert für Wohnimmobilienverwalter bis heute keine verpflichtende Sachkundeprüfung als Zugangsvoraussetzung (Stand: 2025). Diese Situation wird durch die zunehmende Komplexität des Berufsbildes verschärft – neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung erfordern kontinuierliche fachliche Aktualisierung.
Argumente beider Seiten
Die Debatte zeigt zwei klare Positionen:
Für die Abschaffung spricht:
- Bürokratieabbau durch Wegfall von Dokumentations- und Nachweispflichten
- Kostenersparnis für Verwalter bei Fortbildungsausgaben
Gegen die Abschaffung spricht:
- Qualitätsrisiko bei Verwaltungsleistungen durch veraltetes Wissen
- Erhöhtes Potential für Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltern
Die zentrale Frage bleibt, ob die angestrebte Entlastung in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Qualitätsverlust steht – besonders bei Berufen, die mit erheblichen Vermögenswerten Dritter betraut sind.
Ausblick: Was bleibt offen?
Die Debatte um die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter steht an einem entscheidenden Punkt. Während das Bundeswirtschaftsministerium auf Entbürokratisierung setzt, warnen Verbraucherschützer vor Qualitätseinbußen und Rechtsunsicherheiten. Die Verbändeanhörung läuft noch bis zum 22. Oktober 2025 (Stand: 21.10.2025, Pressemitteilung WiE)*.
Politisch zeichnen sich drei grundlegende Optionen ab: Die Beibehaltung der aktuellen Pflicht, ihr Ausbau auf mindestens 15 Stunden jährlich oder eine Verschiebung hin zu einer verpflichtenden Berufsausbildung. Jeder Weg hat unterschiedliche Konsequenzen für Verwalterqualifikation und Verbraucherschutz.
Konkret stehen nun mehrere Schritte an: Die Politik muss die Stellungnahmen der Verbände systematisch auswerten und dabei besonders die Auswirkungen auf die Rechtssicherheit von Wohnungseigentümern berücksichtigen. Ergänzende Studien könnten klären, wie sich unterschiedliche Qualifikationsniveaus auf Konfliktkosten und Verwaltungsqualität auswirken. Zudem bietet sich ein Vergleich mit europäischen Nachbarländern an, um bewährte Modelle der Verwalterqualifikation zu identifizieren. Diese Schritte bilden die Grundlage für eine sachgerechte politische Entscheidung, die sowohl Bürokratieabbau als auch Verbraucherschutz gerecht wird.
Die nachfolgenden Angaben und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Seit 2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter in Deutschland eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, die von den Aufsichtsbehörden regelmäßig kontrolliert wird (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/rechtundsteuern/gewerbeerlaubnisse-vermittler/neue-regeln-fuer-immobilienmakler-und-wohnimmobilienverwalter-3881112
- „In Deutschland gab es laut IVD-Schätzung rund 18.000 gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und über 45.000 Immobilienmakler (Stand: Januar 2024).“ – Quelle: https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/rechtundsteuern/gewerbeerlaubnisse-vermittler/neue-regeln-fuer-immobilienmakler-und-wohnimmobilienverwalter-3881112
- „Wohnimmobilienverwalter müssen seit 2018 eine behördliche Erlaubnis, geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, eine verpflichtende Sachkundeprüfung ist jedoch nicht vorgeschrieben (Stand: 2025).“ – Quelle: https://hausverwaltung-reiner.de/wohnimmobilienverwalter/
- „Aufsichtsbehörden prüfen seit Anfang 2024 verstärkt die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von Wohnimmobilienverwaltern für den Dreijahreszeitraum 2021–2023; Nachweise müssen für Geschäftsleitung und Mitarbeiter vorgelegt werden (Stand: 2024).“ – Quelle: https://ivd.net/service/gesetzliche-weiterbildungspflicht-fuer-makler-und-verwalter/
- „Der Wert der von gewerblichen Wohnimmobilienverwaltern betreuten Immobilien in Deutschland lag 2022 konservativ geschätzt bei über 800 Milliarden Euro (Stand: 2022).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienverwalter
- „Im Vergleich zu anderen Berufen bestehen für Wohnimmobilienverwalter in Deutschland 20 Stunden Fortbildungspflicht alle drei Jahre, während Versicherungsvermittler 15 Stunden pro Jahr absolvieren müssen (Stand: 2025).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fortbildungspflicht
- „In Nachbarländern wie Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden gibt es teils verpflichtende Fortbildungs- oder Zertifizierungsregelungen für WEG-Verwalter, während in Schweden und Österreich eher freiwillige Qualifizierungen gelten (Stand: 2025).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienverwalter
12 Antworten
Was haltet ihr von dem Argument des Bürokratieabbaus? Ist es wirklich ein guter Grund für eine Abschaffung? Vielleicht könnte man auch andere Lösungen finden?! Es gibt viel darüber zu diskutieren.
Das Argument überzeugt mich nicht wirklich! Bürokratieabbau sollte nicht auf Kosten der Qualität gehen.
Die geplante Streichung sorgt sicher für viele Fragen unter den Betroffenen! Warum wird so wenig über Qualität gesprochen? Was denkt ihr über diese Entwicklung? Viele Menschen sind betroffen.
Ich mache mir auch Sorgen darum! Die Qualität muss an erster Stelle stehen – vor allem bei einem so wichtigen Thema wie Immobilien!
Ich finde die Argumente gegen die Abschaffung sehr überzeugend! Es geht hier um das Vertrauen der Menschen in ihre Verwalter. Wie sehen das andere Leser?
Ja, Sibylle! Gerade bei großen Vermögenswerten darf man keine Kompromisse machen. Woher sollen Eigentümer wissen, ob ihre Verwalter gut ausgebildet sind?
Da stimme ich zu! Die Ausbildung der Verwalter ist entscheidend für den Schutz der Eigentümerrechte.
Die Diskussion um die Abschaffung ist sehr interessant. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man bei so viel Geld an Einsparungen denkt. Ist das wirklich sinnvoll? Was passiert mit den Eigentümern?
Genau! Die Einsparungen sind minimal im Vergleich zu den Risiken. Wir sollten uns auch fragen, wie das in anderen Ländern geregelt wird.
Ich denke auch, dass wir auf die Qualität achten müssen! Vielleicht könnte eine freiwillige Fortbildung gut sein, aber Pflicht ist besser.
Ich finde es echt wichtig, dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt. Es geht um viel Geld und Vertrauen der Eigentümer. Was denkt ihr über die Qualität, wenn man keine Fortbildung mehr macht?
Das sehe ich auch so, Boris. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre, die Weiterbildungspflicht zu erhöhen statt abzuschaffen. Wie wäre es mit mehr Stunden jährlich?